Hat die Polizei Schweigepflicht beim Thema Zeugen und Beschuldigter?

4 Antworten

Nein, die dürfen keine aussagen weiter geben. Nur der Anwalt darf akteneinsicht beantragen.

Hallo Classicalman,

Es ist egal ob sie Auskunft gibt oder nicht, theoretisch dürfen sie es nicht, allerdings nützt dir das wenig denn wenn es vor gericht geht werden die zeugen geladen und da sieht der angeklagte eh dich und der richter stellt dich vor

Alles gute und Grüße

Die Polizei gibt Deine Daten nicht weiter aber solltest Du aufs Gericht müssen kommt Dein Name leider raus

Die Polizei wird die Informationen nicht so einfach weitergeben.

Der Beschuldigte kann aber über die Akteneinsicht seines Anwalts erfahren wer was ausgesagt hat.

Sollte es zu einer Verhandlung kommen erfährt er die Namen und Adressen der Zeugen aus der Anklageschrift, allerspätestens jedoch bei der Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung.