Zeugenaussage bei möglicher Fahrerflucht als Beteiligter?

5 Antworten

Ich kann da leider nicht mitgehen.

Es kann durchaus sein, dass du zunächst für die erste Befragung als Zeuge geladen bist.

Das schließt aber nicht aus, das man im Laufe der Ermittlungen Beschuldigter wird. Das muss man dir aber deutlich sagen und ab da musst du gar nichts mehr.

Gruß S.

Wenn jemand als Beschuldigter vernommen werden soll, steht das auch so in der Ladung.

Als Beschuldigter muss man einer Ladung nicht Folge leisten. Als Zeuge sehr wohl.

Also kann ich mir sicher sein, wenn ich als Zeuge angeschrieben werde, dass der andere Beteiligte mich nicht als Beschuldigten darstellt? Habe Sorge da mir der Schaden bis gestern nicht aufgefallen ist, mir die Schuld in die Schuhe geschoben wird

@Mayo444
dass der andere Beteiligte mich nicht als Beschuldigten darstellt?

Natürlich kann er das tun. Als Beschuldigter kann ich lügen wie ich lustig bin.

Habe Sorge da mir der Schaden bis gestern nicht aufgefallen ist, mir die Schuld in die Schuhe geschoben wird

Weißt du was ein KFZ Sachverständiger ist?

@Mayo444

Nein, da kannst du nicht sicher sein. Es ist durchaus möglich, dass man gar keinen Beschuldigten definiert, sondern erstmal alle als Zeugen hören will.

@Sirius66

Das habe ich mir auch gedacht. Sprechen die Passagen im Brief wie zum Beispiel "Zeugenaussage gegen Mann XY" oder "nennen Sie uns ihre Schadenshöhe" dann nicht dagegen oder ist dies einfach Behördensprache?

@Mayo444

Nun, die Polizei bestimmt ja gar keine Schuld/Unschuld. Wenn sie es jetzt so formulieren, kann das alles sagen oder auch nichts. Es kann dabei bleiben, es kann sich aber auch alles wenden. Es wird im Grunde zwischen den Versicherungen ausgetragen notfalls vor Gericht entschieden. Die Polizei fungiert dann dort hinsichtlich des Unfall-/Tatherganges auch nur als Zeuge.

Nein, dann wäre es eine Vorladung als Beschuldigte.

Das stellt sich ja erst bei der Befragung heraus. Genau deswegen sollst du ja dahin.

Wenn an deinem Fahrzeug Spuren zu finden sind, wirst du das schon erklären müssen.

O.K., mal wieder:

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Vermutung dafür, dass die/der Fahrzeughalter(in) auch Fahrer(in) des Fahrzeugs im Tatzeitpunkt gewesen ist. Deshalb vernimmt die Polizei die/den Halter(in) zunächst als Zeuge für die Frage, wer das Fahrzeug im Tatzeitpunkt geführt hat. Besteht bei wahrheitsgemäßer Aussage die Gefahr, dass danach ein Verfahren gegen die/den Halter(in) oder einen nahen Angehörigen eingeleitet werden könnte ( das kann wegen einer Straftat oder auch nur wegen einer Ordnungswidrigkeit der Fall sein ), hat diese Vernehmungsperson ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht.

Allerdings besteht bei einer solchen polizeilichen Ladung keine Verpflichtung, dieser nachzukommen, wenn diese Zeugenvernehmung nicht von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden ist. Wenn dies der Fall ist, steht es in der Ladung drin.

Das bedeutet im eigenen oder Angehörigeninteresse: Nicht hingehen oder im Fall der staatsanwaltschaftlich angeordneten Zeugenvernehmung sich von vorn herein auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen.

Bei Erklärungen wie " ich bin die/der Einzige, der das Fahrzeug führt, aber ich weiß nichts von einem Unfall ", hat man schon ein halbes Geständnis abgegeben.

Die schriftliche Zeugenanhörung brauchst Du ohnehin nicht zu beantworten, was auch zu raten ist.