Kaution für Möbel/Hausrat einbehalten. Wie ist die Rechtslage?

3 Antworten

Hat denn Dein ehem. Vermieter konkret aufgelistet, was er von Dir noch haben will?

Also genau die Gegenstände?

Weshalb soll ein Toaster nicht aus seinem Besitz stammen und ebenso die Lampe? Warum glaubst Du, dass diese nicht von ihm sind?

Wenn Du Dir unsicher bist, was er von Dir verlangen kann und was nicht, dann frag doch mal den Eigentümer der Wohnung, der offenbar jetzt Dein Vermieter ist.

Was die Couch anbelangt, melde die Forderung Deiner Privathaftpflichtversicherung. Diese wird sich beim Ex-Vermieter nach Kaufpreis und Alter erkundigen und dann mitteilen, wieviel sie bereit ist, zu bezahlen.

Bspw: Neupreis der Couch 1000 €. Alter 10 Jahre. Restwert = 0

Oder NP 1000 €, Alter 3 Jahre, Restwert = ca. 400 €.

Reinigungskosten 150 € = zu erstatten.

Reinigungskosten 500 € = erstattet werden 400 €

Wenn Du keine Privathaftplichtversicherung hast, ist es im Grunde genauso.

Du fragst ihn nach der Rechnung für die Couch, sodass Du weißt, wieviel sie gekostet hat und rechnest bei einer günstigen Couch (bis ca. 1000 €) 5 Jahre Lebensdauer und bei einer teureren ca. 10 Jahre. Was bei Deiner Rechnung rauskommt, darf er von der Kaution einbehalten. Wenn Du nicht mit dem einverstanden bist, was er einbehält, musst Du ggf. auf Rückzahlung der Differenz klagen.

@bwhoch2

Muss er nachweisen wie alt die Couch ist? Bzw. was passiert wenn er das nicht kann?

@Mietrabiet

Wenn er es nicht nachweisen kann, wird die Versicherung entscheiden, ob sie einen Schadensgutachter schickt. Das macht sie aber nur, wenn der Schaden ziemlich hoch angesetzt wird. Der Gutachter wird dann versuchen, Hersteller, Typ und ggf. Seriennummer oder Herstellungsjahr heraus zu finden und sich dann direkt an den Hersteller wenden, sofern das möglich ist.

Ist das nicht möglich, wird er selbst schätzen und zwar so, dass als Schadensersatz nicht viel rüber kommt.

Wer einen Schaden hat, muss schon beweisen, wie hoch der Schaden ist und das fällt dann ohne Unterlagen recht schwer. Ohne Versicherung könntest Du im Grunde genauso vorgehen. Also wenn der Geschädigte nicht beweisen kann, wieviel Schaden ihm entstanden ist (150 € Reinigung für eine 0-werte Couch ist nicht drin), bekommt er auch nichts oder nur, was Du aus Kulanz anbietest.

Er hat mir per Whatsapp geschrieben was noch fehlt, also:

Regal, Lampe, Toaster

Mich interessiert, ob ich jetzt quasi auch das Recht auf Nachbesserung habe und wie das dann ablaufen würde. Also ob es reicht, dass ich ihm sage, er könne diese noch abholen.

Im Mietvertrag selber sind aber Lampe und Toaster nicht als enthaltene Gegenstände aufgelistet.

Sowohl die Lampe als auch Toaster sind sein Eigentum und sind auch von Ihm.

Der Eigentümer der Wohnung vermietet diese unmöbeliert. Alle vorherigen Möbel sind von dem Vormieter, der die Wohnung samt Möbel an mich untervermietet hat.

@Mietrabiet
Sowohl die Lampe als auch Toaster sind sein Eigentum und sind auch von Ihm.

Und warum willst du sie dann nicht rausgeben? Nur weil sie im Mietvertrag nicht aufgelistet sind, gibt dir das doch nicht das Recht sie zu behalten.

@Mietrabiet

Wenn Du das weißt, musst Du die Teile auch an ihn heraus geben. Alles andere wäre Unterschlagung.

Zusätzlich fordert er von mir die Zimmerlampe, welche nicht im Vertrag aufgeführt ist und ein Sandwichtoaster. Der Sandwichtoaster ist ebenfalls nicht im Vertrag aufgeführt und ist eigentlich Hausrat, weswegen er nicht teil des Mietgegenstandes sein kann.

Gehört der Sandwichtoaster dir? Gehört die Lampe dir? Nein? Wie kommst du dann auf den Gedanken, dass du sie ihm nicht aushändigen musst? Nur weil sie im Mietvertrag nicht aufgeführt sind? Übergebe das Zeug deinem Ex- Vermieter und lasse dir schriftlich bestätigen, dass du ihm die Dinge am xx.xx.xx auf seine Forderung hin übergeben hast und dass er mit seiner Unterschrift bestätigt, dass die Dinge sein Eigentum sind.

