Wasserschaden am Teppich durch Heizungsschaden!

8 Antworten

Hallo, grundsätzlich gilt folgendes: in Teppich, der lose in der Wohnung verlegt ist, also bei einem Umzug mitgenommen werden kann, gehört zur Hausrat. Ein Teppich(boden), der also fest verlegt (verklebt) ist, gehört zur Gebäudeversicherung. Dies zur rechtlichen Grundvoraussetzung.

Danach ist zu prüfen, unter welchen Bedingungen dieser (lose) verlegte Teppich dem Mieter überlassen worden ist. Dazu kann nur der zwischen beiden Parteien geschlossene Mietvertrag Auskunft geben. Daraus ergibt sich dann auch die Frage wie im Schadensfall handeln ist und wer ggf. Schadenersatz zu leisten hat. Hierbei grundsätzlich von einer Haftung des Vermieters auszugehen ist versicherungsrechtlich schlichtweg falsch.

Diese Frage ist unter den bisher geschilderten Umständen also nicht abschließend beantwortbar, weil wesentliche Informationen fehlen.

wenn der Vermieter für den Schaden verantwortlich ist muss dessen Versicherung alle Schäden bezahlen, dazu gehört auch ggf. ein neuer Teppichboden, egal ob der nun ihm oder dir als Mieter gehört. Deine Versicherung muss keinen Schaden zahlen, den ein anderer dir verursacht. Der Vermieter soll also seiner Versicherung den Schaden melden.

Die Frage ist hier, wem der Teppich gehört (Mieter oder Vermieter), und ob er fest verklebt ist, oder nicht. A) Gehört der Teppich Dir, dem Mieter, wird der Schaden (Reinigungskosten, wenn Reinigung unmöglich auch Erneuerung) auf jeden Fall von Deiner Hausrat bezahlt. B) Wenn der Teppich dem Vermieter gehört und fest verklebt ist, ist er Gebäudebestandteil und wird von der Gebäudeversicherung bezahlt. Dich geht das alles dann nichts an. - Deine Haftpflichtversicherung käme nur dann in's Spiel, wenn Du den Schaden am Heizkörper schuldhaft verursacht hättest.

Grundsätzlich ist der VM ersatzpflichtig, unabhängig wem der Teppich gehört. Sollte der Teppich dem VM gehören, also Bestandteil der Mietsache sein, dann bezahlt Deine Hausrat dafür nicht. Wurde der Teppich aber von Euch eingebracht, dann könnte Eure Hausrat ggf. bezahlen und sich das Geld von VM holen.

Sollte der Teppich Mietsache sein und so nicht zumutbar sein, wäre ggf. eine Mietminderung denkbar.

sowas kann auch von einer fachfirma professionell gereinigt werden, bevor man neu verlegt.