Wasser zum Nachbarn leiten
Mein Nachbar leitet sein Regen- und Drainagenwasser in mein unterliegendes Grundstück ab, weil keine Anschlußmöglichkeit wegen seiner Höhenlage an seinem öffentlichen Kanal möglich ist.
Er hat dazu eine Grundleitung von seinem Haus bis zur Grundstücksgrenze verlegt, die in einem anschlußlosen Kontrollschacht entsorgt. Das gesammelte Wasser staut sich darin, läuft über oder sickert nach unten zu mir. Das verursacht Schäden, z.B. der Keller läuft bei Starkregen voll und das Grundstück wird ständig durchnäßt. Die einzigste Lösung ist ein eigener Kanalanschluss durch mein Grundstück, aber wer muß diesen bauen? Ein dingliches Durchleitungsrecht habe ich zugesichert; er denkt aber, dass ich den Anschlußkanal bauen muß, wenn ich einen trockenen Keller und Grundstück will.
2 Antworten
So einfach kann er es sich nicht machen. Und wenn das Wasser bei dir im Haus Schaden macht, dann muss man reagieren. Wenn er nicht einsichtig wird, dann solltet ihr einen Rechtsanwalt einschalten. Das Haus wird an Wert verlieren, wenn es erst einmal massiv unter Feuchtigkeitsschäden leidet. So kann das nicht bleiben.
Das Regenwasser deines Nachbarn darf nicht auf dein Grundstück abgeleitet werden bzw. Schäden auf deinem Grundstück hinterlassen. Rein rechtlich betrachtet ist sein Regenwasser auch sein Problem. Im schlimmsten Fall hätte ich auf Unterlassung geklagt, nichts ist für ein Haus schlimmer als Feuchtigkeit.