Waschbecken zu niedrig - vermieter belangbar?

4 Antworten

Wenn ihr die Wohnung so übernommen habt, ist der Mieter nicht verpflichtet. Du könntest allerdings das ok vom Vermieter holen, es selbst ändern (lassen) zu dürfen.

Ich habe keine ahnung . Aber guck doch einfach im Mietsvertrag nach oder frag infach den Vermieter ob er es ändern kann oder ob du das mach kannst. Fragen ist immer noch die beste möglich keit er kannja nur ,,nein´´ oder ,,ja´´ sagen.

Viel Glück

Im mietvertrag steht dazu ja nichts.

Nein, der Vermieter muss da nichts korrigieren. Ihr habt die Wohnung doch vor dem Einzug besichtigt und sie so genommen wie sie ist.

Richtig wie gesehen.

Allerdings muss die vorhandene einrichtung samt sanitärer anlagen ordnungsgemäß eingebaut worden sein, soviel konnte ich im mieterrecht finden.

Ob die höhe individuell wählbar ist (rein rechtlich) weiss ich aber nicht! Schließlich leben wir im "Norm- Deutschland"

In der Regel werden Waschbecken in einer Höhe zwischen 80 und 85 cm eingebaut.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung