Zahlt die Versicherung wenn man vergessen hat den Hahn zu zudrehen? Wenn ja welche?

8 Antworten

Zunächst einmal wird deine Hausratversicherung (sofern du eine hast) nicht für den Schaden des Eigentümers oder der anderen Mieter aufkommen. Hierfür solltest du eine Privathaftpflicht besitzen. Ich kann dir nur wirklich dringend raten dich schnellstmöglich mit einem Versicherungsberater zusammenzusetzen um zu klären was du für Verträge hast. Denn alles andere macht keinen Sinn und ich möchte nicht noch einmal wiederholen was die anderen Experten hier bereits ganz richtig geschrieben haben. Also zack ans Telefon und anrufen!

Deine Hausrat ersetzt nicht den Fremdschaden am Eigentum des Vermieters oder den Sachen anderer, sondern nur deinen (Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit ist ggf. erforderlich).

Hier werden die Gebäudeversicherung bzw. die Hausratversicherungen der Geschädigten in Vorleistung gehen und von dir Regress fordern.

Wenn du keine Haftpflicht hast, kannst du dich auf eine ziemlich lange Zeit auf ein Leben etwa auf Hartz IV Niveau einstellen.


was soll ich machen?

Mal den Ordner checken und deinen Versicherungsmenschen anrufen.

Schäden an deinem eigenen Hausrat---> Hausratversicherung. Im Idealfall eine die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Schadens verzichtet, sonst kann der Schaden gekürzt werden. Wenn du keine hast, musst du halt von deinem Ersparten eine neue Einrichtung kaufen.

Schäden am Gebäude--->Gebäudeversicherung des Eigentümers. Diese kann von die als Verursacher Regress fordern. Das wäre dann ein Fall für deine Private Haftpflichtversicherung. Bei Schäden bis 2.500€ verzichten die Gebäudeversicherer auf den Regress gegenüber der Haftpflicht des Mieters (Teilungsabkommen). Wenn du keine Haftpflicht hast, hast du auch wieder ein Problem.

Schäden am Hausrat der anderen Mieter--->Deren Hausratversicherung. Ansonsten auch wieder deine PHV.


sie zahlt, wenn du es nicht grobfahrlässig oder absichtlich gemacht hast.

Menuett  15.03.2017, 21:33

Grob fahrlassig ist in der PHV immer drin.

Den Wasserschaden muss die Gebäudeversicherung des Vermieters erst einmal übernehmen,aber die wird sich das von Dir wiederholen wenn Du fahrlässig gehandelt hast was der Fall ist wenn Du vergessen hast den Wasserhahn zuzudrehen.Was an den Möbeln und Hasusrat beschädigt wurde muss Du dann übernehmen wenn Du keine Haftpflichtversicherung hast,mit der Gebäudeversicherung kannst Du eine Ratenzahlung vereinbaren,mit den Nachbarn solltest Du dann das Gespräch suchen,und nicht vergessen Dich zu entschuldigen

kevin1905  15.03.2017, 22:04

Ein Schuldner hat niemals Anspruch auf Ratenzahlung.

Wenn die Versicherung sich kulanterweise darauf einlässt schön, wenn nicht auch Pech.

klatoe  04.07.2019, 07:18
@kevin1905

Stimmt nicht, auch ein Schuldner hat Anspruch auf Ratenzahlung.

kevin1905  08.09.2019, 11:49
@klatoe

Wäre mir neu (außer bei Beitragsschulden GKV). Wo steht dies bitte?

klatoe  09.09.2019, 06:40
@kevin1905

Jeder Gläubiger lässt sich auf Ratenzahlung ein, denn nicht jeder Schuldner hat den gesamten Betrag ( sonst wäre er/sie nicht in Verzug). Also lieber jeden Monat ein Teilbetrag, als gar kein Geld. Es gibt keine Gesetzlichen Anspruch dass der Schuldner in Raten bezahlt.