welche Bedingungen hat ein Zweitwohnsitz

3 Antworten

Ja, du kannst ihn mit anmelden.

Beim Wohngeld wird er nur berücksichtigt, wenn ihr beide das Sorgerecht habt und es annähernd zu gleichen Teilen tatsächlich ausübt. Dazu muss er übrigens nicht zwingend bei dir angemeldet sein.

Die Zweitwohnitzsteuer trifft den Wohnungsinhaber. Ein Kind, da bei den in Trennung oder Scheidung lebenden Elternteilen wohnt, zählt hier nicht dazu. Das Aufenthalts- und Bestimmungsrecht entscheidet über den ständigen Wohnsitz eines Kindes. Der ist im Normalfall immer bei der leiblichen Mutter, auch wenn von dem Besuchsrecht gebrauch gemacht wird. Ob daher eine Berücksichtigung beim Wohngeld erfolgt, wage ich zu bezweifeln, da das Kindergeld ja als Ausgleich gewährt wird.

Natürlich kannst Du ihn als 2.Wohnsitz bei Dir anmelden! Haben wir auch so gemacht.

Wie das mit der Steuer ist weiß ich nicht, würde ich auf dem Einwohnermeldeamt einfach mal fragen.