Kennt jemand Domnowski Inkasso in Zusammenarbeit mit Orsay?
Ich hatte Ende Juli etwas bei Orsay bestellt, teils retourniert, teils behalten. Warenwert knapp 36,00 €. Rechnung war am 08.08. fällig. Hatte aufgrund von Urlaub versäumt die Rechnung zu begleichen. Ich habe keinerlei Zahlungserinnerung/Mahnung erhalten, sondern am 27.08. gleich ein Schreiben des Inkassobüros. Summe Warenwert + 7,50 € Mahngebühren + 81,02 € Inkassogebühren. Das ist doch echt der Gipfel. Bei telefonischem Nachfragen wurde mir durch eine sehr UNFREUNDLICHE Mitarbeiterin des Inkassobüros mitgeteilt, dass Orsay nicht verpflichtet wäre, zu mahnen! Hat jemand Erfahrungen dazu?
13 Antworten
Versuche, Dich mit Orsay direkt zu einigen und denen das Geld überweisen.
Es gibt kein Gesetz, welches festschreibt, dass eine Firma erst mahnen muss, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wurde.
Telefonieren mit einem Inkasso bringt überhaupt nichts! Die wollen das Geld! Basta!
Lies auch mal hier:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassob%C3%BCros
Punkt 4 Umgang mit Inkassobüros bei berechtigten Forderungen
Hey Mandy, wie ist denn die Geschichte ausgegangen? Hab jetzt genau den gleichen fall nur dass ichs bezahlt hatte MIT kundennr usw und es kam ohne Gründe wieder zurück?! Hab genau wie du nichtmal ne Mahnung bekommen.. Grüsse
Wenn durch Rechnung oder Vertrag ein eindeutiges Zahlungsziel (zahlbar bis 08.08.2013 nach deiner Aussage) festgelegt ist, bedarf es keiner Mahnung. Wenn der Händler am 09.08.2013 sein Geld nicht hat bist du automatisch in Zahlungsverzug und man kann Verzugsschaden dem Grunde nach erstattet verlangen.
Doch was ist Verzugsschaden?
- Mahngebühren dürfen verlangt werden i.H.v. 2,50 € pro Brief. Nur hast du - da der Verzug automatisch eintrat und niemand dich mahnte - keine Mahngebühren verursacht, also musst du auch keine zahlen.
- Rücklastschriftkosten scheiden hier aus, es gab keine geplatzte Lastschrift (zumindest nehme ich das so an aufgrund deines Textes).
- Verzugszinsen könnten gefordert werden, diese wären aber im Cent Bereich anzusiedeln, und scheinen auch nicht gefordert zu werden.
- Inkassogebühren dürfen zwar verlangt werden, müssen aber von dir nicht bezahlt werden. Ein Inkasosbüro ist kein Organ der Rechtspflege. Es hat keine Befugnisse die der Gläubiger nicht selber hätte. Durch Einschaltung entsteht dem Händler also kein Vorteil oder Mehrwert, es entstehen lediglich Kosten. Der Händler ist jedoch verpflichtet den Schaden für dich so gering wie möglich zu halten (§ 254 BGB), also kann er bzw. das Inkassobüro diese nicht gegen dich durchsetzen.
Zahle also die 36,- € zzgl. evtl. Verzugszinsen an Orsay und schicke dem Inkassobüro einen Widerspruch über die Gebühren mit Zahlungsbeleg zur Haupforderung in Kopie (Versenden per Einwurfeinschreiben).
Hier wäre jetzt z.B. ein Blick in die AGB relevant. Dort könnte sich zu dem Thema Verzug etwas finden.
Wenn die AGB gesetzeskonform sind werden sie bei Bestellung Vertragsbestandteil und damit könnte der Verzug wieder automatisch eintreten. =)
Ergänzend zum alten Beitrag weil dieser Frage bei googlesuche immernoch oben auftaucht: Ich habe mich damals an den Verbraucherschutz gewendet. Deren Rechtsabteilung gibt eine unverbindliche(!) aber juristische versierte Einschätzung der Lage für kleines Geld (dafür muss man denn Fall aver glasklar denen schildern).
In meinem Fall ging die Geschichte so aus, das ich auf der zurückgeschickten retour sitzen geblieben war und den vollen Betrag für die Bestellung egzaglt habe, allerdings nicht die Inkassegebühren, da in meinem Fall die Verzögeurng dre 14 Tage zustande kam das mein Nachbar das Paket angenommen hatte und ich mich in falshcen 14 Tage Sicherheit währte. Klar gesetzliche Regelungen zur Paketabgabe bei dritten wie heute gab es damals nicht.
Insofern war mein Fall nicht klar und da hatte das Inkasso keinen Bock auf juristischen Streit.
Eigentlich müsste die Vorgehensweise bei Zahlungsverzug auf der Rechnung von Orsay stehen. Wenn nicht, ruf bei Deinem zuständigen Amtsgericht an und erkundige Dich, ob es rechtens ist, dass Du ohne vorherige Mahnung sofort einen Mahnbescheid erhalten hast. Möglichst mit Verweisen auf Gesetzestext usw. Danach teilst Du dieses dem Inkassobüro schriftlich per Einschreiben mit und überweist den Warenwert von € 7,50
Wo steht in der Frage etwas von Mahnbescheid?
Ich glaubte, das Schreiben vom Inkassobüro sei ein Mahnbescheid.
Mahnbescheide kommen von den zentralen Mahngerichten. Also einem Gericht. Briefe eines Inkassobüros haben genauso viel oder wenig Wert, wie von jedem anderen in Deutschland. Im Grunde kann man sich damit den Allerwertesten.... Oder man heftet sie einfach ab.
Ergänzung/Richtigstellung: Das einseitige Festlegen eines Zahlungsziels auf der Rechnung begründet keinen Verzug. Es muss schon tatsächlich bei Vertragsabschluss klar verabredet worden sein, dass es innerhalb von XX Tagen zu bezahlen ist.
Ersatzweise würden hier die 30 Tage gemäß BGB gelten aber die waren bei Abgabe ans Inkasso ja noch nicht wirklich abgelaufen.
Streng genommen würde man meiner Meinung nach also nicht mal irgendeinen Verzugsschaden zahlen müssen. Ein Händler tut gut darin, wenigstens eine Mahnung zu schreiben und dort das Einschalten eines Inkassos anzukündigen.