Was würdest du als Alleinverdiener tun, wenn du im Voraus wüsstest dass du dich in 2 Jahren trennen wirst (dann Scheidung) - die Kinder bleiben bei der Ehefrau?

4 Antworten

Wenn man sich trennen will, dann trennt man sich.

Sich 2 Jahre darauf vorzubereiten macht null Sinn. Denn wenn du jetzt z.B. den Bausparvertrag auflöst und ihr als Familie das Geld auf den Kopf haut, dann hast du zwar in 2 Jahren nichts, was du teilen musst, aber eben auch nicht mehr oder weniger als jetzt.

Unterhalt für die Kinder musst du auf jeden Fall zahlen. Trennungsunterhalt für die Frau wenn noch Geld übrig ist von deinem Einkommen. Ansonsten lebt ihr wahrscheinlich in der Zugewinngemeinschaft. Da wird eh alles geteilt was in der Ehe angeschafft wurde.

Vorbereiten kannst du dich insofern, dass du deine Frau arbeiten schickst. Dann ist weniger Trennungsunterhalt zu zahlen. Und wenn dir was an deinen Kindern liegt, dann kannst du für ein gutes Verhältnis zwischen dir und deiner Frau sorgen, so dass es später keine Probleme diesbezüglich gibt.

Deine Frage mutet etwas seltsam an... Um was geht es dir eigentlich? Das deine Frau so wenig wie möglich bekommt? Damit triffst du indirekt auch die Kinder!

Trenne dich vernünftig, setzt euch zusammen um redet darüber und denkt vor allem an die Kinder! Alles Andere ist Kinderkram!

nixgutdiese 
Fragesteller
 01.11.2020, 13:47

danke für die Antwort. Siehe unten, ich habe Mara geantwortet :)

Kessie1  01.11.2020, 14:21
@nixgutdiese

OK, ändert aber nichts an meiner Antwort.

Wenn es darum geht etwas Geld anzusparen: auch das gehört euch Beiden. Der Unterhalt für die Kinder richtet sich eh nach deinem Einkommen.

Und zu Trennungsunterhalt bist du verpflichtet im Rahmen der Leistungsfähigkeit. Sie muss in dieser Zeit keinen Job annehmen. Also sind die Überlegungen, dass sie dann arbeiten geht auch hinfällig. Besser wäre es, wenn sie jetzt schon mal loslegt ;-).

Natürlich kann man eine "softe" Trennung hinlegen. Gut auch wenn sie darauf vorbereitet ist. Aber im Wesentlichen ändert sich doch nichts ob Jetzt oder Später.

Und wenn du ihr die Wohnung "überlässt" ist das zwar nett, aber bedenke: bist du ebenfalls Mieter, dann musst du aus dem Mitvertrag raus. Denn der Vermieter wird kaum dich aus dem Mietvertrag entlassen und dann eine mittellose EX mit 2 Kindern als alleinige Mieterin akzeptieren.

Also auch darüber müsst ihr im Vorwege reden. Wer nun den Tisch behält und den Stuhl ist eine Sache die man regeln kann.

Man kann natürlich jetzt schon mal langsam anfangen sich Dinge wie Geschirr etc. doppelt zu kaufen. Aber das war es im Prinzip auch schon.

nixgutdiese 
Fragesteller
 01.11.2020, 14:47
@Kessie1

alles richtig, was du sagst! Aber man kann innerhalb von 2-3 Jahren den Preis einer Eigentumswohnung in einer kleinen Stadt (wo wir leben) (in bar) ansparen! Das wäre für den Unterhaltzahler von Vorteil und eine kleine Entlastung später.

Kessie1  01.11.2020, 17:19
@nixgutdiese

Auch die Eigentumswohnung fällt in die Zugewinngemeinschaft. Es sei denn, nur du würdest im Grundbuch stehen. Wobei sich die Frage stellt: wie sieht die Frau die Sache? Denn das Geld welches du jetzt "sparst" gehört rechtlich ja auch ihr zur Hälfte... Du sorgst für dich schon mal vor und sie bleibt auf der Strecke?! So funktioniert das leider nicht. Und wenn das mit einer Wohnung so easy wäre bei euch, dann stellt sich die Frage: warum wohnt ihr jetzt zur Miete?

