Waschmaschine im Waschkeller ausgelaufen, unser Keller überflutet - wer zahlt?

10 Antworten

Ihr habt de Facto keine Hausratversicherung (eine nicht bezahlte ist keine), deshalb braucht ihr das gar nicht diskutiern, welche Versicherung zahlt, da ihr auch nicht verpflichtet seid, eine Hausratversicherung zu haben, muss er zahlen, bzw. seine Haftpflicht. Der Vermieter kann da aber auch noch ins Spiel kommen wegen der nicht funktionierenden Abflüsse, aber nur, wenn er davon Kenntnis hatte (durch Mieter) und den Fehler trotzdem nicht beseitigt hat. Um eine eventuelle eteiligung des vermieters müsst Ihr Euch aber nicht kümmern sondern der Nachbar als Schadens-Verursacher.

huskycologne  13.12.2010, 19:21

leider nicht ganz richtig.

http://dejure.org/gesetze/VVG/38.html

Lies bitte aufmerksam Absatz 1 + 2 durch.

Wichtig ist, das die Versicherung mit einer Frist auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes hinweist und eine Frist setzt binnen der bezahlt werden muss. Erst wenn diese Frist überschritten ist, ist die Versicherung von der Zahlung der Leistung frei. Der Vertrag besteht übrigens entgegen Deiner Antwort weiterhin fort inkl. Anspruch auf Prämienzahlung. Allein die Leistungspflicht ist evtl. gefährdet. Zum letzten hattest Du einen richtigen Ansatz bezüglich Vermieter, jedoch ist es seine Pflicht das Haus und mögliche Gefahrenquellen instand zu halten. Es ist nicht Aufgabe der Mieter für ihn das zu kontrollieren. Insofern auch hier die falsche Antwort. Letzte falsche Antwort war, das der Verursacher sich um die Ansprüche gegen den Vermieter zu kümmern. Das macht eindeutig der Geschädigte und nicht der Mitverursacher.

Leckerschmeck  14.12.2010, 17:13
@huskycologne

Theoretisch magst Du recht haben, aber praktisch gehe ich davon aus, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht, sonst wäre die Frage so irrelevant. Dann muss auf jeden Fall die Haftpflicht des Verursachers einspringen. Der Geschädigte muss nur den Verursacher in die Pflicht nehmen. Wenn der Verursacher seinerseits die Haftung auf den Vermieter weiterschieben will, ist das seine Sache. Dazu, dass Mängel, zumal verdeckte (einen verstopften Abfluss erkennt man ja nicht unbedingt durch eine bloße Begehung) dem Vermieter anzuzeigen sind und erst dann vom vermieter beseitigt werden müssen, gibt es etliche Urteile. Der Vermieter, zumal wenn er gar nicht im Hause wohnt, muss kein Hellseher sein.

So, ich räum mal mit den ganzen Halbweisheiten hier auf. Bitte alle Antworten als falsch vermerken.

Es kommen 2 Versicherungen in Frage, die dafür aufkommen. Die Haftpflichtversicherung des vermeintlichen Verursachers oder die eigene Hausratversicherung.

Bei der Hausratversicherung muss es sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser handeln. Das ist hier eindeutig der Fall. Es handelt sich also schonmal um einen versicherten Schaden der Hausratversicherung.

Nächste Frage wäre, ob den Verursacher ein Verschulden trifft. Dies ist zu bejahen, da die Waschmaschine 1. nicht beaufsichtigt wurde und zweitens nicht ordentlich auf dem Podest verankert war.

Nächste Frage wäre, ob denjenigen ein Verschulden treffen kann, der für die Instandhaltung der Abflüsse zuständig war.

Am Beispiel der Versicherungsbedingungen für Haus- und Grundbesitzer heisst es unter den besonderen Bedingungen:

Versichert sind hierbei Ansprüche aus Verstoss gegen die dem VN in den obgen genannten Eigenschaften (Haus- und Grundbesitzer etc) obliegenden Pflichten (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung etc.)

Durch das Versäumnis des Hausbesitzers die Abflüsse zu warten und instand zu halten, ist auch er schadenersatzpflichtig, weil dadurch der eigene Schaden erst entstanden ist. Ansonsten wäre das Wasser abgelaufen und es wäre kein Schaden passiert.

So!

Zu Eurer Hausratversicherung.

Die Bestimmungen besagen, das eine Hausratversicherung ab dem ersten Tag des Umzugs in beiden Wohnungen Schutz bietet und nach 1 Monat auf die neue Wohnung auch ohne Antrag übergeht. In der alten Wohnung besteht dann kein Versicherungsschutz, sondern ausschliesslich in der neuen.

Unterscheidung Hausrat und Haftpflichtversicherung.

Bei einem Haftpflichtschaden muss nur der Zustand wiederhergestellt werden, der vor dem Schaden bestanden hat. Sind Werte zerstört, so erhält man den Zeitwert, also die Summe die man bei einem Verkauf der Gegenstände erhalten hätte (Anzeige Wochenblatt etc)

Die Hausratversicherung weicht hiervon ab und ersetzt den Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert. Das ist die Summe an Geld, die aufzubringen ist um diesen Gegenstand bei gleicher Art und Güte zu regionalten Preisen wiederzubeschaffen.

