Wohnungsschaden melden

5 Antworten

Für solche Sachen hat die LEG doch meistens Mieterbüros in der Nähe. Zumindest solltest du eine Telefonnummer haben, bei der du dich melden kannst.

Mach dich zusätzlich unbedingt über das richtige Heizen und Lüften schlau.

Hier findest du Ratgeber in mehreren Sprachen:

http://www.gagfah.de/de/mieter/raumklima_ratgeber.html

Ich kann den Ausführungen von NicolasChamfort uneingeschränkt zustimmen.

Warum hast du nicht schon beim ersten Schaden den Vermieter informiert und diesen den Wasserschaden beheben lassen? Seinerzeit wäre es vermutlich ein Versicherungsfall gewesen, aber wenn das schon ein Jahr zurück liegt, wird sich jetzt die Gebäudeversicherung vermutlich weigern, den Schaden zu regulieren und der Vermieter wird dich evt. zur Verantwortung ziehen.

Wenn es eine Mietwohnung ist, meldet man das unverzüglich dem Vermieter, der alles Notwendige zur Beseitigung der Schäden zu veranlassen hat. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die Wohnung noch bewohnbar ist. Ist das nicht möglich, hat er für eine Ersatzunterkunft zu sorgen. Es gibt allerdings ein wesentliches Problem. Eine Beseitigung eines solchen Schadens provisorisch und auf eigene Kosten kann dazu führen, daß sich dadurch die Schäden verschlimmert haben. Darauf deutet vor allem die Schimmelbildung hin. Das Kann dann auch dazu führen, daß vom Vermieter eine Beteiligung an den Kosten der Schadensbehebung eingefordert wird.

mach noch Fotos .Schreib dem vermieter das er die schäden begutachten soll umgehend und mit dir einen besichtigunsgtermin vereinbaren soll,da du ansonsten die Miete zum nächten Monat kürzt .ich hab mal gehört um die 30 % je nach schaden vll. sogar mehr.Du hast ausserdem bei nichtbeseitigung das rtecht ohne enhaltung der kündigungsfrist die EWohnung zu künndigen ;)

NicolasChamfort  22.11.2012, 15:24

So einfach ist das nicht. Eine Mietkürzung setzt voraus, daß dem Vermieter eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt und diese nicht eingehalten wurde. Eine solche Frist kann nicht willkürlich gesetzt werden sondern ist auch abhängig vom Schadensumfang.

Wohnungsschaden melden wie melde ich den wohnungsschaden richtig ?

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html