Wasserschaden vor 1,5 Jahren - jetzt erst weiteren Schaden entdeckt - wer Haftet?

3 Antworten

 Beim wieder einhängen der Türen habe ich nun zusammen mit dem Vermieter festgestellt, dass die Türen verzogen sind und schliessen nicht mehr richtig.

Mir stellt sich hier die Frage, wurde damals nach der Reparatur des Wasserrohres nicht kontrolliert, ob der Keller trocken ist, bzw. ob ein sonstiger Schaden wie auch nasse Tür oder verzogene Tür vorliegt.

Ob man dies nach einem Jahr noch als Folgeschaden des damaligen Leitungswasserschadens betrachten kann, bezweifele ich.

Vorsorglich solltest du diesen Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung melden und auch auf den damaligen Leitungswasserschaden hinweisen.

Ob diese dann zahlt, oder für dich die Erstattung abwehrt, sollten wir deiner PHV überlassen.

Gruß N.U.

Das ist ein Folgeschaden des damaligen Leitungswasserschaden. Man könnte dir höchstens vorwerfen, damals die Türen nicht wassersicher abgestellt zu haben. Dann wäre das jetzt ein Mietsachschaden, den du deiner privaten Haftpflichtversicherung melden müsstest. In der Schadensmeldung sollte dann auf den LW-Schaden mit der damaligen Schadennummer verwiesen werden.

Bist Du dir sicher, ein Mehrfamilienhaus und mehrere Eigentümer?

Binde deine PH ein und viel Glück. Ich fürchte nur, im Keller haben solche Gegenstände nichts zu suchen und somit wird da nicht viel kommen.