Wasserschaden vor 1,5 Jahren - jetzt erst weiteren Schaden entdeckt - wer Haftet?
Moin. Ich hatte vor im Dezember 2014 einen Wasserschaden in meinem Keller-Abteil (mehrfamilienhaus). Der Schaden (Heizungsrohr an Decke "leckt") wurde von der Hausverwaltung damals direkt repariert. Mir ist damals kein finanzieller Schaden entstanden, da in meinem Keller 95% der Sachen in dichten Plastikboxen verpackt ist.
Nun ziehe ich gerade aus. Ich hatte - in Absprache mit dem Vermieter - 3 Türen in meiner Wohnung ausgehängt und im Keller gelagert. Allerdings nicht in der Ecke in der der Wasserschaden war. Beim wieder einhängen der Türen habe ich nun zusammen mit dem Vermieter festgestellt, dass die Türen verzogen sind und schliessen nicht mehr richtig. Frage ist jetzt: Wer muss das "richten"? Das ist ein Mehrfamilienhaus mit diversen Eigentümern und einer Hausverwaltung. Die Hausverwaltung hat damals den Handwerker geschickt, der das Rohr ausgetauscht hat. Das Rohr gehört auch nicht "mir" sondern ist "allgemein Gut", dass nur auf einer Strecke von ca 50 cm durch meinen Keller läuft. Meinem Verständnis nach muss die Gebäudeversicherung dafür aufkommen - die Frage ist: gibt es ein Problem, weil die offensichtliche Ursache jetzt schon knapp 1,5 Jahre zurück liegt?
Mein Vermieter ist panisch und meinte wir sollten die Türen jetzt mal "2-3 Wochen hängen lassen, vielleicht passt es dann" - ich glaube da passiert nix aber sei es drum. Ich will nur vorbereitet sein, wenn er kommt und sagt "die Türen müssen neu" oder so.
Eine Hausratsversicherung habe ich nicht, weil das in meinem Mietvertrag nicht drin stand - ich habe nur eine ganz normale Haftpflichtversicherung.
Hat jemand ne FUNDIERTE Meinung ?
3 Antworten
Beim wieder einhängen der Türen habe ich nun zusammen mit dem Vermieter festgestellt, dass die Türen verzogen sind und schliessen nicht mehr richtig.
Mir stellt sich hier die Frage, wurde damals nach der Reparatur des Wasserrohres nicht kontrolliert, ob der Keller trocken ist, bzw. ob ein sonstiger Schaden wie auch nasse Tür oder verzogene Tür vorliegt.
Ob man dies nach einem Jahr noch als Folgeschaden des damaligen Leitungswasserschadens betrachten kann, bezweifele ich.
Vorsorglich solltest du diesen Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung melden und auch auf den damaligen Leitungswasserschaden hinweisen.
Ob diese dann zahlt, oder für dich die Erstattung abwehrt, sollten wir deiner PHV überlassen.
Gruß N.U.
Das ist ein Folgeschaden des damaligen Leitungswasserschaden. Man könnte dir höchstens vorwerfen, damals die Türen nicht wassersicher abgestellt zu haben. Dann wäre das jetzt ein Mietsachschaden, den du deiner privaten Haftpflichtversicherung melden müsstest. In der Schadensmeldung sollte dann auf den LW-Schaden mit der damaligen Schadennummer verwiesen werden.
Bist Du dir sicher, ein Mehrfamilienhaus und mehrere Eigentümer?
Binde deine PH ein und viel Glück. Ich fürchte nur, im Keller haben solche Gegenstände nichts zu suchen und somit wird da nicht viel kommen.