Was zu beachten bei einer Rechnung von Privatperson?

1 Antwort

Zuerst muss mal geklärt werden, wer von Eurer Seite aus der Vertragspartner ist. Wer trägt die Verantwortung für die Aktionen? Wenn dies mehrere Leute sind, wovon ich ausgehe (z. B. Deine gesamte Klasse), bilden diese zivilrechtlich automatisch eine GbR, kraft ihres Tuns mit gemeinsamen Ziel. Diese sind dann folgerichtig der Rechnungssteller. Die Anschrift kann die desjenigen sein, der sich als Ansprechpartner den Hut aufsetzt. Der bekommt dann allerdings auch mögliche Folgen präsentiert.

Der Leistungsinhalt ist hinreichend genau zu bezeichnen. In eurem Fall würde ich unbedingt darauf hinweisen, dass es sich um Werbung im Zusammenhang mit der Abifeier/Abizeitung handelt. (wegen der folgenden Ausführungen zur Steuer) Der Rechnungsbetrag muss natürlich drauf stehen, ggf. Zahlungsmodalitäten. Kein Ausweis irgendwelcher Steuern oder Steuernummern. Letztere sind nicht vorhanden.

Ein bisschen uneins bin ich mir in der Frage, inwieweit die Tätigkeit nachhaltig erfolgt und damit sowohl einen Gewerbebetrieb als auch ein umsatzsteuerliches Unternehmen begründet. Gewinnerzielungsabsicht für den Verkauf der Abizeitungen und sonstigen Werbemaßnahmen unterstelle ich, da damit ja die Feier (ko-)finanziert werden soll. Der Verkauf erschöpft sich nicht nur in einer einzigen Aktion, sprich, es wird nicht nur eine Zeitung verkauft. Insofern könnte Nachhaltigkeit gegeben sein, selbst wenn die Tätigkeit sich nur auf einen kurzen Zeitraum beschränkt. Hierzu habe ich noch nichts belastbares finden können.

Wenn wir davon ausgehen, dass die Tätigkeit nachhaltig erfolgt, liegt wie gesagt ein Gewerbebetrieb und ein umsatzsteuerliches Unternehmen vor.

Hinsichtlich der USt könnt ihr euch auf die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG berufen. Die in den Erlösen enthaltene USt wird aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben. Auf der Rechnung darf keine USt ausgewiesen sein.

Hinsichtlich der Gewerbesteuer wäre der Gewinn zu besteuern, wobei ein Freibetrag von 24.500 EUR abzuziehen wäre, demnach dürfte keine Gewerbesteuer anfallen.

Sodann hätte die GbR noch eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte abzugeben, vermittels welcher der Gewinn auf die Beteiligten aufgeteilt wird. Diesen hätten sie dann jeder für sich in einer Einkommensteuererklärung zu versteuern. Da die Beträge aber sehr gering ausfallen dürften, ist auch das kein Problem, es würde keine Einkommensteuer anfallen, vorausgesetzt, es gibt keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, wovon ich ausgehe.

Das klingt nun nach einem riesigen Bohei wegen nichts. Stimmt. Selbst wenn hier tatsächlich eine nachhaltige Tätigkeit vorliegt, darf man davon ausgehen, dass in vergleichbaren Fällen niemand die grundsätzlich vorhandenen steuerlichen Pflichten erfüllt hat. Macht auch nicht wirklich etwas, weil a) steuerlich nichts dabei rumkommt und b) es kaum ein Finanzamt mitbekommen dürfte.

Allerdings kann es passieren, dass die Firma, die euch sponsort, vom Finanzamt geprüft wird und der Sachverhalt auffällt. Das Finanzamt würde dem dann nachgehen und ggf. auf die Gedanken kommen, die ich oben dargestellt habe. Hier wäre dann zu antworten, dass ihr nicht davon ausgegangen seid, dass ein Gewerbebetrieb bzw. Unternehmen vorliegt, weil die Tätigkeit nach eurer Auffassung nicht nachhaltig erfolgte. Schlimme Folgen sollte dies nicht nach sich ziehen.