Webdesign: Kunde zahlt nicht - was tun?

3 Antworten

So lange hätte ich nie gewartet. Du kannst auch ohne Anwalt eine Mahnbescheid erwirken. Gegen diesen hat dein Kunde dann zwei Wochen Wiederspruchsrecht. Sollte er dem Mahnbescheid nicht widersprechen, kann die einen Gerichtsvollzieher oder Inkasso beauftragen.

Wichtig ist, dass Du Dich in der Auftragsbestätigung und den AGB abgesichert hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich erst Anfangen, wenn die Anzahlung auch da ist. Mit der Zahlungserinnerung so lange zu warten ist Blödsinn. Im Grunde kannst du ihn direkt ab der ersten Frist Mahnen und das auch in Rechnung stellen, sollte bei dir alles postalisch laufen. Wenn es per E-Mail raus ging, dann natürlich nicht!

Ich hoffe du hast für den Fall eine Rechtsschutzversicherung sowie im Angebot entsprechende AGB bzw. einen Vertrag vermerkt, den der Kunde unterschrieben hat. Ansonsten wird es relativ schwierig. Ohne Rechtsschutz würde ich es niemals drauf anlegen für die paar Arbeitsstunden.

TobyinAction123 
Fragesteller
 20.04.2021, 10:26

AGB´s ja, Rechtsschutz nein.

Alfi1986  20.04.2021, 10:48
@TobyinAction123

Ich empfehle dir dringend eine Gewerberechtschutz / Berufsrechtschutz mit Inkasso. Dann kannst du den Fall abtreten und die Inkasso-Firma machen lassen. Wurde denn ein Vertrag rechtsgültig geschlossen, also hat der Kunde den Vertrag mit Kenntnisnahme der AGB unterschrieben?

TobyinAction123 
Fragesteller
 20.04.2021, 11:25
@Alfi1986

Ja es ist ein Vermerk zu den AGB´s auf dem Angebot enthalten, welches er unterschrieben hat. Kannst du mir da eine Versicherung empfehlen? Wie hoch ist der Jahresbeitrag? Und diese Versicherung übernimmt auch die Inkasso Gebühren?

Alfi1986  20.04.2021, 11:58
@TobyinAction123

Okay, dann hast du zumindest die Zustimmung. Die Inkasso Gebühren übernimmt der Kunde. Alle Gebühren, die durch ein Inkasso-Verfahren entstehen, trägt der Schuldner. Empfehlen kann ich dir https://www.arag.de/gewerbeversicherung/firmenrechtsschutz/ - Lass dich am besten telefonisch beraten und schildere deine Anforderungen. Die sind echt gut und ein absolutes Must-Have als Selbständiger! Noch ein kleiner Tip. Es sind AGB, nicht AGB's ;)

TobyinAction123 
Fragesteller
 20.04.2021, 12:32
@Alfi1986

Upps mit dem "s" :D Okay, danke dir!

4 Monate sind lange genug.

Ich würde dem Auftraggeber per Einschreiben zwei Optionen zukommen lassen:

  1. Du rechnest deinen bisherigen Aufwand (Inklusive Recherche wie die Frage hier) zu deinem Stundensatz ab und lässt alle offenen Daten dem Kunden zukommen. Den Vertrag löst ihr auf.
  2. Du mahnst ihn an, die Anzahlung gemäß Vertrag zu bezahlen und ihr macht wie "geplant" weiter.

Aus eigener Erfahrung würde ich Option 1 wählen. Das Projekt hat noch nichtmal begonnen. Spätestens wenns um Sonderwünsche, Inhalte und die Abschlussrechnung geht, wird der Kunde sich wieder Querstellen. Erspar dir den Stress.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

TobyinAction123 
Fragesteller
 20.04.2021, 11:41

Danke für Tipps. Nein, leider hab ich keine berufliche Rechtsschutzversicherung.

TobyinAction123 
Fragesteller
 20.04.2021, 19:26
bubbIes  20.04.2021, 19:27
@TobyinAction123

Ok. Zahlst du Steuern auf deine Einnahmen? alles offiziell und legal? falls nicht, kannst dus vergessen irgendwie was rauszubekommen.

TobyinAction123 
Fragesteller
 20.04.2021, 19:37
@bubbIes

Ja natürlich :D Wie kommst du denn auf den Käse?