Darf Vermieter Kaution für Fahrrad/Decke/Nebenkosten komplett einbehalten?

8 Antworten

Bis zu 6 Monate darf der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution zurück behalten um Schadenersatzansprüche zu prüfen. Danach nur noch einen angemessenen Teil für die Absicherung einer evtl. Nachzahlung aus der noch in der Zukunft liegenden Betriebskostenabrechnung. Das aber auch nur dann, wenn eine Nachzahlung in Aussicht steht (aus Erfahrung der Vorjahre).

Erst nach Ablauf der 6 Prüfungsmonate kannst du Rechtsmittel anwenden um die Herausgabe zumindest für den Großteil der Mietsicherheit zu erzwingen, notfalls gerichtlich.

Bezüglich des Putzschadens an der Decke: Dieser ist ein baulicher Mangel und kann nicht im Rahmen von Schönheitsreparaturen (wenn überhaupt rechtswirksam vereinbart) vom Mieter zu beseitigen verlangt werden. Weise einen derartigen Beseitigungsanspruch entschieden zurück.

Du hättest wegen dieses Mangels sogar die Miete mindern dürfen, worauf du aus Kulanz verzichtet hast. Du trägst jedenfalls an dem Problem keine Schuld. Eine Kürzung der zurück zu zahlenden Kaution ist daher unzulässig,  eine diesbezügliche Vornahme wäre anzufechten.

Wegen der Fahrräder teile der V. mit, dass euch keines der Fahrräder gehört. Sie läge in der Beweispflicht, dass es anders wäre. Das wird ihr aber nicht möglich sein.

Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.

Entweder Ihr repariert oder lasst das mit dem Putz reparieren oder der Vermieter kann dafür die Kaution verwenden, aber das dürfte kein allzu hoher Betrag sein.

Was sagen Sie zum 2. Grund die Fahrräder?

Er müsste nachweisen dass es Eure Fahrräder sind.

Das volle Zurückbehaltungsrecht der Kaution ist eben nicht im Gesetz festgeschrieben, kann aber in bestimmten Fällen so ausgelegt werden, weil Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter nach 6 Monaten verjähren. Ausgenommen eine Teilkaution wegen Abrechnung der Betriebskosten.

Ein Putzschaden an der Decke des Badezimmers ist ein Mangel, der der bei der Herausgabe der Mietsache an den Vermieter übersehen werden konnte. 

Gibt es eine Aufforderung zur Mangelbeseitigung durch den Vermieter unter Fristsetzung an dich?

Die Fahrradgeschichte ist einfach unsinnig. Schreibe eine eidesstattliche Versicherung , dass dir keines der Fahrräder gehört.

Fordere eine Abrechnung der Kaution unter Fristsetzung vom Vermieter und stelle nach deren Erhalt unter Fristsetzung die Kaution abzüglich 200€ BK fällig.

Schriftlich unter Fristsetzung die Herausgabe der Kaution fordern.

Grund 1 ist noch halbwegs nachvollziehbar, aber nicht die volle Kaution, wenn dies für die Wohnung ungewöhnlich wäre. (Angemessener Teil)

Grund 2 ist auch hinfällig. Vermieter müsste euch nachweisen, dass das eure Fahrräder sind und euch eine Frist zur Abholung setzen.

Grund 3 auch hinfällig, wenn Schaden nicht vorsätzlich oder fahrlässig vom Mieter verursacht.

Kann 3. nicht noch wichtig werden? Oder sind alle ihre Ansprüche uf anscheinend offensichtliche Mängel( das sollte die Decke ja sein oder?) erloschen, als sie keine Mängel bei der Übergabe festhielt, auch ohne Protokoll?

Nein. Renovieren ist Vermietersache. Mieter müssen nur zahlen, wenn sie den Schaden verursacht haben.

der 1. grund ist ausreichend und auch völlig legitim

necator=killer?

ich dachte bisher für die Nebenkosten darf nur ein Teil der Kaution einbehalten werden?

Necator lat. necare - töten

@Necator007

ja, 100% sind auch ein teil

halt in der höhe, in der man eine nachforderung erwartet

1000€ bei euch

ja und necare=töten, necator=töter=killler, nicht?

@Linkengore

ja aber die Nebenkostenvorrauszahlung betrug moantlich 70€ und wir haben bei der letzten Abbrechnung sogar Geld zurück bekommen. Dann kann Sie ja kaum die vollen 1000 behalten oder?

Jap necator ist die Substantivierung des Verbes

Ist er eben nicht - AG Gießen 48 C 352/11