Wer haftet für einen fremdverschuldeten Wasserschaden an meinem Laminat?
Guten Tag,
letzten Donnerstag entstand mir ein Wasserschaden durch die Mieterin über mir. Das Rückschlagventil ihres Geschirrspülers war defekt, sodass das Wasser durch meine Küchendecke tropfte. Da ich von der Spätschicht kam und das Ganze schon mehrere Stunden auf mein Laminat getropft sein muss (es war ein großes Rinnsal, welches dank der offenen Wohnküche von der Küche bis unter die Couch gelaufen ist), ist das Laminat an einigen Stellen aufgequollen. Durch den Trocknungsservice wurde mir empfohlen den Schaden meiner Hausratversicherung zu melden. Allerdings will mir nicht so ganz in den Kopf weshalb meine Versicherung für einen Schaden am Laminat aufkommen soll, der durch den Mieter über mir verursacht wurde. Die Zimmerdecke (neu tapezieren und malern) wird wohl von der Gebäudeversicherung übernommen, das Laminat und die dafür anfallenden Umstände (ca. 4 Wochen Auszug aus der Wohnung (Übergangswohnung o. Ä.), Möbelauslagerung (Küche und Wohnzimmer), Material und Arbeitslohn) soll aber meine Hausratversicherung zahlen? Ist dafür nicht die Haftpflichtversicherung der Mieterin über mir zuständig? Da ich so gar keine Erfahrung in derlei Angelegenheiten habe, weiß ich nun nicht wirklich, wie ich mich verhalten soll bzw. an wen ich mich wenden und etwaige Ansprüche geltend machen soll. Am Montag findet ein Temin mit dem Trocknungsservice, dem Maler- und Bodenleger und einem Gutachter statt, bei dem der Schaden noch einmal festgehalten werden soll (unter anderem Aufbohrung des Laminats, um festzustellen, ob sich Feuchtigkeit darunter gesammelt hat). Mich überfordert die Ganze Situation ein wenig.. ich hoffe Sie können ein wenig Licht in mein "Dunkel" bringen.
Vielen Dank im Voraus!
8 Antworten
Hallo,
ob die Hausratversicherung für das Laminat überhaupt zuständig sein kann, hängt von der Frage ab, ob Du Mieter der Wohnung bist und ob Du das Laminat eingebracht hast. Nur wenn beide Fragen mit "ja" beantwortet werden, kann der Schaden überhaupt über die Hausratversicherung reguliert werden. (Falls "nein": Dann ist es ein Fall für die Gebäudeversicherung.)
Erst dann kommt man zu der Frage, ob der Schaden denn tatsächlich über die Hausratversicherung reguliert werden soll. Schließlich - so könnte man ja argumentieren - ist ggf. auch die Haftpflichtversicherung der Mieterin eintrittspflichtig.
Aber zum einen muss dafür ein schuldhaftes Fehlverhalten der Mieterin vorliegen (das reine Verursachen des Schadens reicht nämlich mitnichten für eine Regulierungspflicht aus) und zum anderen - und das erscheint mir als entscheidend - regulieren die Hausrat- wie die Gebäudeversicherung i.a.R. zum NEUWERT, während die Haftpflicht Schäden stets nur zum ZEITWERT ersetzt.
Ob die Hausrat- (oder alternativ halt die Gebäude-)Versicherung dann beim Verursacher versucht, Regress zu nehmen, steht auf einem anderen Platz und braucht streng genommen nicht Deine Sorge zu sein.
Viele Grüße
Loroth
Also meines Wissens müsste die Versicherung der Mieterin den Schaden übernehmen.
Aber da ich mich in diesem Gebiet nicht wirklich auskenne, würde ich dir empfehlen, dich an den Mieterbund zu wenden. Die können dir mit Sicherheit mit kompetentem Rat zur Seite stehen.
Adressen und Telefonnummern sind im Internet zu finden.
Sie sollten den Schaden dem Gebäudeversicherer und auch dem Hausratversicherer melden.
Der Fußboden ist Gebäudebestandteil, es sei denn, er ist nicht vom Vermieter verlegt worden bzw. in dessen Auftrag und darunter befindet sich ein begehbarer Boden.
Zum Umfang der Reparatur gehört auch das Ausräumen der betroffenen Räume und vorallem die Trocknung. Allerdings ist nach dem Regulierungs- und Beteiligungabkommen in der Assekuranz die Hausratversicherung an den Kosten zu beteiligen. Der Gebäude- und der Hausraversicherer werden das unter sich regeln. Sie sollten den Umfang des Schadens auch Ihrer Hausratversicherung anzeigen.
Die Hausrat- wie auch die Gebäudeversicherung werden Ihnen Nutzungsausfallkosten -je nach Vertragsumfang- erstatten.Das gilt auch für die Auslagerung und evtl. Hotelkosten. Trotzdem sollten Sie den Schadenverursacher darauf hinweisen, dass er unverzüglich seine Vertragsdaten zur Privathaftpflichtvers. bekannt geben muss.
Gebäude- wie auch Hausratversicherung werden versuchen die Schadenkosten beim Verursacher gelten zu machen.
Hallo Glueckspiltz,
in diesem Fall, kontaktiere den Hauseigentümer und teile ihm mit, dass er diesen Schaden seiner Gebäudeversicherung melden soll.
Laminat gehört nicht zum Hausrat, sondern ist Bestandteil des Gebäudes.
Wenn deine Möbel oder dein sonstiger Hausrat in Mitleidenschaft gezogen wurde, erstattet dies die Hausratversicherung und normalerweise zum Neuwert.
Die Hausrat- und Gebäudeversicherung des Vermieters, werden dann den Schadensverursacher in Regress nehmen.
Wenn die Privathaftpflichtversicherung der Mieterin über dir direkt den Schaden ersetzen würde, würde diese nur den jeweiligen Zeitwert zahlen.
Gruß N.U.
Melde den Schaden auf jeden Fall deiner Hausratversicherung!
Möglicherweise holen die sich das Geld von der Privathaftpflicht der Mieterin zurück. Das soll aber nicht deine Sorge sein, Hauptsache du bekommst den Schaden geregelt.
Du hast ja keine Beitragserhöhung dadurch wie bei der Kfz-Versicherung.