Vodafone, Kosten für Mahnung trotz Zahlung innerhalb von 5 Tagen?

3 Antworten

Die Rücklastschriftgebühr ist zu hoch (6,- € ist hier Ultimo, mehr kostet dies nicht) und Mahngebühren sind keine angefallen, also können auch keine erstattet verlangt werden.

Ich hab in der Schule mal gelernt das eine erste Mahnung niemals Kosten darf, stimmt das?

Stimmt nicht. Die Gerichte bewerten den Schadenersatz, den Mahnkosten im Grunde sind, nicht immer einheitlich. Höchstsumme, die hier zugestanden wird sind 2,50 € für eine eingeschriebene Mahnung.

Bzw. Kommt ja die erste Mahnung erst nach einer zahlungserinnerung

Zahlungserinnerung ist nur ein anderes Wort für Mahnung.

Einer Mahnung bedarf es hier aber nicht um dich in Verzug zu setzen, da es sich um ein Dauerschuldverhältnis mit vertraglich festgelegten und wiederkehrenden Fälligkeiten handelt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung schriftlich, unter Angabe des Zeitpunktes der Beendigung des Vertrags.

Gleichzeitig widerrufe ich die vorliegende Einzugsermächtigung.

Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben

Die Kosten der Bankrücklastschrift sollten maximal 6 € betragen Mehr ist meiner meinung nach nicht durchsetzungsfähig

Im Falle einer Mahnungs-SMS wären das dann ganz wenige Cents, im Falle einer Mahnungs-EMail vielleicht ein Cent (für Strom).

Es geht ja auch darum dass es kein mahnschreiben bis auf eine "erinnerungs-sms" gab. Und nach dieser wurde sofort gezahlt.... Was kann ich tun, außer zum nächstmöglichen Termin kündigen.

einfach die Zahlung verweigern. Das so gegenüber Vodafone ankündigen. Ich würde denen per Einschreiben folgendes schicken: "Hallo Vodafone. Die Gebührenlegung von 9,50€ Rücklastschriftgebühren und 6,50€ Mahngebühren stellen einen Verstoß gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof dar. Ich werde dies auf nachvollziehbar XX€ mindern. Sollten Sie mir hier binnen 14 Tagen keine Gutschrift erteilen, werde ich die nächste Rechnung mindern, das heißt die Lastschrift zurückbuchen und den aus meiner Sicht unstrittigen Teil selbst überweisen. Diskussionen werde ich nicht führen. Ihnen steht es frei, mir beispielsweise durch Vorlage einer Rechnung ihrer Bank einen höheren Schaden nachzuweisen."

Man kann auch in dem Zug die Lastschriftermächtigung entziehen und fortan selbst überweisen, damit man im Griff hat, dass per Lastschrift keine Unfugsgebühren auflaufen. Ist vielleicht sogar besser, dann gibt es keine weiteren Rücklastschriftgebühren, über die Vodafone diskutieren will.