hund verkauft ohne erlaubniss vom besitzer

14 Antworten

Du solltest auf die Ansprüche des Freundes in keiner Weise reagieren. Gehe mit dem neuen Besitzer zum Tierschutzverein, schreibe den Sachverhalt, so wie Du ihn hier berichtet hast auf. Benenne in dem Bericht auch Zeugen, die das Leiden des Hundes und Deinen Einsatz miterlebt haben. Der Tierschutzverein wird Dir dann auch raten, wie ihr euch zu verhalten habt.

Der Freund hat sich über längere Zeit nicht um den Hund gekümmert und ihn damit grob vernachlässigt. Dies dürfte reichen, um seine Ansprüche nicht als gerechtfertigt anzusehen. Obendrein müsste er auch noch die bisher angelaufenen Kosten für den Hund tragen. Vorsorglich könnt ihr auch über die alle Kosten ein Aufstellung anfertigen. Dein Einsatz für die Betreuung kann natürlich auch in Rechnung gestellt werden.

Huhu Olihei,

im Normalfall müssten die neuen Besitzer den Hund wieder zurück geben.

Da sich aber der Herr nicht um den Hund gekümmert hat, kann man sofern es hier zu einem Streit vor Gericht kommt, ziemlich gut damit argumentieren.

Wichtig für die neuen Besitzer ist, dass sie sich registrieren lassen. Meistens ist der Hund mit dem Chip bei Tasso gemeldet, dort kann man die Leute anschreiben, angeben dass der Hund den Besitzer gewechselt hat und dann wird das im System geändert.

Ist der Hund nirgendswo registriert ist das mit dem Chip völliger Quatsch, auf dem Chip steht NiE etwas außer eine Nummer, damit der Hund jemandem zugeordnet werden kann muss er irgendwo registiert sein.

Auch der Impfpass des Hundes sollte die neue Familie neu machen lassen, das geht beim Tierarzt.

Zum Thema Papiere ist ganz wichtig, um was für Papiere geht es hier? Sollte bei den Papieren eine Eigentumsurkunde bei sein, sollte man sich fragen wer dort eingetragen ist. Sollte der Herr auf der Eigentumurkunde eingetragen sein, gehört der Hund ihm, dann müsst ihr den Hund zurück geben.

Ist keine Eigentumsurkunde vorhanden sollten die neuen Besitzer eine ausdrucken, Vorlagen bekommt man im Internet hinterher geworfen. Die wird nun unterschrieben und somit gehört der Hund den neuen Besitzern.

im Normalfall müssten die neuen Besitzer den Hund wieder zurück geben

Im Normalfall, wenn sie nichts von der ganzen Vorgeschichte wissen und gedacht haben, der FS wäre der Eigentümer des Hundes, müssen sie das nicht.

Den Part mit der Eigentumsurkunde, die man sich bei Bedarf selbst ausdruckt, verstehe ich nicht so recht: Wenn der Ur-Halter eine hat, gehört der Hund ihm, aber man kann sich ohne Probleme eine neue machen, dann gehört der Hund den neuen Haltern? Das würde ich so nicht glauben. Lies Dir mal den 932 im BGB durch. Nach dem hat der alte Halter nichts mehr zu melden, es sei denn, der Hund ist ihm geklaut worden oder sonstwie abhanden gekommen...

Ich bekomme eine Wutader wenn ich so etwas lese. Der Typ hat sich vorher nicht um das Tier gekümmert und ihn verwahrlosen lassen, also soll er jetzt die Klappe halten. Ein Tier ist kein Möbelstück dass man bei Bedarf abschiebt und wenn man es wieder braucht aus der Versenkung holt. Ich gehe mal davon aus, dass Du sicherlich Zeugen hast, die bestätigen können dass der Hund verwahrlost war und nicht genügend versorgt war. Lass den Knaben ruhig Anzeige erstatten. Der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Ich glaube nicht, dass man den Hund bei den neuen Besitzern einfach wegholt, denn es wird jedem daran gelegen sein, dass das arme Tier gut versorgt und betreut wird. Ich finde es sehr verantwortungsvoll von Dir, dass Du Dich so sehr bemüht hast, da soll sich der Ex Deiner Schwester mal ne Scheibe von abschneiden.

