Änderung der Steuerklasse
Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, habe somit Steuerklasse 2. Mein Freund muss jetzt (Juli) vorübergehend (ein paar Monate etwa) zu mir ziehen, bis er eine eigene Wohnung gefunden hat. Nun meine Frage: Wenn ich dem Finanzamt melde, das ich vorübergehend nicht mehr alleinerziehend bin, wird meine Lohnsteuerklasse geändert. Aber für das ganze Jahr. Soviel ich weiß, kann man die Lohnsteuerklasse nur 1x im Jahr ändern. Was ist, wenn er in etwa 3 Monaten wieder auszieht? Dann bin ich für das komplette Jahr 2014 wieder in der Lohnsteuerklasse 1, obwohl mein Freund nur ein paar Monate bei mir gewohnt hat. Er wird definitiv nicht langfristig zu mir ziehen. Bin um jede Antwort dankbar :-) Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen
4 Antworten
Daß der Steuerklassenwechsel nur einmal vorgenommen werden darf, gilt grundsätzlich u. a. bei Ehegatten, da die Wahl der Steuerklassenkombination frei gewählt werden kann.
Der Alleinerziehendenfreibetrag ist kein Jahresbetrag sondern er wird auf die Monate verteilt; sobald die Voraussetzungen wegfallen sind, ist zwingend die Steuerklasse zu ändern.
Sollte das nunmehr häufiger im Jahr vorkommen, ist das natürlich sehr lästig.
Daher kann man auch den Arbeitgeber nach Einzug bis Jahresende mit Steuerklasse 1 versteuern zu lassen und den Alleinerziehendenfreibetrag mit der Einkommensteuererklärung nachträglich nur für die Monate beantragen, bei denen die Voraussetzungen vorlagen.
Das wären dann die Monate bis zum Einzug und die Monate, wenn er wieder ausgezogen sein sollte.
Also - die Steuerklasse 2 muß man nicht in Anspruch nehmen - aber man muß sie, wenn man sie in Anspruch nimmt, ändern lassen, wenn die Voraussetzungen wegfallen; den Freibetrag kann man auch später mit der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die Steuerersparnis im Monat ist zudem sehr gering (1.308/12= 109 € bei einem Steuersatz von 15% - 20% wären das 16 € bis 20 €).
Dann ist es manchmal wünschenswerter, wenn man einen größeren Betrag auf einmal zurückerhält.
lass die steuerklasse beim finanzamt auf 1 ändern. sobald dein freund wieder ausgezogen ist, gehst du mit der bescheinigung der gemeinde über die ummeldung des freundes wieder zum fizamt, die ändern dann wieder auf 2.
und der freibetrag für alleinerziehnde wird dir für die monate gekürzt, wo dein freund bei dir gemeldet ist, ansonsten steht er dir selbstverständlich zu.
Ganz genau, so muss man es machen. Diese Geschichte mit "man darf die Lohnsteuerkarte nur einmal im Jahr ändern" bezieht sich auf die Dinge, die man wählen kann, nicht auf solche Veränderungen. Je Monat des Zusammenlebens wird dann ein Zwölftel des Freibetrags abgezogen.
Danke für die Antwort. Hilft mir echt weiter. :-)
Das ist alles Unsinn. Solange Du nicht verheiratet bist, ändert sich Deine Steuerklasse nicht...definitiv
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=67987&_psmand=110
Da kannst du das nachlesen:
Allein stehend im Sinne des Gesetzes ist, [...] und nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person (das kann der Kindesvater oder ein weiteres volljähriges Kind, aber auch jede andere Person sein) lebt, [...].
Es reicht nicht aus, unverheiratet zu sein. Man darf auch nicht zusammenleben.
und die steuerklasse ändert sich definitiv!
also ist deine antwort unsinn, sorry.
Sepperl hast recht
Echt? Ich dachte, sobald ich mit einem Partner zusammenlebe ändert sich die. Danke für die Antworten :-)
Genau so wie du dachtest ist es ja auch - sobald du mit einem erwachsenen Menschen (für den du kein Kindergeld bekommst) in einer Haushaltsgemeinschaft lebst, giltst du nicht mehr als alleinerziehend und musst aus der Steuerklasse 2 raus. Das kann selbst ein erwachsenes Kind sein (für das du kein Kindergeld bekommst).
solange ihr nicht verheiratet seid, ändert sich nix bei dir...
diese antwort ist leider FALSCH
Leider stimmt das so nicht. Auch Gesetze ändern sich - und so ist es seit einigen Jahren so, dass man nicht mehr in Steuerklasse II bleiben kann, wenn man mit einem anderen Erwachsenen zusammenlebt.