Wasserverbrauch pro Person und Heizkosten?

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Meine dritte Antwort:

Wie versprochen: Da du im August 09 eingezogen bist,müsste dir der Vermieter bis spätesten 31.12.2010 die Abrechnung für das vorangegangene Abrechnungsjahr (wenn es denn das Kalenderjahr ist) zustellen. Innerhalb des Abrechnungsjahres (vom 1.1. 09 bis 31.12.09) war dein Nutzungszeitraum 1.8.09 bis 31.12. 09. Nur für diesen Nutzungszeitraum können dir also anteilig Betriebskosten berechnet werden. Aus dieser Abrechnung wirst du ersehen, ob deine Vorauszahlungen ausreichten oder nicht und du dem entsprechend eine Nachzahlung zu leisten hast oder eine Gutschrift bekommst. Lt. Betriebskostenspiegel für Deutschland fallen im Durchschnitt je m²/Wohnfläche /Monat 2,14 EURO an (Hausnebenkosten + Heizkosten). Das kann natürlich entsprechend des Verbrauchsverhaltens, regionaler Preisunterschiede sowie der Bausubstanz nach oben oder unten abweichen. Bei 55 m² Wohnfläche wären das dann ca. 110 EURO/Monat. Nun kannst du deine Schlussfolgerungen ziehen. Falls die Abrechnung verspätet einträfe, bräuchtest du die Nachzahlung nicht leisten, hättest aber bei einer Gutschrift trotzdem Anspruch auf diese.

Die Frage ist ein bisschen diffus? Was willst du denn wissen. Wie der Verbrauch auf die Hausbewohner umgelegt wird oder was? Bei den Heizungen geht es nach dem tatsächlichen Verbrauch. Einer hats wärmer als der andere. Wasser wird meistens pauschal pro Kopf auf die Hausbewohner umgelegt. Und die gleiche Menge wird für das Abwasser gerechnet.

Michi85 
Fragesteller
 20.01.2010, 18:03

Ich wollte wissen ob mein Verbrauch normal ist! Wieviel ist denn der normale Wasserverbrauch von einer Person so? Ist das was ich oben geschrieben habe ein normaler Verbrauch? Lg Michi

Der durchschnittliche Wasserverbrauch liegt in Deutschland bei ca. 130 Litern am Tag. Wenn man das bei Dir mal hochrechnet, kommt man auf ca. 16m³. Du hast in den vier Monaten ca. 14m³ verbraucht. Dann gehörst Du eher zu den Sparsamen Wasserverbrauchern :-) Mehr Info´s zu Verbräuchen und Einsparmöglichkeiten findest Du hier: http://www.modernus.de/modernisieren/simulationberatungenergiepass

Ich versuche dich zu verstehen: Du hast eine Wohnung mit zwei Wasserzählern, einen für Kaltwasser (KWZ) und einen für Warmwasser (WWZ). Du berichtest nach meinem Verständnis über den Zählerstand der jeweiligen Zähler, welcher sich für KW von 82 auf 91 m³ verändert hat, also Verbrauch 9 m³, und für WW von 20 auf 25 m³ , also Verbrauch 5 m³, zusammen 14 m³. Nun weiß ich nicht, wie lang du innerhalb des Abrechnungszeitraumes schon da wohnst. Man rechnet durchschnittlich mit 100 l/Person/Tag, also rund 3 m³ im Monat, 36 m³/Jahr. Das kann natürlich differieren. Nun kannst du selbst schlussfolgern. Wenn alle Wohnungen im Haus mit Wasserzählern ausgestattet sind, soll auch nach Verbrauch abgerechnet werden. Zu dem Preis des Verbrauches kämen noch Grundgebühr, Zählermiete, Ablesegebühr sowie Abwassergebühr. Dann kämst du ca. 5 bis 6 EURO/m³, je nach Preislage in der Kommune. Heizkosten sind nach Gesetz nach Verbrauch abzurechnen. Die Gesamtheizkosten sind entspr. Dem vereinbarten Verhältnis zu teilen in Grundkosten und Verbrauchskosten. Der Verbrauch wird durch HKV an den Heizkörpern bzw. WMZ ermittelt und ist von dir abhängig. Die Grundkosten werden nach anteiliger Wohnfläche berechnet.

Michi85 
Fragesteller
 21.01.2010, 13:26

Hey, vielen Dank! Genau das wollte ich wissen! Die durchschnittlichen Werte einer Person pro Tag! Weiß vielleicht auch jemand (oder du ;-) ) Wie das auf die Wohnfläche angerechnet wird? Also ich wohne hier seit August... Und die wohnung hat 55 Quadratmeter... Kann ich damit rechnen das das mit meiner Miete abgegolten ist? Und wann erfahre ich ob ich was nachzahlen muss oder eine Rückzahlung bekomme? Ganz liebe Grüße Michi

Hallo Michi, wenn dein Wasserverbrauch gemessen wird, spielt die Wohnfläche keine Rolle. Bei den Heizkosten schau doch in deinen Mietertrag, dort steht das Verhältnis der Aufteilung drin, meistens 50 % nach Wohnfläche (Grundkosten) und 50% nach Verbrauch (Verbrauchskosten). Bei der jährlichen Abrechnung für den vergangenen Abrechnungszeitraum (immer 12 Monate, in der Regel das Kalenderjahr) werden die Gesamtheizkosten also halbiert. Die erste Hälfte wird auf die Gesamtwohnfläche umgelegt und dann für deine anteilige Wohnfläche berechnet. Die andre Hälfte wird auf die Gesamteinheiten aller Wohnungen umgelegt und dann entsprechend dem Anteil der jeweiligen Wohnung berechnet. Zu beachten ist, dass Leerstand mit zur Berechnung heranzuziehen ist und dessen anteilige Kosten vom Vermieter zu tragen sind (Geschäftsrisiko).Die Abrechnung muss dir spätestens am letzten Tag der Abrechnungsfrist (12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes) zugegangen sein, ansonsten kann eine evtl. Nachzahlung nicht mehr geltend gemacht werden, wohl hast du weiter Anspruch auf Gutschriften. Aus der Abrechnung ist ersichtlich, ob deine Vorauszahlungen ausreichend waren oder nicht. Dementsprechend können beide Vertragspartner eine Anpassung der Vorauszahlungen nach oben oder unten vornehmen. Ich hoffe, nun endgültig Klarheit geschaffen zu haben. Hast du noch weiter Fragen, melde dich wieder. Helfe dir gerne weiter.

Michi85 
Fragesteller
 22.01.2010, 11:40

Hm, also erstmal vielen Dank. Was ich jetzt aber leider immer noch nicht verstehe ist wann ich jetzt eine Abrechnung bekommen müsste. Kann in meinem Vertrag dazu leider nichts finden! Bekomme ich auch eine Abrechnung obwohl ich erst seit August hier wohne? Und in welcher Zeit sollte die kommen? Ganz liebe Grüße Michi