Wird die Ausweichwohnung bei den Eltern im Falle eines Wasserschadens von einer Versicherung bezahlt?

6 Antworten

Hallo nVega,

Über deine Hausratversicherung ist der beschädigte Hausrat versichert.

Aber sicherlich habt ihr ja auch noch weitere Schäden, wie z.B. nasse Wände Fußböden und Decke, dann greift die Hausratversicherung nicht.

Für diese Schäden müsste die bestehende Gebäudeversicherung des Haueigentümers leisten. Bedeutet diesem den Schaden melden und dieser muss für die erforderlichen Reparaturen sorgen.

In den Gebäudeversicherung gibt es meist auch eine Kostenübernahme, wenn Mieter vorübergehend  wo anders untergebracht werden müssen, z.B. im Hotel.  Alternativ kann man für diese Zeit auch die Miete kürzen.

Die Hausratversicherung, sowie die Gebäudeversicherung wird die Schadensursache überprüfen und gegebenenfalls den anderen Mieter in Regress nehmen, wenn dieser für den Schaden verantwortlich ist.

Gruß Apolon

.... ein Glück, denn eine PH bezahlt ja nur den Schaden, die HR dagegen die komplette Wiederbeschaffung bzw. Reparatur.

Binde einfach ein Deinen "Berater/Makler", denn für den ist das Alltag und der kennt die Damen und Herren mit dem Geld.

Hast du eigentlich Textbausteine, schleudermaxe?

@hyfi01

.... für Dich nicht. Warum sollte ich?

Für deine Sachwerte bist du auch besser beraten, das über die Hausratversicherung abzuwickeln. Die leistet nämlich NEUWERT-Entschädigung.

Falls die Wohnung wärhend der Reparatur unbewohnbar ist, ist das Gegenstand der GEBÄUDEVERSICHERUNG des Vermieters.

Dazu braucht ihr aber die FREIGABE durch den Versicherer

Ja, die Wohnung war für ca. 4 Monate unbewohnbar. Wird von der Gebäudeversicherung dann auch die Unterbringung bei den Eltern bezahlt oder nur eine Unterbringung im Hotel?

@nVega

Das kannst du nur von deinem VERMIETER verbindlich beantwortet bekommen. Das muss über IHN laufen.

Wenn er diesen Passus nicht in seiner Versicherung eingeschlossen hat, zahlt er selbst die auswärtige Unterbringung.

Da soll er froh sein, wenn du dir günstigere Variante wählst, bei deinen Eltern zu wohnen.

Die meisten - zumindest die (gefühlt) seriösen - Versicherer bestrafen Dich nicht für schadenminderndes Verhalten, wenn Du auf eine Hotelunterbringung für die Dauer der Unbewohnbarkeit Deiner Wohnung verzichtest. Wenn Du stattdessen bei Freunden / Bekannten / Verwandten unterkommst, können die meist keine Beherbergungsrechnung erstellen. Dafür erstatten die Versicherer aber eine pauschale Entschädigung für den Mehraufwand, den die Unterkunftsgeber haben (Warmwasser, Müll etc.), in der Regel so zwischen 15,00 und 25,00 € / Nacht - allerdings nur, wenn der Hotelkosten-Satz in Deinem Hausratversicherungsvertrag nicht ohnehin niedriger liegt. Da ist eine "bis zu"-Grenze definiert.

Es handelt sich um einen Gebäudeschaden

Grundsätzlich hast Du eine Schadensminimierungspflicht. Wenn Du nun bei den Eltern unterkommst, so können diese nicht "wie wild" Miete von dir nehmen, die dir die Versicherung ersetzt. Zudem kommt es darauf an, was mit diesen Räumlichkeiten wäre, wenn Du das Angebot deiner Eltern nicht annimmst. Ersetzt werden nur Mehrkosten und vergleichbares.

Bei der eingereichten Abrechnung sollte also alles im Rahmen bleiben. Kosten über die eines Hotelzimmers würde ich nicht versuchen geltend zu machen, es sei denn, dass es (in der Kürze der Zeit) nicht möglich war, ein Hotelzimmer (in erreichbarer Nähe) zu bekommen.