Welche Mängel können mir bei Einzug in eine unrenovierte Mietwohnung auferlegt werden?

4 Antworten

Das Gesetz verpflichtet den Vermieter in § 535 Abs.1 S.2 BGB, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen, alsoc die Wohnung mangelfrei zu übergeben.

Aber:

Ist ein Mangel im Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses vorhanden und nimmt der Mieter die mangelhafte Mietsache an, obwohl er den Mangel kennt, kann er gem. § 536b S.3 BGB seine Gewährleistungsrechte aus § 536 BGB und § 536a BGB ... nur dann geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

Und weiter heißt es:

Da unter der Annahme der Mietsache i. S. d. § 536b S.3 BGB die Überlassung der Mietsache zu verstehen ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2005 – 4 U 162/04), die in der Regel mit der Übergabe gleichzusetzen ist, muss der Mieter den erforderlichen Vorbehalt bei der Übergabe erklären, um seine Rechte wegen ihm bekannter Mängel nicht zu verlieren.

Das bedeutet:

Lag der Mangel bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor und hatte der Mieter davon auch schon zu diesem Zeitpunkt Kenntnis, stehen ihm die Rechte aus § 536 BGB, § 536a BGB und 543 Abs.2 S.1 Nr.1 BGB gem. § 536b S.1 BGB auch dann nicht zu, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme der Mietsache vorbehalten hat.

Kurz gefasst:

Lag der Mangel bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor und hatte der Mieter davon auch schon zu diesem Zeitpunkt Kenntnis, stehen ihm die Rechte aus § 536 BGB, § 536a BGB und 543 Abs.2 S.1 Nr.1 BGB gem. § 536b S.1 BGB auch dann nicht zu, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme der Mietsache vorbehalten hat.

Oder, einfach ausgedrückt:

Dadurch, dass Sie beim Einzug kein Übergabeprotokoll mit den Mängeln erstellt haben, dadurch, dass Sie den Vermieter nicht zur Mängelbeseitigung aufgefordert haben, dadurch, dass Sie bei Einzug keinen Vorbehalt der Annahme ausgesprochen haben und dadurch, so spekuliere ich, Sie den Mietzins auch nicht unter Vorbehalt entrichtet haben: Ihre Verwalterin hat recht. Sie können keine Anspüche geltend machen.

Habe ich da wirklich Pech gehabt, da ich nicht auf eine Ordentliche Wohnungsübergabe bestanden habe?

Dein Pech ist erstmal, dass du in einer solchen Wohnung lebst.

Die Frage ist doch, ob die Schäden alle von dem Vormieter stammen.

Kann ja auch sein, dass all die Mängel längst bekannt sind und von dem Vermieter schlicht ignoriert wurden.

Dein viel größeres Pech könnte es sein, wenn du am Ende nicht nachweisen kannst, dass die Schäden/Mängel vorher schon da waren.

arthur1991 
Fragesteller
 13.11.2019, 16:30

Jep, die Schäden sind nachweislich vom Vormieter. Davor wurde die Wohnung komplett saniert. In 10 Jahren wurde sie so herunter gewirtschaftet. Das die nicht von mir sind, ist denke ich durch die Fotos direkt nach Einzug bewiesen.

Würde mir dabei der Mieterschutzbund helfen?

Ahzmandius  14.11.2019, 11:14
@arthur1991

Was soll der Mieterschutz machen?.

Du hast die Wohnung so gemietet, wie du es gesehen hast.

Jep, die Schäden sind nachweislich vom Vormieter. 

Und wie genau?

... wenn sollten denn Mängel auferlegt werden?

Der Mietgegenstand wurde besichtigt, angemietet, bezogen und somit ist doch eigentlich alles allerbest.

Die aufgezeigten "Mängel" gehören richtig in die Mieterakte für den Auszug, denn da soll es ja keine Schäden geben in der Belastung.

Zudem, wer in eine unrenovierte Wohnung zieht, darf ja auch ohne wieder ausziehen, und spart einen Haufen Geld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solange du in der Wohnung drin bist, machst du diese Arbeiten ja für dich. Für den Vermieter wird es erst dann relevant, wenn du dort wieder ausziehst. Hoffentlich hast du deine Mängelliste auch für dich selbst aufgehoben, sonst dürftest du beim Auszug noch einmal renovieren.

arthur1991 
Fragesteller
 13.11.2019, 15:15

Für den Vermieter sollte es doch interessant sein, dass diese Mägel vom Verursacher behoben werden, oder nicht? Also vom Vormieter, bzw. durch die hinterlegte Kaution. Ansonsten bleibt ja der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Dazu ist doch die Wohnungsabnahme bei Auszug da. Das hat die Wohnungsverwalterin aber ziemlich verbockt und auf meine Beanstandungen nicht reagiert