Mehrwertsteuer bei Werbeanzeigen in der Abizeitung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die Abizeitung nur einmalig aufgelegt wird, seid Ihr kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Es fehlt an der Nachhaltigkeit. Damit ist der Umsatz dem Privatbereich zuzuordnen und nicht steuerbar.

Es darf keinerlei Hinweis auf Umsatzsteuer auf der Rechnung erscheinen (auch nicht der Hinweis, daß der Umsatz umsatzsteuerfrei ist, denn das ist er nicht - umsatzsteuerfrei kann nur etwas gestellt werden, was grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig wäre).

Das würde bedeuten, dass diese Schüler Unternehmer sind, finde das nicht gerade nachhaltig, die wenigsten werden eine Wiederholungsabsicht haben, aber manchmal drehen einige diese Ehrenrunde :D