Wer haftet für einen fremdverschuldeten Wasserschaden an meinem Laminat?

8 Antworten

Hallo,

ob die Hausratversicherung für das Laminat überhaupt zuständig sein kann, hängt von der Frage ab, ob Du Mieter der Wohnung bist und ob Du das Laminat eingebracht hast. Nur wenn beide Fragen mit "ja" beantwortet werden, kann der Schaden überhaupt über die Hausratversicherung reguliert werden. (Falls "nein": Dann ist es ein Fall für die Gebäudeversicherung.)

Erst dann kommt man zu der Frage, ob der Schaden denn tatsächlich über die Hausratversicherung reguliert werden soll. Schließlich - so könnte man ja argumentieren - ist ggf. auch die Haftpflichtversicherung der Mieterin eintrittspflichtig.

Aber zum einen muss dafür ein schuldhaftes Fehlverhalten der Mieterin vorliegen (das reine Verursachen des Schadens reicht nämlich mitnichten für eine Regulierungspflicht aus) und zum anderen - und das erscheint mir als entscheidend - regulieren die Hausrat- wie die Gebäudeversicherung i.a.R. zum NEUWERT, während die Haftpflicht Schäden stets nur zum ZEITWERT ersetzt.

Ob die Hausrat- (oder alternativ halt die Gebäude-)Versicherung dann beim Verursacher versucht, Regress zu nehmen, steht auf einem anderen Platz und braucht streng genommen nicht Deine Sorge zu sein.

Viele Grüße

Loroth

So ist es.... 

Außer der Regressforderung.... Sie ist haftpflichtig bis zur Höhe des Zeitwert und genau diesen Teil wird sie auch bezahlen müssen.  Regress würde nur aus ihrer eigenen Tasche bezahlt werden müssen,  dazu müsste mindestens eine obliegenheitsverletzung vorliegen.....  Ob dem so ist,  ist Sache ihrer eigenen Haftpflichtversicherung,  nur die könnte sie in Regress nehmen.  Der geschädigte oder dessen Versicherung kann nur Schadensersatz fordern,  jedoch keinen Regress.

Also meines Wissens müsste die Versicherung der Mieterin den Schaden übernehmen.

Aber da ich mich in diesem Gebiet nicht wirklich auskenne, würde ich dir empfehlen, dich an den Mieterbund zu wenden. Die können dir mit Sicherheit mit kompetentem Rat zur Seite stehen.

Adressen und Telefonnummern sind im Internet zu finden.

Sie sollten den Schaden dem Gebäudeversicherer und auch dem Hausratversicherer melden.

Der Fußboden ist Gebäudebestandteil, es sei denn, er ist nicht vom Vermieter verlegt worden bzw. in dessen Auftrag und darunter befindet sich ein begehbarer Boden.

Zum Umfang der Reparatur gehört auch das Ausräumen der betroffenen Räume und vorallem die Trocknung. Allerdings ist nach dem Regulierungs- und Beteiligungabkommen in der Assekuranz die Hausratversicherung an den Kosten zu beteiligen. Der Gebäude- und der Hausraversicherer werden das unter sich regeln. Sie sollten den Umfang des Schadens auch Ihrer Hausratversicherung anzeigen.

Die Hausrat- wie auch die Gebäudeversicherung werden Ihnen Nutzungsausfallkosten -je nach Vertragsumfang- erstatten.Das gilt auch für die Auslagerung und evtl. Hotelkosten. Trotzdem sollten Sie den Schadenverursacher darauf hinweisen, dass er unverzüglich seine Vertragsdaten zur Privathaftpflichtvers. bekannt geben muss.

Gebäude- wie auch Hausratversicherung werden versuchen die Schadenkosten beim Verursacher gelten zu machen.




Hallo Glueckspiltz,

in diesem Fall, kontaktiere den Hauseigentümer und teile ihm mit, dass er diesen Schaden seiner Gebäudeversicherung melden soll.

Laminat gehört nicht zum Hausrat, sondern ist Bestandteil des Gebäudes.

Wenn deine Möbel oder dein sonstiger Hausrat in Mitleidenschaft gezogen wurde, erstattet dies die Hausratversicherung und normalerweise zum Neuwert.

Die Hausrat- und Gebäudeversicherung des Vermieters, werden dann den Schadensverursacher in Regress nehmen.

Wenn die Privathaftpflichtversicherung der Mieterin über dir direkt den Schaden ersetzen würde, würde diese nur den jeweiligen Zeitwert zahlen.

Gruß N.U.

Mein lieber Herr Uhlig,
so oft sie Ihre Auffassung auch vertreten mögen, so falsch ist sie und wird dadurch nicht richtiger dass Sie sie immer wieder wiederholen....

Ich denke das sollten Sie genauso gut wissen wie ich... Herr Kollege ! ! !

Ich suche Ihnen gerne mal Paragraphen der Bedingungswerke heraus in denen auch die AXA dazu klipp und klar Stellung bezieht.

Wand- und Bodenbeläge gehören bei einem Mietobjekt grundsätzlich zum Hausrat wenn der Mieter dafür das finanzielle Risiko trägt (wenn sie vom Mieter eingebracht wurden oder vom Vormieter gekauft oder geschenkt wurden), sie können aber auch ein Gebäudebestandteil sein, wenn sie Teil der Mietsache sind (wenn sie vom Vermieter eingebracht wurden oder ihm gehören)

@verreisterNutzer

Mein lieber Herr Ratlos,

Sie haben sich ja sehr große Mühe gemacht um mir einen Fehler aufzuzeigen.

