Weitere Arbeit nach Kurzarbeit an einem Tag?

1 Antwort

Ja. Die Kurzarbeit ist zwar eine angekündigte Leistung, zählt aber als kleiner Leistungsnachweis zu den mündlichen Noten.

Nur an Tagen mit Schulaufgaben werden evtl. weder Kurzarbeiten noch Stegreifaufgaben geschrieben - abhängig davon, was die Lehrerkonferenz entschieden hat. §§ 22, 23 GSO