Ich habe kein Problem damit, ihm die Sachen zu überlassen

Warum dann so ein Affenzirkus? Irgendwas hab ich da wohl dann nicht verstanden.

Danke für deine Hilfreiche antwort. Der "Affenzirkus" hat den Hintergrund, dass er es nicht geschissen kriegt, mir bei der tatsächlichen Übergabe der Sachen zu sagen, was noch von ihm ist. Beispielsweise habe ich noch eine weitere Deckenleuchte, welche ihm scheinbar nicht gehört. Deswegen habe ich mich bei der Übergabe der Sachen auf die aufgelisteten Dinge konzentriert.

Wenn er dies vergessen hat, kann man das trotzdem auf andere Art und Weise regeln. Er spricht jedoch gleich von Kautionskürzung, und zählt mir die fehlenden Sachen erst nach mehrfacher Nachfrage auf. Zusätzlich behält er Teile der zuviel gezahlten Miete zu unrecht ein. Zusammen mit der Kaution sind dies große Beträge, gerade für mich als Student.

Außerdem hat er Schlüssel zu Wohnung und Haus nicht wie abgesprochen übergeben. Ich übernehme für Ihn sämtliche Kosten der Wohnungsübergabe inklusive schönheitsreparaturen und Verwaltungspauschale und finde es einfach lächerlich, wie und auf welche Weise er mir versucht ans Bein zu Pissen. Zumal ich ihm die Wohnung in einer Notsituation seinerseits abgenommen habe und er ein Bekannter meines Onkels ist.

Außerdem regt es mich auf, dass ich sowas jetzt wieder hinterherrennen muss, während ich noch 2 Tage hier bin.

@Mietrabiet

Von diesen Hintergrundinfos steht in deiner Frage aber nichts. Wenn man sich nur auf das bezieht, was du in der Frage preisgibst, fragt man sich unverweigerlich, warum du dich wegen dem Kleinkram so anstellst. Wenn er es natürlich nicht gebacken kriegt, dir eine vollständige Auflistung zeitnah zu übergeben, ist deine Reaktion natürlich irgendwie nachvollziehbar. Und da er dir offensichtlich die Schlüssel noch nicht vollständig überlassen hat, tausche vor deiner Abreise unbedingt den Schließzylinder aus. Nicht, dass du irgendwann wiederkommst und die Hälfte deines Hausrates fehlt.

Es tut nichts zur Sache, ob die Gegenstände im Vertrag aufgelistet sind oder nicht. Die einzige Frage ist, wem gehören sie. Und wenn ich dich richtig verstanden habe, dann streitest du gar nicht ab, dass Regal, Lampe und Toaster dem Vermieter gehören. Somit hast du ihm das zurück zu geben. Du hast es ihm zu bringen, denn du hättest die Sachen in der Wohnung lassen müssen, es ist eine Bringschuld von dir.

Es ist falsch, dass dir die Möglichkeit gegeben werden muss, nachzubessern indem Du die Couch reinigen lässt. Die Nachbesserung gilt nur für Dinge, die du zum Auszug zu erledigen hast, wie z.B. eine Renovierung. Bei Beschädigungen verhält es sich anders. Der sorgsame Umgang mit der Mietsache ist eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht des Mieters. Somit kann der Vermieter auch sofort gemäß §249 BGB Schadenersatz verlangen.

Sollte es Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens geben, kannst du einen Nachweis darüber verlangen, z.b. die Rechnung über die Beseitigung der Flecken oder einen entsprehenden Kostenvoranschlag.

Danke für deine Antwort.

Die Möbel haben die Wohnung nicht verlassen. Er hat Sie bei abholung seiner Möbel jedoch nicht mitgenommen und mir nicht mitgeteilt, dass diese auch dazugehören. Einen Schrank hat er mir beispielsweise überlassen.

Mit dem Nachbessern bezog ich mich auf die Möbel, die er bis jetzt noch nicht mitgenommen hat. Also ob ich ihm die Möglichkeit geben kann die nochmal abzuholen. Weil er diese ja direkt von der Kaution abziehen will.

@Mietrabiet

Ach so, ich dachte das Nachbessern bezog sich auf die Flecken auf der Couch. Wenn du ihm die fehlenden Sachen zurück gibst, dann kann er die natürlich nicht von der Kaution abziehen. Es gab ja offenbar Mißverständnisse darüber wem was gehört. Und sollte es angenommen zum Streitfall vor Gericht kommen, dann wären die Mißverständnisse ja auch ein Argument für dich.

Falls es aktuell noch nicht ganz klar sein sollte, wem was gehört bzw was du ihm noch zu geben hast, dann besprecht das, dann kannst du ihm die Sachen geben, und die Sache sollte erledigt sein, von dem Fleck auf der Couch abgesehen.