Mieter will aufgrund von kleinen Mängeln nur Viertel der Miete zahlen?

6 Antworten

 Namensschilder anbringen, Klappe für Spülmaschine der Küche anbringen etc, also wirklich Kleinigkeiten. Dann kamen dazu dummerweise noch zwei kleine Mängel, dass im Bad das Waschbecken ganz leicht nachgetropft hat (trotzdem absolut funktionstüchtig) und bei der Toilette wohl der Deckel irgendwie locker war.
auf jeden Fall sind das alles Mängel, die den normalen lebensstandard nicht beeinträchtigen. 

Kommt die Miete verkürzt, kündigen Sie das Mietverhältnis!

Die Mängel sollten Sie aber abstellen!

Mögliche Konstellationen, die den Vermieter sehr wohl berechtigen, eine Kündigung auszusprechen sind denkbar.

Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Mieter den Minderungsbetrag „schuldhaft“ zu hoch angesetzt hat. Schuldhaft heißt, dass der Mieter fahrlässig oder sogar vorsätzlich einen geringen Mangel zu hoch eingestuft und den Minderungsbetrag deshalb zu hoch angesetzt hat.

Ein solcher Fall wäre gegeben, wenn der Mieter wegen eines nur ganz unbedeutenden Problems in seiner Wohnung die Miete stark mindert. Kommt der Mieter dann mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand, ist der Vermieter berechtigt, eine Kündigung auszusprechen.

Folglich auch eine Frage der Abwägung.

Ich besitze selber vermietete Wohnungen. Bei den von dir genannten Mängeln würde ich diese ohne große Diskussion sofort beheben lassen.

Kein Mieter mag es, wenn da irgendetwas tropft, oder zugesagte Mängel nicht behoben werden, die schon beim Einzug zu sehen waren.

Was die Mietminderung angeht,so ist diese in dem von dir geschilderten Fall überzogen.

Kurzes Schreiben an die Mieter und auf vollständige Mietzahlung bestehen.Halten die weiterhin die Miete teilweise zurück, so stelle denen die Auflösung des Mietverhältnisses in Aussicht.

Dennoch würde ich die Mängel kurzfristig beheben lassen.Das sieht dann besser aus, falls es zu Streitigkeiten kommt, vorallem wenn man die einbehaltene Miete einklagen muss.

Mietminderungen sind zulässig, wenn die Mietsache mit erheblichen Mängeln behaftet ist. Das sehe ich bei deiner Benennung so nicht als gegeben. Weise das Ansinnen entschieden zurück und mache die Mieter auf eine Gefährdung des Mietverhältnisses hin. Das als Schuss vor den Bug.

Keinen Cent Mietnachlass! Bei nächster Gelegenheit kommt der neue Hammer

Selbstverständlich wirst du umgehend Sorge dafür tragen, dass die kleinen Macken umgehend behoben werden.

Du wirst dir wohl künftig noch Einiges anhören müssen. Wenn das schon so nach wenigen Tagen anfängt.

Eine 25%ige Mietminderung ist auf keinen Fall zulässig. Wenn es sich tatsächlich nur um die von dir genannten Mängel handelt, rechtfertigt das überhaupt keine Mietminderung, aber schnellstmögliches Beheben ist angesagt. Warum schaffst du beispielsweise keinen neuen Toilettendeckel an oder machst zumindest den bisherigen ordentlich fest, wieso bringst du keine Klingelschilder an?

Ich vermute, das Pärchen will dir mit der (überzogenen) Mietminderung nur drohen, damit du endlich deinen Pflichten als Vermieter nachkommst.

Eine Wohnung sollte schon in ordentlichem Zustand übergeben werden, es sei denn, im Mietvertrag wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wohnung dem Mieter im unrenovierten Zustand übergeben wird.

Wenn das wirklich so Kleinigkeiten sind die schnell zu beheben sind würde ich nicht lange Fackeln und wenn die einfach so die Miete kürzen würde ich das einfach mal abmahnen.

bwhoch2  25.04.2022, 18:34

Anmahnen? Besser abmahnen! Abmahnung als Voraussetzung für einfachere Kündigung, die in dieser Abmahnung auch direkt angedroht wird.

Ordentliche Kündigung nach §573 BGB: Schuldhafte Vertragsverletzungen.

JollySwgm  25.04.2022, 18:38
@bwhoch2

Ich meinte auch abmahnen. Nur die Autokorrektur meinte wieder mal was anderes.