Alleinerziehend trotz neuem Partner?

3 Antworten

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  • Wenn Dein Partner nicht der Vater Deines Kindes ist, dann bist Du immer noch allein erziehend. Deine Steuerklasse ändert sich sowieso nicht. Das wäre nur bei einer Heirat der Fall.

  • Wenn Dein Partner eine abgeschlossene Wohneinheit in Deinem Haus bezieht, dann kannst Du hier die ortsübliche Miete verlangen. Die zählt dann zu Deinem Einkommen hinzu und mindert Deinen Lastenzuschuss. Gehört das Haus Deinem Vater, dann hast Du hier kein zusätzliches Einkommen. Dann kannst Du Deinem Vater die Miete bezahlen und grundsätzlich Wohngeld beantragen.

  • Wenn Du mit Deinem Partner zusammen in einer Wohnung lebst, dann bildet ihr eine eheähnliche Gemeinschaft und werdet als solche behandelt. Hier zählt auch Euer beider Einkommen. Ist es entsprechend hoch, bekommt ihr kein Wohngeld.

  • Wenn Dein Partner Dein Untermieter ist, dann müsst ihr einen Untermietervertrag absschließen. Dein Partner braucht seinen abgeschlossenen Bereich; d.h. sein eigenes Zimmer, sein eigenes Kühlschrankfach usw. Diese Untermieteinnahmen zählen dann auch als Dein Einkommen und können Deinen Lastenzuschuss/Wohngeldanspruch mindern oder verhindern.

sausebiene26 
Fragesteller
 16.01.2012, 09:04

Nein, er ist nicht der Kindsvater. Aber wir werden schon zusammen in der Wohnung leben, also ein Zweckgemeinschaft werden wir nicht durchbekommen. Das Haus wird zu einem Drittel mein Eigentum sein. Deshalt geht es auch nicht um Wohngeld als Mietzuschuss, sondern als Lastenzuschuss.

Aber du hast mir schon weitergeholfen. Danke =)

iveningboring  17.01.2012, 19:44
@sausebiene26

Na, dann ist´s ja gut! ;-)

Wenn ihr zusammen zieht bildet ihr eine eheähnliche Gemeinschaft.Wenn das alleinige Sorgerecht bei dir liegt,bleibst du natürlich allein erziehend.Beim Wohngeld sieht das anders aus,da wird sein Geld mit einbezogen,das ist bei sozialen Leistungen immer so.

meines wissens bist du dann immernoch alleinerziehend. eine ehe - ähnliche gemeinschaft ist es erst nachdem man 2 jahre zusammenlebt -> sprich in einem haushalt. an deinen steuerklassen ändert sich nichts. wenn du mieteinahmen haben wirst,indem dein partner sie zahlt,hast du nichtselbsständige einnahmen,die das beantragen auf wohngeld,erschweren dürften. ich hoffe geholfen zu haben. gehe jetzt off