Und beim Unterhalt hast du natürlich die Mietersparnis was wieder bedeutet: mehr Geld für Unterhalt.

Du solltest dich mal mit einem Anwalt besprechen. So ganz ausgereift erscheinen mir deine Pläne nicht.

https://www.scheidung.de/nach-der-scheidung-haus-und-wohnung.html

Wenn du nichts hast, dann kann man dir auch nichts nehmen, Unterhalt musst du allerdings zahlen ob du willst oder nicht.

Habt ihr ein Vertrag wer was nach der Scheidung bekommt? Nein, dann wird jegliches Hab und Gut und auch dein Verdienst so aufgeteilt das ihr beide gleich viel habt. Nennt sich Zugewinnungsgemeinschaft. Informiere dich da drüber! Da kannst du als allein verdienen sehr viel Geld verlieren

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
nixgutdiese 
Fragesteller
 01.11.2020, 13:53

das weiss ich ... es geht mir um Belastungen, die bei der Unterhaltszahlungen entlasten. Ich habe zum Glück keine Eigentum oder Vermögen ( und wenn überhaupt nur Bargeld, dass nicht nicht bei der Bank liegt!)

Unterhalt ist nicht abhängig von dem, was man hat, sondern von dem, was man verdient.

Davon abgesehen: wenn ich wüsste, dass ich mich in 2 Jahren trenne...würde ich mich trennen und nicht noch 2 Jahre warten.

Wings13  01.11.2020, 08:19

Seh ich auch so warum trennt ihr euch nicht jetzt

nixgutdiese 
Fragesteller
 01.11.2020, 13:46
@Wings13

die Gründe stehen unten ...!

nixgutdiese 
Fragesteller
 01.11.2020, 13:46

das sehe ich nicht so! Es ist nicht unüblich dass Eltern eine Zeit abwarten, bis die Kinder ausziehen oder zur Schule gehen usw.! Hier könnte Mann Bargeld bei Seite legen für den Neuanfang z.B.! Die Mutter könnte dann eine Arbeit aufnehmen, wenn nicht in Elternzeit! In 2-3 Jahren kommt gut was zusammen, wenn Mann (bar) spart! Auch wenn er ihr die Wohnung überlässt, kann er eine neue anmieten oder eventuelle eine günstige Wohnung kaufen. Das entlastet. Solche Tipps wollte ich! Meine Frage betraf auch die Belastungen, die bei der Unterhaltszahlungen entlassen ...!

nixgutdiese 
Fragesteller
 01.11.2020, 13:52
@nixgutdiese

Übrigens: ich überlasse ihr dafür die komplett eingerichtet Wohnung, die ich bereits VOR Eheschließung alleine eingerichtet habe.

MaraMiez  01.11.2020, 15:05
@nixgutdiese

Wegen der Kinder zusammen zu bleiben, ist der gößte Mist. Als ob die doof wären und das nicht merken würden. Nee, die denken dann nur "Ja fein, jetzt sind wir hier der Kitt der alles zusammen halten muss. Mama und Papa sind unglücklich, und wegen uns bleiben sie das." Ich bin ein Scheidungskind und ich hätte mir gewünscht, dass meine Eltern nicht noch Jahrelang gewartet hätten, nur weil sie dachten, ich würde das besser verkraften, wenn ich älter wäre.

Sofern man das nicht anders geregelt hat, bildet man Zugewinngemeinschaft.

Was man vor der Ehe hatte, behält man auch nach der Ehe. Was jeder für sich selbst erwirtschaftet hat, behält jeder für sich alleine. Was aber an Zugewinn erzielt wurde, muss ausgeglichen werden. Der Ausgleich kann natürlich darin bestehen, dem Anderen eine Wohnung samt Einrichtung zu überlassen.

Das ändert aber gegebenenfalls nichts am Trennungsunterhalt, der eventuell wärend des Trennungsjahres zu leisten ist. Und es ändert noch weniger am Kindsunterhalt, den man zu leisten hat, wenn die Kinder beim anderen Elternteil bleiben.

Und das berechnet sich eben am Einkommen, nicht am Vermögen.