muss man ins gefängnis wenn man keinen unterhalt zahlt und der gerichtsvollzieher wegen 6000 euro kommt auch wenn man arbeitslos ist?

3 Antworten

Nein, wenn man nicht zahlen kann, muss man nicht ins Gefaengnis. Es gibt keine Schuldenhaft mehr. Es gibt nur 2 Moeglichkeiten, wegen Schulden in den Knast zu muessen.

1. Unterhaltspflichtverletzung

es wird Anzeige gegen dich erstattet und man kann dir nachweisen, dass du ohne Probleme Arbeit bekommen koenntest (z.B. aufgrund einer sehr guten Ausbildung), dich aber einfach nicht darum bemuehst (Bemuehungen kann man durch Bewerbungen glaubhaft machen). Da kommt es aber eher selten zu einer Verurteilung, wenn es ueberhaupt jemals zu einer Anklage kommt.

2. Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung

wenn du dich weigerst, dem Gerichtsvollzieher eine Vermoegensauskunft zu geben und zu unterschreiben (jeder Besitz und Einkommen muss angegeben werden, falls vorhanden), dann kannst du in Erzwingungshaft kommen, bis du doch dazu bereit bist.

Ansonsten, wenn du nichts hast und dich bewirbst, aber einfach nichts findest, dann koennen sie dir auch nicht viel wollen.

So schnell kommt man nicht ins Gefängnis. Kostet den Steuerzahler zu viel.
Der Gerichtsvollzieher wird einen Zahlungsplan erstellen, und ihn auch kontrollieren.

Das kann passieren!