Was wird in der Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter abgezogen, wenn der Sohn Vollzeit arbeiten geht?

4 Antworten

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Normalerweise bilden Kinder unter 25 die mit ihren Eltern zusammen wohnen eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ),da du deinen Lebensunterhalt aber aus eigenem Einkommen decken kannst zählst du nicht mehr zur BG - deiner Eltern !

Du bildest dann mit ihnen zusammen eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ),in dieser kann das Jobcenter zwar auch vermuten bzw.unterstellen das du deine Eltern mit deinem Einkommen unterstützt,dieser Vermutung kann man aber fristgerecht schriftlich Widersprechen.

Deine Mutter bekommt dann nur für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) weniger Leistungen gezahlt bzw. es werden weniger berücksichtigt.

Dann geht die KDU - ( Warmmiete ) nicht mehr nur durch 4,sondern dann durch 5 Personen und diesen Teil musst du dann zumindest an deine Eltern zahlen,um diesen Betrag verringert sich dann der Bedarf der übrigen BG.

Dazu musst du ihr dann noch 1/5 für den normalen Haushaltsstrom geben,also vom monatlichen Abschlag den sie zahlen muss 20 % und für deine Verpflegung Kostgeld oder du machst das dann selber.

In einer HG - wird eine solche Vermutung zur Unterstützung in der Regel erst dann getroffen,wenn das HG - Mitglied mehr als die doppelte Regelleistung ( Regelsatz für den Lebensunterhalt ) inkl. der KDU - bzw. des KDU - Kopfanteils hat.

Bei dir wären das dann derzeit 327 € Regelsatz für ein Kind ab 18 aber unter 25 und das mal zwei ergibt 654 € und dazu käme noch dein KDU - Kopfanteil,also 20 % von der Warmmiete.

Diesen Betrag könntest du dann von deinem anrechenbaren Nettoeinkommen abziehen,bei 1200 € Netto sind das derzeit für einen Single max. 300 €,also blieben bei dir etwa 900 € anrechenbares Einkommen übrig.

Würde dein KDU - Kopfanteil angenommen bei um die 150 € liegen,würdest du inkl. des doppelten Regelsatzes von 327 € ja schon bei etwa 800 € liegen und da bliebe nicht mehr viel zum anrechnen übrig,aber wie gesagt,dieser Vermutung bzw.Unterstellung sollte deine Mutter dann fristgerecht schriftlich widersprechen.

Also dann einfach nur auf ein Blatt schreiben das du sie mit deinem Einkommen nicht unterstützt.

markusher  01.04.2017, 22:28

sie bilden keine hg. der muss er einfach nur widersprechen.

isomatte  02.04.2017, 08:25
@markusher

Was bilden sie denn dann wenn keine BG - und auch keine WG - in betracht kommt ?

Richtig.nämlich eine HG - weil sie verwandt sind,da ist eine WG - nicht möglich und eine BG - bilden sie ( U 25 ) nicht,weil er seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann.

In einer HG - kann eine Unterhaltsvermutung unterstellt werden,dieser kann man aber fristgerecht schriftlich widersprechen und als Kind ist er den Eltern und Geschwister im SGB - ll eh nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Eine Ausnahme bildet hier nur evtl. nicht mehr benötigtes Kindergeld,welches die Eltern für das Kind bekommen und das Kind dieses zur eigenen Bedarfsdeckung nur noch teilweise oder gar nicht mehr benötigt.

Es würde dann dieser nicht mehr benötigte Teil bzw.max. das volle Kindergeld auf die übrigen Mitglieder verteilt.

Muellerli2912 
Fragesteller
 02.04.2017, 20:50
@isomatte

Vielen Lieben Dank für die sehr ausführliche Erklärung des ganzen. Super! 👌👌👌

isomatte  03.04.2017, 13:05
@Muellerli2912

Bitte schön und danke dir für deinen Stern !

deine mutter liegt falsch. deine mutter bekommt für dich keinerlei gelder. dein geld wird erstmal dir angerechnet und auf deinen bedarf: regelsatz u25 zzgl anteil miete. wenn du über bedarf verdienst, bist du kein mitglied der bedarfsgemeinschaft und fällst raus. du zahlst den anteil miete, strom, lebensmittel und der rest gehört dir.

du bist weder deinen eltern unterhaltspflichtig im alg2 noch deinen geschwistern gegenüber. deine mutter bekommt nur weniger kdu, da die miete  nun durch eine person mehr geteilt wird.

Soweit ich weiß bilden Kinder bis 25, die eigenes ausreichend hohes Einkommen haben, keine Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern. Das hieße du müsstest zumindest noch für 2 Jahre nicht für deine Mutter aufkommen. Allerdings kann in einer Haushaltsgemeinschaft durchaus verlangt werden das gewisse kosten von dir übernommen werden.

Die Gesetzeslage ändert sich aber ständig, kann sein das dies nicht mehr aktuell ist.


Muellerli2912 
Fragesteller
 01.04.2017, 12:35

Ja, so etwas ähnliches habe ich auch schon gelesen und gehört. Ich werde mir deinen Link mal ansehen und durchlesen. Vielen Dank! 

Wenn du volljährig bist und zu deinen Eltern zurück ziehst, bildest du eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Du musst deinen Eltern nur den Pro-Kopf-Anteil der Miete zahlen.

Und selbstverständlich kannst du dort nicht kostenlos leben. Du wirst also für deine eigenen Lebensumstände selbst aufkommen müssen.