Wasserschaden nach Sturm

8 Antworten

Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt. Wenn durch dieses rechtswidrige Verhalten Schaden entsteht hat ge, § 823 BGB der Schädiger dem Geschädigten dessen Schaden in voller Höhe zu ersetzen.

Wenn ein Fenster trotz Sturmwarnung in Kippstellung gestellt wird ist das m.E. nicht nur "einfache", sondern darüber hinaus grobe Fahrlässigkeit. Hier muss eindeutig der Mieter für den Schaden aufkommen. Ob er nun seine PHV aussen vor lassen will kann Dir egal sein.

Ich würde wie folgt vorgehen: Dem Mieter ein Einschreiben mit Rückschein schicken und die Rechnung des Malers beifügen oder bei Selbstreparatur die Kosten (Materialrechnungen) und den Zeitaufwand für die Malerarbeiten (würde mal 15,- €/Stunde ansetzen) zusammmenstellen. Den Endbetrag soll er bis zu einem bestimmmten, genau definierten Zeitpunkt (z.B. bis 20.01.2015) auf Euer Konto überweisen. Wenn er das nicht macht, gleich Anwalt einschalten. Mußt mal schauen, wie schnell er dann seinen Haftpflichtversicherer einschaltet! Da er sich dannn in Verzug befindet muß er auch die Koisten des Anwalts bezahlen, wenn der Rechtsstreit zu seinen Ungunsten ausgeht - wovon auszugehen ist.

Da lohnt sich sicher der Rechtsstreit, da seine Versicherung dafür aufkommen muss. Haetteder Sturm wie bei mir Dachziegel runtergerissen und es waere so wasser eingeedrungen zahlt die gebaeudeversicherung. Da das Fenster trotz Sturmwarnung offen war egal ob gekippt oder nicht ist er schuld. D.h. er oder seine haftpflicht muessen das bezahlen. Zur not nimm dir einen anwalt hol den vermieter dazu und trete in den rechtsstreit. Da gewinnst du. Das recht ein fenster auf kipp zu lassen gibts nicht!!

Hallo, da lohnt sich kein Rechtsstreit. Dieser Fall ist nämlich sogar explizit in den Bedingungen geregelt.

Ausgeschlossen ist nämlich:

Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ord- nungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch eine der versicherten Naturgefahren (siehe Nr. 1 a) entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen

Wenn er also sein Fenster auf Kipp gelassen hat, war es nicht ordnungsgemäß verschlossen. Das der Sturm die Öffnung noch weiter vergrößert hat, ist dabei unerheblich. Nur, wenn der Sturm das Fenster geöffnet und dabei auch beschädigt hat, wäre der Folgewasserschaden versichert gewesen.

hyfi01  31.12.2014, 08:17

Hab gerade in den Kommentaren gelesen, dass es der Mieter war. Das deckt dann die Privathaftpflichtversicherung des Mieters (siehe Robbe)

Dann ist seine Haftpflichtvers. dafür zuständig , da er fahrlässig gehandelt hat ! Hat er keine zahlt er selber ! Mfg.

Das ist keine Sache der Gebäudeversicherung, sondern der Haftpflichtversicherung des Verursachers