Anzahlung auf Kaution zurück erhalten?

3 Antworten

oder habe ich unwissentlich einen mündlichen Vertrag abgeschlossen?

Ja, das kann durchaus möglich sein. Durch die Anzahlung kann eventuell belegt werden, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Denn ohne einen Vertrag zahlt man keine Kaution, das macht man nur, wenn es einen Vertrag gibt.

Deine Frage kann daher nicht beantwortet werden. Es kommt auf alle Details an, was besprochen worden ist.

Es wurde besprochen, dass ich eine Anzahlung mache als eine Art Reservierung für die Wohnung, damit sie niemand vor mir weg nimmt. Allerdings war ich die letzte Besichtigung an dem Tag und habe auch direkt am selben Tag Bescheid gesagt dass es doch nicht geht, womit auch keine Schäden entstanden sind. Ich weiß auch nicht welche Bedingungen es gibt damit etwas als mündlicher Vertrag gilt, ich habe nämlich nie behauptet ich nehme die Wohnung garantiert

@HabKeineIxee

Ich sehe hier nicht, dass ein Mietvertrag entstanden ist. Aber würde man dies annehmen, dann wäre die Nachricht am selben Tag, dass keine Wohnung gewollt ist eine Anfechtung. Denn dir war nicht bewusst - sollte es so sein - dass du mit dieser Erklärung (Kautionszahlung) einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit schließt.

Du hättest dann den Vertrauensschaden zu ersetzen, von dem du angiebst, dass dieser nicht entstanden sei. Entsprechend kannst du dann auch deine Geldzahlung zurückverlangen, § 812 BGB.

@HabKeineIxee
Reservierung für die Wohnung, damit sie niemand vor mir weg nimmt.

Auch das ist ein Hinweis darauf, dass ein Vertrag zustande gekommen sein kann. Denn wenn du die Wohnung möchtest dann geht das nur mit Vertrag. Falls der Vermieter dir die Wohnung reservieren wollen würde, müßte er dafür kein Geld nehmen.

Du musst jetzt abwarten, was der Makler sagt. Melde dich dann wieder. Es kann ja sein, dass du das Geld bekommst, dann ist alles gut.

@ys7z3x82o8c

Es war auch kein Mietvertrag, dieser wäre erst am Freitag

@HabKeineIxee

Den schließt du nicht ab und verlangst deine Geldzahlung zurück. Für deine andere Wohnung, du bist zu drei gleichen Teilen zur Kautionszahlung berechtigt. Heißt Miete + 1/3 Kaution. — sollte das mit deiner jetzigen Rückzahlung nicht funktionieren.

Wie gesagt, selbst wenn es ein Mietvertrag wäre, der wäre mit der Anfechtung nichtig.

@Renick

Das ist ein vorvertragliches Schuldverhältnis und für den Mietvertrag fehlt schon ein relevanter Punkt, nämlich der Mietpreis. Selbst wenn man einen solchen annehmen würde, dann hat sie/er am selben Tag noch angefochten. Denn eine Willenserklärung mit der Rechtsfolge Mietvertrag wollte sie/er nicht. Der hypotetische Mietvertrag wäre nichtig.

@ys7z3x82o8c

Würdest du mir bitte einen Gefallen tun und deine eigene Antwort geben, wenn du glaubst, es besser zu wissen. Ich habe etwas anderes erklärt.

Wir wissen beide nicht, wie das Gespräch gelaufen ist. Daher wissen wir auch nicht, ob daraus ein Mietverhältnis begründet werden kann. Das habe ich schon in der Antwort geschrieben.

Wenn wir hypotetisch davon ausgehen, dass mündlich ein Mietvertrag zustande gekommen ist, dann ist dieser nicht mehr widerrufbar. Die Anfechtung ist laut Gesetz aus anderen Gründen möglich, aber keineswegs, weil man es sich später anders überlegt und sich umentscheidet. Du solltest keine solchen Rechtsirrtümer verbreiten.

@Renick

Entschuldige bitte, was?!

§ 119 BGB ist kein Widerruf, habe nie etwas anderes behauptet. Ich sprach von Anfechtung der Willenserklärung.

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war.

Wollte die/der FS einen Mietvertrag?! Nein natürlich nicht. So schreibt der/die Fragesteller/in hier mehrfach: Mietvertrag erst Freitag, ich wollte eine Anzahlung leisten um die Wohnung zu reservieren.

Die Willenserklärung ist nicht auf Abschluss einen Mietvertrages gerichtet gewesen (läge so eine überhaupt vor). Wäre auch aus Sicht des Vermieters super dämlich. Warum? Es fehlt schon der Mietpreis (der essentiell ist); allein daran (nächster Punkt) mangelt es schon, dass ein Mietvertrag zustande kommt.