Jedoch sollte man dabei nicht gleich die Versicherungsbedingungen zitieren, sondern die Grundsätze die man bei der Entscheidung beachten muss.

Wenn ein Bodenbelag direkt auf dem Estrich verlegt wurde, gehört er grundsätzlich zum Gebäude und nicht zum Hausrat und dabei ist es völlig egal ob er verklebt oder schwimmend verlegt wurde.

Wenn man einen Bodenbelag vom Vormieter übernimmt, kommt es darauf an, was zu diesem Thema im Mietvertrag steht.

Bisher kann ich aus der Fragestellung hierzu keine Informationen erkennen, und somit gehe ich davon aus, dass die Gebäudeversicherung dafür zuständig ist.

Versicherungsbedingungen geben hier nur die mögliche Versicherungsleistung her, was letztendlich aber zutrifft kommt auf die entsprechenden Umständen an.

Ihre bisherigen Antworten können den Usern unter Umständen große Probleme bereiten, wenn sie ihre Hinweise als bare Münze nehmen.

Dazu ein Beispiel aus der Praxis:

Wohngebäude wird verkauft. Mieter bleibt noch ein paar Jahre wohnen und zieht aus in dem Glauben der Bodenbelag (Laminat) gehört ihm. Beim Auszug nimmt er das Laminat unberechtigter weise mit, denn es wurde direkt auf dem Estrich verlegt. Ein Hinweis im Mietvertrag ist auch nicht vorhanden.

Er musste dann gemäß dem Richterspruch, das Laminat in der Wohnung neu verlegen lassen und durfte die Kosten dafür zahlen.

Außerdem noch ein Hinweis - Boxplus war gestern. Heute verkaufen wir Boxflex.

Gruß N.U.

Die Hausrat- und Gebäudeversicherung des Vermieters, werden dann den Schadensverursacher in Regress nehmen.

Auch falsch:
der Verursacher kann in diesem Fall nicht in Regress genommen werden, denn er ist Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Geschädigten und dessen Versicherung ! ! !

Was er aber kann und wird, ist den Schaden zum Wiederbeschaffungswert ersetzen.
Ein Regress würde ihn am Haftpflichtschaden beteiligen, in solchen Fällen ist er jedoch zum Schadensersatz in angemessener Höhe verpflichtet und es wäre Betrug an der Versichertengemeinschaft wenn die Hausrat- oder Gebäudeversicherung auf einen Teil der Schadensersatzpflicht verzichten würde.

@verreisterNutzer

Moin Herr Uhlig, wie versprochen zitiere ich Ihnen an dieser Stelle die Versicherungsbedigungen der AXA Box Plus BASIS, also der einfachsten Hausratversicherung die sie von der AXA anbieten können. dort heißt es im Absatz E Unterpunkt 2:



HAUSRATVERSICHERUNG
2. Versichert sind die Ihnen als Mieter oder Eigentümer durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen Kosten für Reparaturen in Ihrer gemieteten Wohnung oder Eigentumswohnung an Bodenbelägen, Innenanstrichen, Tapeten sowie an behindertengerechten Einbauten. 2.1 Versicherungsschutz als Eigentümer besteht nur, solange aus einer Gebäude-versicherung kein Ersatz verlangt werden kann.

GEBÄUDEVERSICHERUNG
Der Entsprechende Auszug der AXA Box Plus Basis Aktiv usw. der Gebäudeversicherung lautet Unterpunkt C.

2. Nicht versichert sind: 2.1 Gebäudebestandteile, wenn sie von Mietern angeschafft oder übernommen wurden und wenn diese für deren Wartung, Reparatur und Erneuerung verantwortlich sind

Wohlgemerkt handelt es sich hierbei um Auszüge der Bedingungswerke die sie als Ausschließlichkeitsvermittler anbieten.

Diese sollten sie zumindest kennen.
Zumal es sich hierbei um einen allgemeinübliche, rechtlich abgesicherte, Tarifunabhängige in allen Hausratversicherungen versicherte Sache handelt.

Merke:

Wand- und Bodenbeläge sind in der Hausratversicherung des Mieters versichert, wenn der Mieter dafür das finanzielle Risiko trägt.

@verreisterNutzer

 Auch falsch:
der Verursacher kann in diesem Fall nicht in Regress genommen werden, denn er ist Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Geschädigten und dessen Versicherung ! ! !

Bis auf den Text "Auch falsch"

ist ihre Antwort sogar richtig!

Ich berichtige ihren Fehler im letzten Teil des Satzes:

denn er ist Schadenersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten und dessen Versicherungen - und dies wäre die Hausratversicherung des Mieter und die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers.

@Apolon

Ok..... Stimmt

Melde den Schaden auf jeden Fall deiner Hausratversicherung!

Möglicherweise holen die sich das Geld von der Privathaftpflicht der Mieterin zurück. Das soll aber nicht deine Sorge sein, Hauptsache du bekommst den Schaden geregelt.

Du hast ja keine Beitragserhöhung dadurch wie bei der Kfz-Versicherung.

 Melde den Schaden auf jeden Fall deiner Hausratversicherung!

Ja sicher sollte er dies tun, aber nur für seinen Hausrat.

Laminat gehört zum Gebäude und ist kein Hausrat.