Ist so eine außergerichtliche Einigung für jedermann legal?
Angenommen: Ich wurde angegriffen. Von dieser Person weiß ich die Adresse und deren Namen und Telefonnummer. Jetzt droh ich ihm mit einer Klage wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung indem ich ihm einen Brief sende. Im Brief ist eine Frist angeben die zu einer außergerichtlichen Einigung aufrufen soll. Sagen wir mal 100 Euro Entschädigung. Ist diese Frist abgelaufen erhöht sich die geforderte Summe oder es wird direkt beim Ablauf der Frist mit einer Anklage gedroht, die ganz bestimmt nicht zu seinen Gunsten ausfallen wird, und somit auf ihn Rechnungen in Höhe von über 1000 Euro zu kommen, wegen einer verlorenen Gerichtsverhandlung. Zu der Person selber, die den Brief schreibt. Sie ist weder Anwalt oder anderweitig Jurist. Darf diese Person das? Und kommt mir bitte nicht mit Bedrohung. Das ist für mich eine Scheinargument, da es erst zählt, wenn die Mitteln verboten sind bzw ein Verbrechen. Damit meine Frage: sind die Mitteln illegal? Inkassounternehmen machen täglich. Abgesehen von dem Übertreiben mit Hausbesuchen, Schufa-Einträgen etc.
4 Antworten
Das könnte dir als Erpressung ausgelegt werden... also entweder Anzeigen und DANACH kommt die außergerichtliche Einigung, nicht vorher.
wenn du von einer Straftat weißt und jemandem Geld abknüpfen willst damit du nicht zur Polizei gehst ist das Erpressung. Fertig.
Nein du hast ihn offensichtlich nicht gelesen...
Warum fragst du dann wenn du alles schon vorher besser weist!?
Ich habe nicht mal was von Erpressung was erwähnt.
Derjenige der den Brief schreibt macht sich der Nötigung strafbar.
Also ganz schlechte Idee...
Ist den mein Mittel verwerflich?
Deine Idee ist vielleicht moralisch zu rechtfertigen ("Wie du mir, so ich dir"). So funktionieren aber die Mühlen der Justiz nicht. Dort sieht man es nicht gern, wenn jemand "Selbstjustiz" betreibt.
Verwerflich oder nicht verwerflich hat wenig damit zu tun ob es durch den Brief zu einer Straftat kommt oder nicht...
Doch. Man darf theoretisch gesehen Menschen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung drängen. Es sei dann man macht es rechtswidrig mit Gewalt oder eine Drohung. Alles was Verwerflich ist fällt dementsprechend unter rechtswidrig. §240 StGB Absatz 2.
Stimmt wiederum dann auch.
Es kommt ganz drauf an, wie du dein Schreiben aufsetzt. Wenn als als Privatperson an Privatperson schreibst und einen Vorschlag machst und dabei dann erläuterst, was du tun wirst, wenn er diesen Vorschlag nicht annehmen möchte, dann ist deine Vorgehensweise aus meiner Sicht (juristischer Laie) in Ordnung. Deine Frage hat sich aber so gelesen, als würdest du versuchen einen eigenen Inkassobrief zu verfassen. Ich nehme an, die anderen Antworter haben das auch so gesehen, denn anders kann ich mir nicht erklären, warum es so eine große Diskrepanz zwischen deiner Sicht bzgl. "Erpressung" gibt und der Sicht der übrigen, die hier geschrieben haben.
Wie schon richtig gesagt: Erst anzeigen, dann außergerichtlich einigen. Dann kann dir das niemand im Nachhinein als Erpressung auslegen.
Oder aber ihr einigt euch nicht-finanziell (er backt dir nen Kuchen oder sowas). Dann dürfte es keine Probleme geben. Sobald es aber um Geld geht, würde ich es erst zur Anzeige bringen.
Klar machen das Inkasso-Unternehmen und Abmahn-Anwälte jeden Tag ähnlich... aber die dürfen das leider: Leute bedrohen und abkassieren. Ottonormalbürger darf das nicht. So ist nunmal unsere kranke Welt.
Ok. Verstehe.
Wenn der Empfänger diesen Brief einem Anwalt vorlegt, wird der sofort erkennen, dass er von einem Laien geschrieben wurde. Der Anwalt wird dann möglicherweise empfehlen, den Absender einfach zu ignorieren (womit dem Absender erst einmal auch nicht geholfen ist).
Es kann aber auch sein, dass er darin Anhaltspunkte findet, mit denen er den Brief als Beweismitteil für eine Nötigung oder sogar als Erpressungsveruch vor einem Gericht gegen den Absender einsetzen kann. Und je nachdem, wie der Brief verfasst wird, kann es auch ordentlich Ärger geben, wenn man sich als Anwalt ausgibt oder den Anschein erwecken möchte, der Brief stamme aus einer Anwaltskanzlei.
Wenn du erfolgreich die Straftat des Anderen ahnen möchtest, bleibt dir nichts anderes übrig, als die Straftat bei der Polizei anzuzeigen. Wenn du Schmerzensgeld oder einen "Vergleich" herausholen willst, muss das vor Gericht verhandelt werden. Ansonsten nimmt dir das jeder Anwalt auseinander und du bist hinterher der Dumme.
Erpressung? :D Hast du überhaupt den Paragraphen gelesen?