Welche Nachweise für Bafög-Antrag?

2 Antworten

Bei dem Vermögen reicht ein Nachweis, ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung. Das kommt dann drauf an. Kontoauszüge, Sparbücher und und und..

Bei der Bescheinigung musst du ein Formular einreichen, auf dem steht, dass du die Ausbildungsstätte wirklich angetreten bist. Das geht natürlich erst dann, wenn die Ausbildung begonnen hat.

Und beim letzten ist der Bewilligungsbescheid vom Jobcenter gemeint, wenn dir zu diesem Zeitpunkt Leistungen gezahlt wurden. Diese Nachweise packst du dann einfach mit rein.

Jonas3651995 
Fragesteller
 11.08.2016, 17:42

die Bescheinigung müsste ich mir also in der Uni abholen. Kriege ich die denn vor dem 1.10?

2602Janine  11.08.2016, 17:47

Wann fängt die Uni denn an ? Also bei mir war das so, dass ich BAFÖG komplett beantragt habe. Alle Unterlagen abgegeben, nur halt die Bescheinigung nicht, dass ich die Ausbildung angetreten habe. Das kann man natürlich erst nachweisen, wenn man sie auch angetreten hat. Also quasi am ersten Tag. Dann reicht man die Bescheinigung am ersten Tag direkt beim zuständigen Amt ein und erst dann wird BAFÖG bewilligt. Soweit ich weiss, dürfen die das vorher nicht bewilligen, da es ja sein kann, dass du mit deiner Ausbildung/das Studium gar nicht anfängst. Sobald du das dann eingereicht hast, bekommst du BAFÖG. Gegebenfalls auch rückwirkend.

Jonas3651995 
Fragesteller
 11.08.2016, 23:12
@2602Janine

am 1.10 und paar tage später sind ja Zahlungen wie Miete fällig etc..

2602Janine  12.08.2016, 07:47

Dann solltest du eventuell dort anrufen und nachfragen. Bei mir wurde der einen Monat, bei dem ich aus diesem Grund noch kein Bafög bekommen habe, vom Jobcenter überbrückt. Weil das Amt darf erst auszahlen, wenn du die Ausbildung/das Studium angetreten bist. Von daher würde ich nachfragen, ob das Jobcenter in deinem Fall auch greift, da du ja sonst ohne allem da stehst.

Jonas3651995 
Fragesteller
 12.08.2016, 16:52
@2602Janine

Ich weiß jetzt was gemeint ist. Die Bescheinigung an sich ist im Bafög-Antrag vorhanden. Dort steht das die Immatrikulationsschein als Ersatz gilt, aber anscheinend will mein Sachbearbeiter dennoch diesen Teil haben..na dann :D danke dir 

2602Janine  12.08.2016, 17:53

Okay, komisch :D Gerne :-)

bei den immatrikulationsbescheinigungen ist genau so eine bescheinigung nach §9 bafög mit dabei, die ausschneiden und mit dazu packen. für die vermögensauskunft reichen kontoauszüge aller girokonten, sparbücher, versicherungen, privatrenten, fonds, lebensversicherungen etc.

Jonas3651995 
Fragesteller
 11.08.2016, 17:43

Es kam lediglich die Immatrikulationsbescheinigung.