Was zählt als glaubhaft bei der Polizei, feste Beweise oder Zeugen?

7 Antworten

Hallo.

Ich weiß nicht genau wie das ist. Im schlimmsten Fall werden die wohl dein Auto untersuchen und wenn da nix beschädigt ist, ist alles in Ordnung.

Aber deine Klassenkameraden können ja bezeugen, dass du in der Schule warst. Und die müssen ihre Zeugenaussagen unter Eid machen. Und wenn sie falsch aussagen, machen sie sich strafbar. Und wenn sie alle glaubhaft aussagen können, ist da auch wieder alles in Ordnung. Und derjenige, der dich beschuldigt muss auch aussagen und wird wohl genauer befragt, welches Auto, welches Kennzeichen. Und dann wird überprüft ob das Auto und das Kennzeichen übereinstimmen. Und vielleicht gibt es ja noch andere neutrale Zeugen die den Unfall gesehen haben und können dich entlasten.

Gruß

Sie prüfen sie Glaubwürdigkeit.

Ein Zeuge, der weder dich noch den Geschädigten kennt und nur dein Autokennzeichen/-marke/-farbe hat, ist insofern glaubwürdig, weil er ja absolut nichts davon hat, diese Angaben zu machen. Ihm erwächst kein Vorteil.

Ein Zeuge, der dein Freund ist, wird dahingegen nicht so glaubhaft scheinen, weil seine Motive eventuell nicht ganz uneigennützig sind. Du könntest ihm etwas versprochen oder angedroht haben. Ihm könnte es einfach schwer fallen, seinen Freund nicht zu schützen.

Da Unschuld aber nicht bewiesen werden muss, sollten deine Freunde ihre Aussage unbedingt machen. Dann muss weiter ermittelt werden.

Unfair ist hingegen, wenn du es tatsächlich warst und den anderen auf seinem Schaden sitzen lässt. Dann wird sich aber eben auch Schuld beweisen lassen, indem man Gutachter hinzuzieht.

Gruß S.

Was zählt als glaubhaft bei der Polizei, feste Beweise oder Zeugen?

Nix.

Die Polizei nimmt einfach auf, was sie feststellt und schickt das an die Staatsanwaltschaft.

Selber glaubt man als Pozelant nichts und niemandem, man wird täglich von jedem Dödel angelogen. Nach einer Woche in dem Job hat sich das mit dem Glauben rundweg erledigt.

die polizei wertet aus, wie glaubhaft die einzelnen beweise sind.

sagt der zeuge aus, er weiß ganz genau, dass es 7:45 war und du aber nachweislich in der schule warst, hast du ein alibi.

sagt der zeuge, so ca. 7:45, kann auch 7:30 gewesen sein, passt das ja trotzdem noch. erst recht, wenn du vom unfallort in der zeit in der schule gewesen sein kannst.

Wenn unabhängige Zeugen dich angegeben haben, wird das wohl stimmen. Welches Interesse sollen die denn haben eine wildfremde Person zu beschuldigen?