Nachbar gibt Haftpflichtversicherung nicht. Was soll ich tun?

6 Antworten

Du musst Deinen Schaden geltend machen, indem Du dem Nachbarn ein Aufstellung der Schäden zusendest und ihn aufforderst, diesen Betrag bis zu einem bestimmten Termin - z. B. bis zum 15.5.20 - auf das von Dir benannte Konto einzuzahlen.

Wenn dieser Termin erfolglos verstrichen ist, kannst Du einen Mahnbescheid beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Oh, ein Kenner?

Es geht um Eigentum, Decke und Wände gehören dem FSt. gar nicht, also hat er auch keine Ansprüche.

@schleudermaxe

Zitat: "Decke und Wände gehören dem FSt. gar nicht."
Woher willst Du das denn alles wissen ?

@Novosibirsk

Er schreibt, Zitat: Bin kein Mieter.

Also ist er ein Eigentümer, Wände und Decken gehören somit der WEG.

Der Nachbar wird wie Du auch eine VGV anteilig für das ganze Grundstück bezahlen. Wozu also eine private Haftpflicht, die ja nur den Schaden, aber nicht die Reparatur bezahlt?

Zudem werden Decke und Wände Dir gar nicht gehören, somit wirst Du nicht einmal einen Anspruch haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du wohnst zur Miete, daher hast du damit gar nichts zu tun. Du wendest dich an den Vermieter/Hausverwaltung, der muss sich um die Instandsetzung kümmern. Wo der dann sein Geld herkommt, kann dir egal sein. (Es wird übrigens seine Gebäudeversicherung sein)

Woher weißt du, dass er Mieter ist?

@ronnyarmin

Aus den ganzen anderen Fragen zum selben Problem. Selbst wenn er kein Mieter ist, dann ist trotzdem die WEG Verwaltung und die Gebäudeversicherung zuständig.

Bin kein Mieter. Die Gebäudeversicherung tritt da nicht ein, weil das durch die Beauftragte Firma verursacht wurde und nicht weil etwas geplatzt ist.

@BozkurtMHP

Wenn das durch den beauftragten Handwerker verschuldet wurde, haftet Dein Nachbar doch gar nicht. Den trifft doch dann kein Verschulden. Wende Dich doch an die Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers.

@Dachtichsmir

Ich weiß nicht welcher Handwerker beauftragt wurde, weil mein Nachbar mir das nicht sagt.

Am einfachsten ist es doch die Rechnung an ihn zu schicken oder?

@BozkurtMHP
Die Gebäudeversicherung tritt da nicht ein, weil das durch die Beauftragte Firma verursacht wurde und nicht weil etwas geplatzt ist.

Das ist schlichtweg Blödsinn. Bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser--->Versicherungsfall für die Gebäudeversicherung. Die ist ihrem VN gegenüber vertraglich verpflichtet diesen Schaden zu regulieren (wenn wir mal davon ausgehen, dass LW als versicherte Gefahr im Vertrag enthalten ist). Die kann sich anschließend gern die Kohle beim Verursacher zurückholen. Kann dir aber egal sein.

Wenn du also wirklich Eigentümer sein solltest (ich bezweifle es stark), dann kontaktiere du selber deine Gebäudeversicherung, oder falls es WEG ist tritt der WEG Verwaltung in den Hintern.

@BozkurtMHP

Seit wann muss denn etwas platzen, damit eine VGV bezahlt?

Der haftet für seinen “Verrichtungsgehilfen“. Will er sich schadlos halten, wird er den Unternehmer benennen müssen und darlegen, weshalb mit einem solchen Fehler aufgrund früherer Erfahrungen nicht zu rechnen war. Deshalb ist das richtig.

@Dachtichsmir

Der obere ET wird ebenso für die VGV bezahlen, warum also sollte er die nicht in Anspruch nehmen dürfen?

Ich fürchte nur, beiden gehören Wände und Decke gar nicht, daher sind beide raus aus der Nummer!

Was soll der Anwalt bewirken, ausser, dass dir dadurch Kosten entstehen?

Du kannst die Schadenssumme direkt beim Nachbarn einfordern. Es ist nicht verpflichtet, den Schaden von seiner Haftpflichtversicherung (sofern er überhaupt eine hat?) regulieren zu lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er muss das aber bezahlen oder? Egal privat oder Versicherung?

@BozkurtMHP

Kommt drauf an, wie es ausgeht. Und wenn du ihm die Rechnung schicken willst, warum nicht gleich die des Schadens?

@BozkurtMHP

Warum sollte er denn für etwas bezahlen müssen, was Dir gar nicht gehört?

Bei Feuchtigkeit entsteht Schimmel in der Wohnung. Also wenn da länger gewartet wird entsteht ein ganz schöner Schaden den der Verursacher zu zahlen hat bzw die Haftplicht übernimmt den Schaden. Eine Firma mit vielen Heizgeräten stürmt in die Wohnung, im Winter ganz angenehm im Sommer ist es dann wie in der Sauna. Die Wohnung wird ausgetrocknet und die Schimmelbildung unterdrückt.

Finger weg von der Haftpflicht, die ja nicht einmal die reparatur bezahlt.

Zudem gehören ihm Decken und Wände gar nicht, er hat also gar keine Forderungen zu stellen.