Was macht nun der „Mieter“? Sagt einfach: Ja die Kaution (was in Wirklichkeit nur eine Anzahlung war und vermutlich weit geringer als die wirkliche Kaution), dass waren drei Monatsmieten, ich zahle also pro Monat nur noch 1/3 von dem Betrag. Keine schriftform? Unbefristeter Vertrag. Alles noch ohne weitere AGB.

Der Vermieter wird den Makler zum Teufel jagen.. Egal zurück zum Thema.

Das Gespräch ist egal, genau das habe ich doch gesagt. Sogar wenn ein Vertrag vorliegen würde ist der nun (ex tunc) nichtig. Damit liegt kein Vertrag vor, egal was sie dort besprochen haben. Ein weiterer wird nicht unterschireben und der Makler hat den Betrag herauszugeben. Ist wirklich Grundkurs Zivilrecht.

@Renick

Naja mal etwas anderes: Die Kaution ist ja nichts weiter als ein Schadensersatz falls Schäden an der Wohnung enstehen, also eigentlich nur Geld welches ich am Ende der Miete sowieso zurück bekommen müsste. Da aber kein Vertrag entstehen KANN, weil ich die Kaution nicht zahlen kann. Da kein Mietvertrag entsteht, und die Kaution damit unnötig ist, müsste ich sie nicht in jedem Falle zurück bekommen?

@ys7z3x82o8c

Deine gesamte Ausführung beruht auf Annahmen. Aber du kannst nicht für irgend was, was du dir aus den Fingern ziehst, eine Bewertung machen. Das ist unseriös.

Über die Miethöhe wird sicherlich gesprochen worden sein. Das ist ja üblich, daran habe ich keinen Zweifel.

Der Fragesteller könnte evtl. etwas ähnliches gesagt haben wie, ja ich nehme die Wohnung, und den schriftlichen Vertrag machen wir dann am Freitag. Damit wäre bereits ein mündlicher Vertrag zustande gekommen.

An Fakten haben wir nur, dass eine Quittung mit dem Vermerk Anzahlung auf Kaution gegeben wurde. Und Fakt ist auch, dass man eine Kaution nur zahlt, wenn es einen Vertrag gibt. Ansonsten wäre es eine Reservierungsgebühr oder ähnliches. Daher meine Vermutung, dass ein Vertrag entstanden sein könnte. Mehr wissen wir nicht ühne weitere Infos.

@ys7z3x82o8c

Die Anzahlung war 500€, die Kaution 1500€

Es lag tatsächlich kein festgelegter Mietpreis vor

@Renick

Ich habe lediglich gesagt ich reserviere mir gerne die Wohnung, falls ich sie will dann machen wir den Mietvertrag am Freitag

@HabKeineIxee
Da aber kein Vertrag entstehen KANN, weil ich die Kaution nicht zahlen kann.

Nein, das stimmt nicht. Ob du die Kaution zahlen kannst und ob ein mündlicher Vertrag zustande kam, hängt nicht voneinander ab. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

falls Schäden an der Wohnung enstehen, also eigentlich nur Geld welches ich am Ende der Miete sowieso zurück bekommen müsste

Ja richtig. Am Ende der Mietzeit. Wenn wir mal theoretisch annehmen, dass ein Mietverhältnis zustande kam, dann hast du 3 Monate Kündigungsfrist. Darum geht es letztendlich.

@Renick

Nein das sind keine Annahmen, sonder deine. Dann mal los Herr Rechts-„Experte“.

Was war der Antrag für den Mietvertrag und was war die Annahme?

Die Willenserklärungen müssen die essentialia negotti enthalten. Beim Mietvertrag sind das: Vertragspartner, Mietsache/Mietgegenstand, Mietzins, Mietdauer

Ansonsten ist die Willenserklärung gar nicht erst fähig als Angebot zu gelten. Wo war da die Einigung? Ach und nicht vergessen, § 147 BGB. Und welcher Vermieter schließt schon mündlich einen Vertrag?

Dann mal ohne Annahmen, die du mir vorwirfst. Wollen wir mal sehen, welche Antwort hier von Annahmen ausgeht. Ich kann die Aufgabe jemandem am Ende des ersten Semesters geben und der bekommt das hin.

@HabKeineIxee

Ja okay. Nun kommt es darauf an, wie es der Makler sieht. Wenn er sagt, ja das stimmt, es war nur eine Reservierung, dann musst du selbstverständlich auf das Geld zurück geben.

Aber theoretisch kann er vielleicht stichhaltig begründen, warum er es anders sieht. Daher meine Empfehlung, warte ab, was der Makler sagt, oder frage ihn einfach nochmal, wann du das Geld bekommst.

@HabKeineIxee

Bitte höre nicht auf seine Kommentare, der hat wirklich kein einziges Semester Jura studiert. Das sind Dinge die man im ersten Semester BGB AT lernt.

Es ist einfach ein vorvertragliches Schuldverhältnis; der Vertrag kommt nicht zustande, da du diesen am Freitag nicht unterschreiben wirst. Anschließend bekommst du natürlich auch deine Anzahlung wieder. Es dauert alles eben eine kleine Weile.

