Vorladung bei der polizei wegen diebstahl.?
Ich habe eine vorladung zur vernehmung als beschuldigter von der polizei und steht dass verdachtes diebstahl geldbar aus der werkstaat des herrn __________. Aber das stimmt nicht weil ich habe gar nichts gestohlen. Meine frage ist: 1) wer beschuldigt mich die polizei oder der herrn_________?. 2) warum ich bin beschuldigter wenn die polizei hat keine beweise und ich weis dass die polizei hat keine beweise weil ich habe nichts gestohlen?. 3) was kommt auf mich jetzt?
4) verdachtes heißt die polizei hat beweise oder es ist nur vermutung?.
Bitte anworten weil ich habe angst. Danke :)
3 Antworten
Es reicht aus, wenn jemand den Verdacht geäußert hat, dass du als Täter in Frage kommst.
Die Polizei muss dich deshalb dazu vernehmen. Als Zeuge geht nicht, so dass nur die Beschuldigtenvernehmung übrig bleibt,
Ich würde dorthin gehen, mir die Vorwürfe anhören und dann entscheiden, was zu tun ist. Vielleicht kann man die Vorwürfe mit wenigen Worten ausräumen.
Die können dir nix anhaben. Es ist eine Vermutung und haben wahrscheinlich noch andere Leute eine Vorladung geschickt. Wenn die keine Beiweise haben dann lassen sie dich ganz normal weiter Leben. (Bin aber kein Polizist und bin mir deswegen auch nicht sicher :D )
Dafür, dass du kein Polizist bist, trifft deine Antwort ziemlich gut den Kern der Sache.
Du kannst dem Vorladung folgen, musst es aber nicht.
Wenn du nichts gestohlen hast, kannst du das zwar erklären. Man muss es dir beweisen, dass du die Tat begangen hast. Vermutungen zählen nicht.
Würde man mich einer Tat beschuldigen die ich nicht begangen habe, so hätte das eine Anzeige gegenüber der Person zur Folge, die mich beschuldigt.
Denn diese Person muss beweisen, dass du der Täter gewesen bist.