Zunächst mal die Fakten: Du bist und warst nicht Eigentümer/in des Hundes, als kannst kannst du auch das Eigentum nicht an eine dritte Person (neue Familie) weitergeben. Das bedeutet, dass die neuen "Herrchen" den Hund nicht behalten dürfen. Auch der Erwerb im guten Glauben verschaftt Ihnen nicht das Eigentum. Im Zweifel hätten sie sich die erforderlichen Papiere zeigen oder übergeben lassen müssen.

Jetz kommt es allerdings zu der (angeblichen) Verwahrlosung und unzumutbaren Haltung des Hundes. Auch hier hast du dich falsch verhalten, denn du bist weder Tierarzt/Tierärztin oder Mitarbeiter/in einer Tierheimes. Das bedeutet, die Entscheidung und Beurteilung ist nicht von dir, sonder von einer offiziellen Stelle zu treffen. Dies ist aber nicht passiert.

Fazit: Der EX-Freund deiner Schwester ist der rechtliche Eigentümer des Hundes. Er hat Anspruch auf Herausgabe und ggf. Schadensersatz. (Er könnte sogar behaupten, die Verwahrlosung und Anhänglichkiet sei erst erst durch die neue Familie entstanden). Der Hund muss ihm zurück gegeben werden.

Allerdings solltes du, wenn der Fall sich tatsäch so verhält, eine offizielle Stelle (Tietschutz o.ä.) einschalten wegen der Vernachlässigung. Dann könnte eine Anzeige erstattet werden. Ich bezweifle jedoch, dass sie erfolgreich sein wird.

Ich nehme jetzt nur einmal diesen Satz heraus:

er will es bei der polizei melden und auch in der datenback den hund als geklaut melden. die neuen besitzer geben den hund verständlicher weise auch nicht mehr her !!!!!

Warum hat er den Hund dann bei deiner Schwester gelassen nach der Trennung und ihn nicht mitgenommen, wenn er die Papiere hat? Hast du gewusst, dass er die Papiere von dem Hund hat? Und bei Tasso ist der Hund über ihn gemeldet? Dann hätte er den eigentlich umschreiben müssen auf deine Schwester, denn die hatte ihn doch schon so lange. Oder deine Schwester hätte ihn bei Tasso melden müssen, dass er bei ihr lebt. Habe ich das so richtig verstanden?

Hast du Beweise zum vorlegen, dass der Hund so lange alleine war und in welchem körperlichen Zustand er war, als du ihn herausgeholt hast?

Was du jetzt machen solltest, wäre folgendes:

Mit den jetzigen Besitzern auf jeden Fall reden und ihnen den Fall schildern, damit die nicht aus allen Wolken fallen. Wenn es dem Hund wie du schreibst gut dort geht, ihn solange dort lassen, bis der Fall geklärt ist. Dann solltest du das bei der Polizei melden um ihm zuvorzukommen und auch den Fall schildern und fragen, was weiter passieren kann, wird. Was sagt denn deine Schwester dazu und die Freundin?

Bei wem ist der Hund denn jetzt bei Tasso gemeldet?

Du kannst auch einmal beim Tierschutzverein nachfragen, die kennen sich sicher auch aus, was in solchen Fällen zu tun ist.

Wie das jetzt ist, nachdem du den Hund mit einer Schutzgebühr abgegeben hast, dann ja wohl ohne Papiere? Etwas verzwickt die Angelegenheit.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der das genauer weis

Mit den jetzigen Besitzern auf jeden Fall reden und ihnen den Fall schildern, damit die nicht aus allen Wolken fallen.

Würde ich nicht machen. Sonst denken sie am Ende sie hätten was falsch gemacht und geben den Hund direkt an den Ex... Immer schön den Ball flach halten.