Wechsel von Steuerklasse 2 in 1, Überprüfung des Finanzamtes?

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Nu, wenn sie den Einkommensteuerbescheid abgibt, wird evtl. nach einer Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt gefragt.

Angezeigt wird da aber nicht, sie muß im Rahmen der Einkommenssteuererklärung dann halt nachzahlen. Sofern etwas nachzuzahlen ist.

Wenn Deine Freundin ledig ist und auch weiterhin bleibt, ist bei einem Kind die Steuerklasse 2, 1 Kind oder 1/2 Kind richtig. Steuerklasse 1 ist nicht möglich. Ich weiß auch nicht, wie Dein Steuerberater hier auf Steuerhinterziehung kommen kann.

MenschMitPlan  05.11.2012, 22:49

Die Steuerklasse 2 bekommt nur, wer ausschließlich mit Angehörigen in einem Haushalt lebt, für die er/sie auch kindergeldberechtigt ist. Das ist hier im Falle einer eheähnl. Gemeinschaft eben nicht so. Deshalb kommt für die Mutter nur Steuerkl. 1 in Frage. Die Verhältnisse im Haushalt müssen bei Beantragung der Steuerklasse 2 auch bestätigt werden.

Menuett  06.11.2012, 20:47

Das wurde schon vor Jahren geändert.

Die LSK 2 bekommt nur noch, wer ohne einen weiteren Erwachsenen in einer Wohnung lebt.

Sie war beim Finanzamt und hat die Steuerklasse einfach geändert. Es wurde nichts nachgefragt. Lohnsteuerjahresausgleich macht sie auch nicht, also wird da nix kommen. Alles gut. Ich danke euch.

Ja im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs wird eine Nachzahlung fällig. Meistens muss man aber in dem Sinne nicht nachzahlen, sondern es wird mit der Rückerstattung verrechnet - es geht ja dabei nicht um hunderte Euro. Überlegt doch, gleich morgen zum Finanzamt zu gehen und sagt dort "wir sind zusammen gezogen und wollen deshalb die 2 in 1 ändern. Mir ist noch nie untergekommen, dass dann nach Mietvertrag oder Ummeldung gefragt wird, sondern allerhöchstens die Frage "wann denn". Was Ihr dann antwortet, müsst Ihr Euch überlegen, glaubhaft rüberbringen. Aber wie gesagt, selbst bei der Wahrheit werdet Ihr nicht arm, und vielleicht währt ehrlich ja doch am längsten ;-)

Der Steuerberater meinte, 2 ist nur für Alleinerziehende Mütter. Das ist Sie ja nicht mehr da wir in einer Eheähnlichen Gemeinschaft wohnen. Wir sind nicht verheiratet, aber es sind zwei Verdiener in einem Haushalt, daher meinte er ist der Wechsel in die Klasse 1 Pflicht.