Feuchter Laminatboden durch kaputtes Fenster. Hausrat oder Gebäudeversicherung?

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Da der Laminatboden fest verlegt ist (mit dem Gebäude fest verbunden) ist das Sache der Wohngebäudeversicherung. Diese kommt allerdings nur dann dafür auf, wenn "weitere Elementarschäden" mitversichert sind. Bei älteren Verträgen ist das meist nicht der Fall, und es ist lediglich "Leitungswasser" mitversichert. Wenn das Fenster durch den Sturm eingedrückt wurde, oder zerborsten ist, könnte Dein Vermieter Glück haben, dass die Wohngebäudevers. zahlt. Dann ist es ein Schaden in Folge von Sturm. (Das ist mitversichert)

Da Du den Schaden ja nicht verursacht hast, bleibt Dein Vermieter sehr wahrscheinlich auf den Schaden sitzen, bzw. muß den Schaden aus eigener Tasche zahlen. (Wenn die Vers, den Sturmschaden nicht anerkennt)

Das ist aber alles nicht Dein Problem, sondern Dein Vermieter muß sich da mit der Wohngebäudeversicherung auseinandersetzen.

Sollte Dein Vermieter weiterhin behaupten, dass Du für den Schaden aufkommen mußt, oder sogar Schadensersatzforderungen an Dich stellt, kannst Du es Deiner Haftpflichtversicherung melden. Die leistet dann passiven Versicherungsschutz, und wehrt unberechtigte Ansprüche von Dir ab. D.h. Dein Vermieter bekommt einen netten Brief von Deiner Haftpflichtversicherung, dass Du nicht haftpflichtig bist.

Deine neue Hausratversicherung zahlt Schäden an Deinem eigenen Mobiliar. Allerdings auch nicht bei Regenwasser. Es sei denn, das Regenwasser ist durch Sturm eingedrungen. Dann müßte der Sturm ein Fenster regelrecht eingedrückt haben.

Vielen Dank für deine Antwort. Genau der Meinung bin ich auch. Allein wenn man die Sache nur logisch ohne Hintergundwissen betrachtet, ist die Schuldzuweisung unangebracht. Die Hausverwaltung behauptet, der Laminatboden sein "meine" Sache, da dieser nicht fest mit dem Boden angebracht ist und somit nicht zum Gebäude gehört.

Ich informiere mich noch weiter und komme stets zu dem Ergebnis, dass ich nicht die Kosten für den neuen Laminatboden bezahlen muss! Meinen Möbeln ist bisher nichts passiert, immerhin etwas.

Was mich an der Sache am meisten ärgert ist, dass meine Vermieterin den Schaden schon viel früher hätte entdecken können, sodass dieser noch eventuell irgendwie beseitigt hätte werden können. Jetzt stand das Wasser aber schon zwei Tage. Ich hatte bisher nie Probleme mit meiner Vermieterin, aber diese wird langsam wirklich unhöflich. Wirklich ärgerlich sowas.

@melodei24

Teppichboden gehört nur dann zur Hausrat, wenn er lose verlegt ist. Zum Beispiel ein nicht verklebter Teppich, oder allenfalls noch ein mit Klettband fixierter Teppichboden.

Hier kommt ja noch hinzu, dass der Boden vom Vermieter eingebracht wurde. Und wenn Du sagst, der Schaden hätte vermieden werden können, wenn der Vermieter rechtzeitig reagiert hätte, ist es erst Recht seine eigene Schuld.

Wenn das der Versicherung bekannt wird, zahlt sie gar nichts.

@melodei24

.... und warum einmal Vermieterin und dann wieder einmal Verwaltung? Merke: Laminat hat eine Lebensaduer von meist rd. 10 Jahren und dann ist kein oder nur ein mehr als geringer Schaden entstanden. Viel Glück.

@schleudermaxe

Vermieterin ist bei mir nicht gleich Hausverwaltung, für Reperaturen gibt's wieder extra jemanden.

Ich verstehe nur nicht ganz deine Aussage mit dem Laminat? Inwiefern bezieht sich das auf mein Problem?

Lieben Gruß

@schleudermaxe

Und was soll das heissen? Was hat das mit dem Problem des Fragers zu tun.?

So oder so muß der Vermieter den Schaden reparieren. Er kann das dann über die Gebäudeversicherung abrechnen.

Ist dem Vermieter doch freigestellt, ob er nen komplett neuen Laminatboden verlegt, weil der evtl. schon älter ist.

Der Mieter hat damit auf jedenfall rein gar nichts zu tun.

@melodei24

Verstehe ich auch nicht. :-/

Auch mit dem Zusatz "Elementarschäden / weitere Naturgefahren" besteht kein Versicherungsschutz für Schäden durch Niederschlagswasser, welches durch ein offenes oder undichtes Fenster eindringt! Allenfalls Schäden, die durch die Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes mit Niederschlagswasser hervorgerufen würden, wären u. U. aus der Elementardeckung versichert. - Aber ansonsten ist die Antwort völlig korrekt: Der Vermieter muss selbst für den Schaden aufkommen, da den Mieter in diesem Fall kein Verschulden trifft.

@suzisorglos

Das beruhigt mich ein wenig. Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Sturm mit Windstärke über 8? Dann ist es ein Sturmschaden. Normalerweise zahlt dann die Hausratversicherung, jedoch nicht immer für Mietsachschäden. Da das Laminat dir nicht gehört, also gemietet ist, handelt es sich um einen Mietsachschaden. Schau in deiner Police nach, ob du den mit eingeschlossen hast.

Da du keine Hausratversicherung hattest, kannst du dich an die Wohngebäudeversicherung des Hauses wenden. Für die ist es ebenfalls ein Sturmschaden, mit Folgeschaden Laminat.

Regel: Eigen vor fremd. Eigene Versicherung hattest du nicht, also fremd. In Mietshäusern einigen sich die Versicherungen oft untereinander in solchen Fällen.

Das ist nicht richtig.

Die Hausrat würde hier in gar keinem Fall zahlen, da nur der Laminatboden beschädigt ist.

Da dieser fest verlegt ist (mit dem Gebäude fest verbunden) ist das ausschließlich Sache der Wohngebäudeversicherung.

@Klammlosewelt

Stimmt doch, wenn z.B. der Schlauch am Geschirrspühler undicht ist, kannst du auch nicht die Wohngebäudev. heranziehen, dann ist es auch ein Mietsachschaden. Mach das nicht an" fest verlegt" fest.

Also, die Hausrat hat damit ja gar nichts am Hut und bei Sturm mit Starkregen ordnet doch die Gebäuderversicherung den Schaden am Gebäude und gut ist. Alles doch ganz einfach, oder? .... und es kommt vor, daß ein Sturm ein Fenster aufrüttelt. Viel Glück.

Falsch, auch die Hausratversicherung kennt einen Sturmschaden ab Windstärke 8. So einfach ist das nicht!

@BenniXYZ

.... und seit wann bitte ist denn dieses Plastezeugs Hausrat? Lachnumnmer, oder?