@ys7z3x82o8c

Ich habe dir lang und breit sachlich erklärt, dass nicht genug Infos vorliegen, um die Sache beurteilen zu können. Vertragspartner, Mietsache, Mietzins und Mietdauer sind dem Fragesteller sicherlich bekannt. Daran wird es nicht scheitern.

@Renick
Vertragspartner, Mietsache, Mietzins und Mietdauer sind dem Fragesteller sicherlich bekannt.

Also das sind keine Annahmen? Soso.. Du gehst also davon aus der Fragesteller hat ein Angebot abgegeben?

Das die dort in einem Gespräch gesagt haben: Willst die diese Wohnung zu dem Preis X auf unbestimmte Zeit mieten? (Makler) oder Fragesteller/in: Ich möchte diese Wohnung zum Preis x auf unbestimmte Zeit mieten.

Dann aber hier in der Frage, ich habe lediglich eine Anzahlung geleistet. Wenn das nicht schon nach Anfechtung schreit.

fakt, kein Mietvertrag, schon gar nicht entstanden. Wenn, dann sogar nichtig durch Anfechtung. Also egal was: KEIN Mietvertrag.

Na ja, als „Rechtsexperte“ muss ich dir das ja sicher nicht erklären.

@ys7z3x82o8c
Es ist einfach ein vorvertragliches Schuldverhältnis

Ein Mietvertrag ist auch mündlich voll rechtsgültig. Dieser erfordert nicht die Schriftform. Bestandteile des Vertrags sind sicherlich klar. Ob die Willenserklärung erfolgt ist, kann ich nicht wissen. Daher habe ich auch nicht gesagt, dass ein Vertrag zustande kam. Also ist nichts falsch, was ich geschrieben habe. So, und nun verwirr den Fragesteller nicht weiter. Gib deine eigene Antwort, oder lass es gut sein.

@Renick

Ich habe nie behauptet das ein Mietvertrag nicht mündlich gültig ist...Aber wie schon gesagt Antrag und Annahme...

JA eben und trotzdem sagst du es gibt einen Mietvertrag, obwohl du nicht weißt ob es WE gab.

So, und nun verwirr den Fragesteller nicht weiter. Gib deine eigene Antwort, oder lass es gut sein.

....

Das was du geschrieben hast ist weitgehend blödsinn. Schau mal was der/die FS mir geantwortet hat auf die Frage der Kaution (Anzahlung)

Anzahlung: 500€ Kaution wären sonst 1500 €

Dann noch Sachverstand und jeder weiß, dass es nur ein vorvertragliches Schuldverhältnis ist. Kein Mietvertrag kein gar nichts, sonst sagt der/die FS einfach die 500€ warun drei Mieten und zahlt jeden Monat 167€ und sagt die waren auch warm ausgemacht. Gibt ja den mündlichen Mietvertrag ...

Hier von einem Mietvertrag auszugehen ist so abwegig, dass es sogar schon falsch ist. Kein Antrag, essentialia negotii fehlen und alles nur mündlich. Wer da von einem Mietvertrag ausgeht, der lebt auf dem Mond.

Ich finde es überhaupt nicht schlimm wenn man falsche Antworten gib, aber dann dem anderen noch Rechtsirrtümer vorzuwerfen oder es einfach zu unterlassen zu sagen: habe mich geirrt, das ist einfach ... naja.

Tschüss.

@HabKeineIxee

Ja, du bekommst dein Geld wieder. Das Problem wird eher sein, dass es nicht „rechtzeitig“ ist. Wie gesagt bei der anderen Wohnung kannst du die Kautionszahlung auf drei Monate strecken, vielleicht hilft das schon weiter.

Sollte der Makler sich zulange Zeit lassen, erinnerst du ihn mal freundlich an § 812 BGB und sagst ihm, dass du umgehend die Rückzahlung erwartest. Ein paar Tage muss man ihm aber schon geben.

An wen wurde die Teilkaution geleistet? Kaution ist eine Mietsicherheit für den Vermieter. Die Kaution bleibt Eigentum des Mieters, Der Kautionsnehmer nimmt die Kaution treuhänderisch. Daher kann hier von "Anzahlung" keine Rede sein.

Vgl: Kauf eines Gegenstandes > Anzahlung zur Reservierung des Kaufgegenstandes wäre ein Kaufvertrag > ist nicht mit Mietvertrag gleichzusetzen.

Spontan würde ich sagen, dass ein mündlicher Vertrag mit dem Makler garnicht möglich war. Dieser fungiert nur als Vermittler und ist selber keine Mietvertragspartei.

Schriftlich und mit Fristsetzung auffordern die Anzahlung zurückzuüberweisen.

Nett bleiben, da bei Zahlungsverweigerung nur noch der Weg zum Anwalt bleibt.

Good luck :)