Was für eine Strafe für Bedrohung und Beleidigung?

5 Antworten

Es ist fraglich, ob hier überhaupt eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne vorliegt. Diese wäre dann erfüllt, wenn du mit einem Verbrechenstatbestand drohst.

Es kommt also darauf an, wie die Aussage gemeint war und ob es zur Erfüllung einer schweren Körperverletzung gereicht hätte, da sich das ganze sehr umgangssprachlich anhört.

War die Drohung so gemeint, dass die Person bis zur geistigen Behinderung misshandelt werden soll?

Die Beleidigung ist, mit genanntem Sachverhalt, erfüllt.

Die Strafe entscheidet ein Richter, jedoch wird vermutlich nicht viel dabei rauskommen, aufgrund der Alkoholisierung und der offensichtlichen Reue.

Wir waren beide stark alkoholisiert und haben nicht gedacht das der Typ das wirklich ernst nimmt, haben sogar zwischendurch gelacht weil es einfach so eine komische Situation war.

Das ist unterste Schublade!!! Daran war gar nichts komisch. Ich würde auch Todesangst bekommen, wenn man das mit mir machen würde. Geh sofort zu der Person hin und entschuldige dich persönlich. Vielleicht kannst du dann noch was retten.

nichtderkoko 
Fragesteller
 20.09.2015, 18:14

Ja das ist es ich hab ihr 2 Texte geschrieben und noch am gleichen Abend eine Sprachnachricht wo wir uns entschuldigen aber ich bekam keine Antwort. Ausserdem weis ich nicht mal wo die Person wohnt sprich in welcher Stadt also wie soll ich denn mit dieser Person sprechen...

Moralmeister  20.09.2015, 18:23
@nichtderkoko

Dann belasse es dabei vorerst. Bloß jetzt nicht das Opfer mit Mails zuschütten! Lieber gar nichts mehr schreiben. Sonst provozierst du ihn noch unnötig. Abwarten, ob er zurück schreibt und dann reagieren. Ansonsten nicht mehr schreiben.

nichtderkoko 
Fragesteller
 21.09.2015, 00:15
@Moralmeister

Ich wollte noch einmal Fragen ob es vielleicht die Strafe ein wenig abmildert wenn ich noch in der 3 Sprachmemo erwähnt habe das es alles nur Spaß ist und 2 Minuten später mich noch einmal entschuldigt habe und noch einmal betont habe das alles nicht ernst gemeint war

Gewalt kann auch verbale Gewalt sein. Sie muss sich nicht immer durch anfassen äußern. Du bist verbal gewalttätig geworden und musst jetzt die Folgen tragen

Normale Beleidigung nach § 185 StGB kann mit Sozialstunden, Geldstrafe, Gefängnis auf Bewährung oder maximal 1 Jahr Haft ohne Bewährung geahndet werden. Natürlich ist auch ein Freispruch möglich. Beziehungsweise das es gar nicht erst zur Anklage kommt.

Die Bedrohung nach § 241 StGB kann ebenso mit Sozialstunden, Geldstrafe, Gefängnis auf Bewährung oder maximal 1 Jahr Haft ohne Bewährung geahndet werden. Auch hier ist natürlich ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens möglich.

Da du erst 16 bist und noch nie juristisch in Erscheinung getreten bist, halte ich eher Sozialstunden für realistisch. Kommt aber sehr auf dein Nachtat Verhalten an.

Grundsätzlich nicht bei der Polizei als Beschuldigter aussagen. Das musst du - trotz schriftlicher Vorladung - nicht. Es ist keine Pflicht. Auch wenn dazu nichts in der Vorladung steht. Gehst du nicht hin, passiert dir nichts. Die Polizei schickt dann nur die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft und diese entscheidet darüber, ob Anklage erhoben oder das Verfahren ( eventuell gegen Auflagen ) eingestellt wird.

Wobei:  Das vergesse ich immer wieder bei Personen unter 18 Jahren:  Bei dir kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Da kenne ich mich null aus. Es ist milder als das Erwachsenenstrafrecht. Am besten wäre es, die Finger ganz vom Alkohol zu lassen!

Wenn nichts vorgefallen ist wird es mit einer Ermahnung abgehen, aber du solltest lernen! Beim nächsten Mal saust wahrscheinlich die Keule nieder.....


Moralmeister  20.09.2015, 18:23

???