Das heisst vom Grunde her, kommt bei der Hausrat mehr raus, ganz flach formuliert. Versicherungsschutz in der neuen Wohnung bestand also, den Punkt konnten wir gerade schon klären. Die Versicherung muss nun prüfen, ob zum Zeitpunkt des Schadens versicherungsschutz bestanden hat. Ein Beitragsrückstand hat nicht sofort zur Folge, das der Versicherungsschutz erlischt. In einer der letzten Mahnungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, bzw. vorher schon angedroht, ab welchem Zeitpunkt kein Versicherungsschutz mehr besteht. Post genau lesen bitte.

Richtige Vorgehensweise wäre:

  1. Als erstes sofort den rückständigen Beitrag zahlen, vielleicht sogar per Blitzüberweisung kostet ca. 10-15 € dafür ist das Geld aber auch sofort auf dem Konto der Versicherung.
  2. Den Schaden unverzüglich der Hausrat melden. Dabei den genauen Sachverhalt angeben und die beiden Adressen von Vermieter und Verursacher angeben. Beide haben einen Anteil an diesem Schaden, welchen genau, kann die Versicherung klären.
  3. Am besten heute noch: Fotos machen und den Schaden genau dokumentieren. Fotos dann später der Versicherung per email schicken.

Hat Versicherungsschutz bestanden und die Hausrat kommt zu dem Ergebnis, das ein leistungspflichtiger versicherter Schaden vorliegt, so wird der SChaden zum Neuwert abgewickelt (bzw. Rep.-Kosten falls möglich). Die Verursacher werden später nach Abschluss des Schadens in Regress genommen. Falls Du schon Versicherungsnummer von den beiden hast, schreib die mit in die Schadenmeldung unter Angabe der Gesellschaft. Versicherungsnummer der H+G Haftpflicht geht aus Nebenkostenabrechnungen hervor, die Dein Nachbar vielleicht noch hat.

Mit dem anteiligen Zeitwert des Schadens werden dann die beiden Haftpflichtversicherungen belastet (Regressiert).

Sollte Deine Hausrat eine Eintrittspflicht ablehnen, musst Du selbst bei beiden Verursachern gleichzeitig Deine Ansprüche anmelden und sie bitten, den Schaden unverzüglich der jeweiligen Haftpflichtversicherung zu melden. Da es 2 Verursacher gab, muss dies auch angegeben werden, damit einerseits der Grad der Verschuldung bestimmt werden kann und adererseits Du nicht doppelt kassierst (Würde eh rauskommen)

Im letzten Fall also musst Du Dich selbst durch den Paragraphen- und Anspruch-Jungle kämpfen.

Ab jetzt nie wieder mit der Hausrat im Rückstand ;-).

Falls noch Fragen sind, schreibt mich an, ansonsten bitte ein Sternchen für die hilfreichste Antwort.

huskycologne  13.12.2010, 21:09

Bei den ganzen Informationen die für die richtige Beantwortung der Frage wichtig waren, habe ich versäumt darauf hinzuweisen, das bei der Eintrittspflicht der Hausratversicherung noch geprüft wird, ob die Versicherungssumme ausreichend ist, oder ob eine Unterversicherung vorliegt. Dies müsste erst geprüft werden, ansonsten kommt es zu prozentualen Abzügen wegen Unterversicherung. Bestand schon für die alte Wohnung der Vertrag mit dem Unterversicherungsverzicht und ist die neue Wohnung genauso gross, kann davon ausgegangen werden, das auch für die neue Wohnung der UVZ mit enthalten ist.

Ich verweise einfach nur auf die richtigen Antworten von huskycologne und DerHans. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Generell gilt: Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Ihr solltet also schleunigst eure Hausratversicherung informieren und sicher stellen, dass die Prämie pünktlich gezahlt wurde. Leitungswasserschäden im Keller sind zwar über die Hausrat abgedeckt, aber es kommt zu Problemen, wenn Sachen direkt auf dem Boden gelagert wurden. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt lediglich den Zeitwert. Dieser ist bei Kellerlagergut eher übersichtlich. Die Hausratversicherung leistet Neuwert (mit der oben genannten Einschränkung)

huskycologne  13.12.2010, 19:13

Hans, 1 Frage und eine Anmerkung

  1. Wo ist das mit Eigenversicherung vor Fremdversicherung geregelt? Demnach würde ja jeder gezwungen seine eigene Hausrat zu belasten. Es gibt Verträge die aufgrund Schadenhäufigkeit eine Zwangs- Selbstbeteiligung haben. Diejenigen hätten dann ziemliches Pech.
  2. Das Lagern von Waren in unter Erdhöhe bezieht sich nur auf gewerbliche Inhaltsversicherungen. Diese müssen auf Paletten stehen, das ist die Höhe ab der dann Versicherungsschutz besteht. Für private VN gilt diese Regelung nicht.

Genauso seh ich das auch. Allerdings muß vielleicht auch der Vermieter zahlen, da in der Waschküche die Abläufe ja in Ordnung sein müssen.