Wasserschaden! Wer und was wird bezahlt?

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Schäden am Gebäude zahlt der Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherung. Die Schäden an Deinem im Keller gelagerten Hausrat ersetzt - sofern Leitungswasserschäden dort mitversichert sind - Deine Hausratversicherung, da ist auch nichts aufzuteilen. Wobei nässeempfindliche Sachen (Kleidung, Schuhe etc) erhöht gelagert werden sollten, also nicht unmittelbar auf dem Fußboden - das gebietet schon der "gesunde Menschenverstand"...

allianzer  04.08.2011, 15:57

dies ist die einzige richtige antwort bisher hier. zu ergänzen wäre noch, daß deine hausratversicherung auch für s.g. aufräu- und bewegungskosten aufkommt, hierzu zählt auch die entsorgung beschädigter sachen. aber bitte erst wenn der regulierer da war!!

melde den schaden umgehend deiner versicherung, evtl. hat dein vertreter auch regulierungsvollmacht und kann dir gleich einen scheck da lassen.

Solange Du den Rohrbruch nicht zu verschulden hast (dürfte kaum der Fall sein), kommt die Gebäudehaftpflicht des Hauseigentümers für alle Schäden auf.Dazu wird ein Schadensgutachter kommen.Für deine zu Schaden gekommenen Sachen musst Du Kaufbelege vorweisen.In den meisten Fällen hat man die nicht mehr.Dann wird geschätzt.Für die Müllentsorgung (Container vermutlich) muss der Vermieter sorgen.Du kannst zunächst mal Niemanden beauftragen,ausser ,der Vermieter überträgt dir diese Zuständigkeit.

JaAl11  04.08.2011, 17:26

Gebäudeversicherung zahlt nicht bei Hausratschäden ... dazu müsste der Vermieter schon eine Haftpflichtversicherung haben.

lajobay  04.08.2011, 20:08
@JaAl11

die sollte er haben...

Wenn du eine Hausratversicherung abgeschlossen hast, die solche Wasserschäden absichert, hast du Glück gehabt. Der Vermieter ist nur für die allgemeinen Räume zuständig.

lajobay  04.08.2011, 14:22

stimmt nicht.Die Hausratversicherung des Mieters haftet für vom Mieter (z.B.fahrlässig) verschuldete Schäden,z.B. wenn seine Waschmaschine oder übergelaufene Badewanne Wasserschaden verursacht.Für Rohrbruch im Keller ist seltenst der Mieter zuständig.Das betrifft die Haftpflicht des Hauseigentümers! Mitsamt ALLER daraus resultierenden Kosten.Erst wenn der Vermieter evtl. keine Versicherung hat (oder Beiträge nicht gezahlt hat), kann evtl. die Hausratversicherung des Mieters in Frage kommen.Wenn die wollen...!

VersBerater  04.08.2011, 17:47
@lajobay

@ lajobay: diese Aussage "Die Hausratversicherung des Mieters haftet für vom Mieter (z.B.fahrlässig) verschuldete Schäden,z.B. wenn seine Waschmaschine oder übergelaufene Badewanne Wasserschaden verursacht." ist schlichtweg falsch. HAFTEN kann nur eine Haftpflichtversicherung. Deswegen gibt es bei der Hausrat auch kein VERSCHULDEN.

@kaesefuss: Hausratversicherungen beinhalten immer folgende grundsätzlich versicherten Risiken: Feuer(F), Einbruchdiebstahl mit Vandalismus (ED/Va), Leitungswasser (Lw) und Sturm mit Hagel (St/Hagel). Als zusatzrisiko kann dann das Fahrrad und die Glasversicherung eingeschlossen werden. Und zum Risiko Lw gehört nun mal der Rohrbruch. Bei der Gebäudeversicherung kann das Risiko Lw separat versichert werden, nicht aber bei der HR.

Hier nachlesbar: http://www.gdv.de/Publikationen/versicherungsbedingungen/SchadenundUnfallversicherung/Sachversicherung/avb.html

Und die Aussage, dass der Vermieter nur für die allgemeinen Räume zuständig ist, ist ebenfalls nicht korrekt. Die Gebäudeversicherung kommt für alle Rohrbrüche auf, die an den in der Wand verlegten Rohren entstehen. Ein Rohrbruch in einer Mietwohnung kann also ein Schaden des Gebäudeversicherers und/oder des Hausratversicherers sein. Das festzustellen ist Aufgabe des Schadenregulierers.

Den Rest hat Suzisorglos schon absolut richtig beantwortet.

als Mieter musst du dich mit dem Vermieter und dessen Gebäudeversicherung auseinandersetzen. Die werden einen Gutachter schicken. Und daran denken. Es gibt ein Sprichwort "Wer die Musi bestellt, zahlt auch." Also nicht den zweiten Schritt vor dem Ersten machen. Zur Schadenminderung bist du verpflichtet die Kleidung zum Trocknen aufzuhängen.

Wenn der Schaden von Dir verursacht wurde, muß die Versicherung vom Vermieter GAR nix bezahlen. Deine eigenen Schäden und jene in den von Dir gemieteten Räumen trägt die Hausrat, die Schäden der Mitmieter und des Vermieters die Haftpflicht.

Ein Rohrbruch ist ja aber meist allein Sache des Vermieters. Entsprechend trägt die Gebäudehaftpflicht sämtliche entstandenen Schäden.

JaAl11  04.08.2011, 17:26

Gebäudeversicherung zahlt nicht bei Hausratschäden ... dazu müsste der Vermieter schon eine Haftpflichtversicherung haben.