Weiche Strafe ist zu erwarten?

5 Antworten

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Wegen Tierquälerei wird man deine Oma bestimmt nicht belangen, da sie den Hund nicht absichtlich auf den Balkon gesperrt hat und er in den paar Stunden keinen Schaden erlitten haben wird.

so eine Situation kann man nicht mit Geld aufwiegen.

es klingt auch wenig überzeugend, egal wie alt die Hundehalterin ist, dass man "natürlich" nicht bemerkt, dass das eigene Haustier nicht an der gewohnten Stelle liegt und schläft, nachdem man wohl selbst um Mitternacht noch auf dem Balkon war. "natürlich" , weil es ein kleines und scharzes Tier ist. Man kann es nun auf eine Altersschwäche zurückführen, nur dann darf man ihr kein Tier anvertrauen.

sorry, wenn ich das so direkt sage

mxrvinz 
Fragesteller
 07.08.2021, 06:24

Womit kann man denn so eine Situation sonst aufwiegen?

Ansotica  07.08.2021, 06:34
@mxrvinz

Effektiv heißt das entweder es war ein Versehen, dann sollte man dringend darüber nachdenken wie gut sich die alte Frau noch um das Tier kümmern kann oder Absicht.

Wirklich, ein Tierliebhaber sperrt seine Tiere nicht eine ganze Nacht lang aus. Und das sage ich als jemand der schwarze Hunde hat und bei Dunkelheit öfter auch mal im Garten rumrennt. Da weiß man dann, dass die gerne mitrennen und schaut ob alle da sind.

Tasha  07.08.2021, 06:59

Ich halte seit Jahrzehnten Wellensittiche, habe als Kind damit angefangen. Immer war es für mich normal, zu schauen, ob alle Vögel im Käfig und alle Käfigtüren geschlossen waren vor dem Lüften.

Dann war ich in einer Trauerphase, habe mich an einem Januarabend kurz hingelegt, vorher den Käfig geschlossen und das Fenster weit geöffnet. Wachte 2 Stunden später auf, schloss das Fenster und sah, dass ich das Dach des Käfigs weit offen gelassen hatte. Alle 4 Wellensittiche waren aber noch drin. Hätte jemand anderer das so gemacht, hätte ich einen Schreikrampf bekommen. Also, ja, so etwas kann in einer Überforderungs- oder Übermüdungssituation auch verantwortungsvollen Haltern mal passieren mMn.

Fedaia  07.08.2021, 08:34
@Tasha

Na da hast du aber nicht recht. Mir ist es schon öfter mal passiert das ich eine unserer Katzen aus versehen auf dem Balkon stehen gelassen habe. Das war sogar Tagsüber. Und ich bin auch keine alte Frau. Es passiert halt ab und zu das man anderweitig beschäftigt ist, und man dann einfach die Tür schließt, und man davon ausgeht dass das Tier bereits reingegangen ist.

Fedaia  07.08.2021, 08:38
@Tasha

Oh, Die Antwort ist an Ansontica gerichtet. Hab mich vertippt.Deine Antwort finde ich gut😉

HuskyYuki  07.08.2021, 08:08

Also hast du noch nie entwas übersehen? Hast du noch nie von einem Hund gehört, der keine gewohnte Stelle zum schlafen hat, sondern immer irgendwo liegt?

Da kommt nichts. Wenn es sich wirklich um ein Versehen gehandelt hat und das nur einmal passiert ist. Wenn deine Oma den Hund aber regelmäßig nachts raus sperrt und irgendein Nachbar das bemerkt hat, dann kann ich schon Ärger geben.

Der Hund muss ja gebellt und gewinselt haben. Sonst hätten die Nachbarn es doch gar nicht bemerkt .

Wenn ich sowas zum ersten Mal sehe, hole ich doch nicht direkt die Polizei?

mxrvinz 
Fragesteller
 07.08.2021, 15:50

Naja, es war Mitternacht und es muss ja nicht die nachbarin gewesen sein. Und da um diese Uhrzeit normalerweise keine Autos, dann ist es noch lauter wegen dem Echo. Und vielleicht hat der Hund etwas länger gebellt, wo sie dann nachgeschaut hat und gesehen hat das die Balkontür geschlossen ist

Sag mal da kommt nichts , sie hat ihn ja nicht gequält im Sinne des Tierschutzes .

Also ich bin da ganz bei Rockthekrokodil mit meiner Meinung👍! Trotz allem,da gäbe es wenn das einmal vorkam keine Strafe,da der Hund gesetzlich kein Lebewesen sondern nur eine Sache ist!

LukaUndShiba  07.08.2021, 07:13

Dafür gibt es das Tierschutzgesetz damit Tiere eben nicht nur als Sache zählen und auch das gesetzt zählt mit jedem einzelneren Paragraphen