Wasserschaden durch Nachbar - Wer zahlt die Schäden in der Wohnung. Versicherung meint....

9 Antworten

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Wenn dem Nachbarn eine Schuld zugewiesen werden könnte, müsste er fütr sämtliche Schäden haften, die entstanden sind. Bei einem Rohrbruch ist diese Schuldzuweisung aber wohl kaum möglich. (Es sei denn er hätte unvorschriftsmäßig Chemikalien in den Ausguss geschüttet, die das Rohr zerstört hätten)

Für solche Fälle benötigt jeder Mieter selbst eine Hausratversicherung. Wer sich das Geld dafür spart, hat ja dann genug Geld um seine Neuanschaffungen selbst zu zahlen.

Die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers zahlt natürlich nur die Gebäudeschäden.

Eine Wohngebäudeversicherung (!), und der Vertreter sprach vermutlich nur für eben jene, zahlt nur Schäden an der Immobilie. Hier gilt aber unverändert dennoch das Verursacherprinzip, sprich: Der Verursacher muss für den verursachten Schaden aufkommen.

Wenn der Schaden aber ohne nachweisliches Verschulden eingetreten ist, z.B. weil ohne Grund der Frischwasserschlauch an der Spülmaschine in der Küche abgegangen ist, dann zahlt hier niemand.

Einzige Auswege sind da eine Elektronikversicherung fürs Handy oder eben die klassische Hausrat. Wer keines von beiden hat, hat tatsächlich Pech...

han delt es sich um Wohnungen in einer Eigentums-Wohnanlage? Dann sollte Ihr Bekannter an deir Hausverwaltung wenden. Die ist verpöflichtet eine Versicherung gegen Leitungswasserschäden zu haben. Um welche Art von Rohrbuch handedlte es sich. Wurd der Rohrbuch durch unsachgemäße Reparaturen durch den Bekannten verursacht, dann haftet dieser als Verursacher und somit seine Haftpflicht, wenn er nur eine hätte. Ist das Objekt keine Wohnanlage, wem gehört die Wohnung als Eigentümer. Auch dieser muss eine entsprechende Leitungswasserversicherung haben.

Die ist verpöflichtet eine Versicherung gegen Leitungswasserschäden zu haben

Logisch. Desegen war der Gutachter ja auch schon da. Nur nutzt ihm das nichts, weil die keine Inventarschäden übernimmt. Eine Deckung für Inventar bietet nur die Hausratversicherung, und die hat er ja nicht. Pech für ihn, denn den Schaden wird ihm niemand ersetzen.

Die Leitungswasserversicherung zahlt aber** nichts** für den Hausrat des Nachbarn. Wie auch? Wie soll denn da die Prämie kalkuliert werden?

Außerdem ist eine Leitungswasserversicherung keinesfalls verpflichtend. Nur eine Feuerversicherung ist vorgeschrieben, wenn die Immobilie finanziert ist.

Ansonsten kann das bis auf wenige Ausnahmen jeder Hausbesitzer machen, wie er will.

Keine Hausrat, keine Kohle

Keine Kohle, Pech gehabt. Aber der Schwerpunkt Hinweis mit dem Smartphone finde ich schon arg bedenklich. Keine Möbel, Schränke, Klamotten die beschädigt wurden??

Ohne Hausrat gibt es somit auch kein neues Smartphone und auch Haustelefon,

Kurz und knapp, Für die Zukunft sollte man sich eine Hausratversicherung gönnen.

Erstmal danke für die Antwort!

Nicht die komplette Wohnung ist davon betroffen. Ein Teil der Küche. Ne Smartphone kostet nun mal mehrere Hundert Euro, Ein einfaches Mobiltelefon wäre vielleicht nicht so schlimm. Möbel, Schränke usw. sind soweit ok nur Laminatboden, Haustelefon, "Mobiltelefon" und paar Kleinigkeiten sollen beschädigt sein. Und die Decke! Bei komplette Wohnung, oder größere Sachschaden wäre ne Smartphone bestimmt nicht nennenswert.

Das gleiche soll auch beim Vormieter passiert sein. Lt. Vormieter wurden damals die Wasserrohre in der Wohnung vom Nachbar, nicht fachgerecht repariert.

@Ottonormal2012

Dnn wäre ja die Handwerkerfirma noch im Obligo. Bzw. deren Betriebshaftpflicht.

Deien Frage klingt absolut verworren und lässt kaum eine sinnvolle Einschätzung der Situation zu.

Wenn der Wasserschaden niemanden zugeordnet werden kann, etwa weil es sich um Rohrbruch handelt, dann bleibt er auf seinem Schaden sitzen. Die Gebäudeversicherung zahlt nämlich nur für die Schäden, die am Haus selber entstanden sind.

Das Smartphone scheint ja das wichtigste zu sein. Davon kann er sich getrost trennen. Die Kohle wird er wohl eher für den neune Boden brauchen. Ich würde mal sagen - am falschen Ende gespart.

Erstmal danke für die Antwort!

Nicht die komplette Wohnung ist davon betroffen. Ein Teil der Küche. Ne Smartphone kostet nun mal mehrere Hundert Euro, Ein einfaches Mobiltelefon wäre vielleicht nicht so schlimm. Möbel, Schränke usw. sind soweit ok nur Laminatboden, Haustelefon, "Mobiltelefon" und paar Kleinigkeiten sollen beschädigt sein. Und die Decke! Bei komplette Wohnung, oder größere Sachschaden wäre ne Smartphone bestimmt nicht nennenswert. Das gleiche soll auch beim Vormieter passiert sein. Lt. Vormieter wurden damals die Wasserrohre in Nachbar's Wohnung, nicht fachgerecht repariert.

Ob man das beweisen kann, ist ne andere Frage.

Stimmt! ne Versicherung sollte jeder haben...

@Ottonormal2012

Wenn ein Rohrbruch Ursache von Schäden ist, dann zahlt die Gebäudeversicherung die Schäden am Gebäude. Da ist der Vermieter in der Pflicht.

Werden andere Gegenstände dadurch beschädigt, so ist die Hausratversicherung zuständig..

Ob zuvor schon ein Wasserschaden bei dem Vormieter eingetreten ist, hat mit dem neuen Rohrbruch nichts zu tun. Es ist auch nicht Sache des oder der Mieter festzustellen, ob die damalige Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde

Wenn der Geschädigte keine Hausratversicherung hat, dann bleibt er eben auf dem Schaden sitzen.