Im eigenen Wald jagen erlaubt oder nicht?
Hätte man in Bayern irgendeine Strafe zu erwarten, wenn man in seinem eigenen Wald in den vorgeschriebenen Zeiten einen jagdbaren Vogel mit der selben prof- fessionalität wie ein Pächter erlegen würde?
4 Antworten
Wenn Dein Grund und Boden die notwendige Mindestgröße aufweist, als Eigenjagd eingetragen ist, Du einen gültigen Jagdschein hast - darfst Du die Jagd dort ausüben.
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__7.html
https://www.zjen.de/wir-ueber-uns/das-jagdrecht-in-deutschland/
Sonst natürlich nicht!
Wäre Wilderei:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/292.html
Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..
Das gilt für ganz Deutschland, nicht nur für Bayern.
Dankeschön für's Sternchen : )
Nein,
- weil du offenbar kein Pächter bist
- weil du vermutlich auch keinen Jagdschein hast
- nicht weißt, ob der Wald einer sog. Jagdgenossenschaft angehört (also ob der Wald gesetzlich als Jagdgebiet anerkannt ist, also minimum 75 Hektar beinhaltet)
- weil du fürs Jagen der Unteren Jagdbehörde jedes Jahr einen Abschussplan vorlegen musst und dazu erst der Förster dir vermitteln muss, wie viel du zu erlegen hast in deinem Wald
Was heißt, "die selbe Professionalität wie ein Pächter"? Pächter sind oftmals noch nicht einmal gescheite Jäger oder haben von Jagd keine Ahnung. Es gibt viele Jagdherren, die sind alles, aber keine Jäger, sondern tun nur so, aber machen den ganzen Tag nur sch***ße in ihrem Revier.
Wie kommst du überhaupt an einen eigenen Wald? 99 % aller deutschen Wälder sind in Privatbesitz. Einige sind Jagdgenossenschaften, also erfüllen Mindestgrößen, ohne dass die Besitzer darüber Bescheid wissen, aber zum Jagen bräuchten sich auch einen gültigen Jagdschein.
Die Tatsache ist aber, wenn du einen Wald und Jagdschein hast und dort anfängst zu jagen, dann musst du den gestzlichen Abschussplan jedes Jahr aufstellen und erfüllen, was du unmöglich alleine schaffst, nicht einmal, wenn du Berufsjäger wärst, der jeden Tag rund um die Uhr einsatzbereit ist. Ein Pächter muss sich also automatisch andere Jäger dazu holen. Machst du keinen Abschussplan, macht die Jagdbehörde für dich einen. Schaffst du den nicht, zahlst du Strafe.
Wenn Du 75 ha zusammenhängenden Grundbesitz hast der nicht überbaut ist, brauchst Du nur einen Jagdschein und dann kannst Du jagen.
Aber der Tenor der Frage lautet, ob man dies ohne Jagdschein auf eigenem Grund machen kann.
Es ging darum, daß dir in Bayern der Jagdschein nichts nützt, wenn du "nur" 75 ha hast.
ok.
Auch wenn es Dein Wald ist: Du musst einen Jagdschein haben.
Egal, welches Bundesland.
In der Frage steht eindeutig, daß es um Bayern geht. Da sind es mindestens 81,755 ha, im Gebirge sogar 300 ha, die für eine Eigenjagd nötig sind (Art. 8 (1) BayJG, http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayJG-8.