Was wird benötigt für Elternbürgschaft?
Hi
mein Vermieter möchte von meinen Eltern eine Bürgschaft damit ich meine die Wohnug bekomme. Nun habe ich 2 Fragen .
ist das normal zu der Kaution noch eine Bürgschaft zu verlangen
und was braucht man von den Eltern für diese Bürgschaft . Nur den Gehaltsnachweis oder auch eine schufa Auskunft ?
Ich bedanke mich im Voraus
6 Antworten
- Nein, das ist nicht normal. Dafür ist die Kaution
- Du gebrauchst weder einen Gehaltsnachweis, noch die Schufaauskunft. Deine Eltern müssen eine Bürgschaftserklärung unterschreiben. Wenn der Vermieter sowas haben will, sollte er auch für den Vordruck sorgen.
Das findet man ganz leicht bei google ...
Der Vermieter hat natürlich ein verständliches Interesse daran im Schadensfall, verbunden mit der Zahlungsunfähigkeit des Mieters, eine Absicherung im Hintergrund zu haben.
So sind es, vor allem in Ballungsräumen, in Gegenden in denen Wohnraum knapp ist, etliche Vermieter, die zusätzlich zu einer ohnehin vom Mieter hinterlegten Kaution noch eine Bürgschaft verlangen.
Und zum Teil mit dieser Strategie auch Erfolg haben.
Denn um eine, vielleicht noch relativ günstige Wohnung in einem Ballungsraum zu erhalten, würden manche Mieter auch ihre Großmutter verkaufen.
Doch es existiert der § 551 Absatz 1 BGB, nach dem die Höhe der Sicherheit, die zu leisten ist, nicht den Betrag von 3 Nettokaltmieten übersteigen darf.
Das gilt nicht für eine einzelne Sicherheitsleistung, sondern vielmehr für die gesamte Sicherheitsforderung.
Will meinen, wenn ein Vermieter die zusätzliche Absicherung durch einen Bürgen verlangt, darf die Bürgschaft, die dieser dann übernimmt, nicht höher sein, als die Differenz zwischen der Summe aus drei Monatsmieten, netto und kalt, und dem, was bereits an Kaution, in welcher Form auch immer, hinterlegt ist.
Mietbürgschaft
Ich, _______ _________[Vorname und Nachname des Elternteils, das die Bürgschaft übernimmt: beide Eltern sind selbstverständlich möglich, in der Regel aber nicht notwendig], wohnhaft in _________[Straße und Hausnummer, PLZ, Ort], geboren am __.__.___ , mit Personalausweis Nr.
_________ , übernehme die Mietbürgschaft für alle Forderungen des Vermieters _______ _________
[Vorname und Nachname] aus dem Mietverhältnis vom _________[Datum des Mietvertrages]
bezüglich der Wohnung in _________ [Straße, Hausnr., PLZ, Ort] gegenüber dem Mieter_______
_________ [Vorname und Nachname des Mieters], geboren am __.__.___ , mit Personalausweis Nr.
_________ .
Ich verpflichte mich für sämtliche aus dem bezeichneten Mietvertrag entstandenen Verpflichtungen bis
zu einer Höhe von ______ €, also maximal drei Monats- Netto- Kaltmieten, zu bürgen.
Mit der Beendigung des Mietvertrages wird diese Mietbürgschaftserklärung unwirksam.
_________ [Ort], _________ [Datum] _________ [Unterschrift des Mietbürgen]
https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/elternbuergschaft-fuer-mieter
Dass der Vermieter eine Bürgschaft verlangt und damit eine zusätzliche Absicherung, ist relativ normal. Ob sie im Zweifel was für ihn bewirkt, ist was anderes. In jedem Fall aber ist sie ein Vertrauensbeweis. Wenn Deine Eltern nicht für Dich bürgen, zeigen sie, dass sie Dir nicht einmal als Eltern vertrauen. Warum sollte Dir dann ein Vermieter vertrauen?
Ohne Gehaltsnachweis und Schufa ist natürlich eine solche Bürgschaft ziemlich wertlos. Wie soll der Bürge zahlen können, wenn er selber pleite ist und kein Einkommen hat?
Im Übrigen: Wir verlangen keine zusätzliche Bürgschaft, aber wenn z. B. ein Student von sich aus eine Elternbürgschaft samt zusätzlichen Dokumenten vorlegt, geht die Bürgschaftserklärung weit über das hinaus, was eine Kaution absichert.
Eine Bürgschaft kann man verlangen, dann ist die Leistung daraus begrenzt. Wenn man aber keine verlangt und trotzdem freiwillig eine bekommt, ist sie nicht begrenzt.
Es gibt Formulare, die du dir runterladen kannst. Wenn der Vermieter nichts anderes verlangt, genügt die Bürgschaft und es erfordert keinen zusätzlichen Nachweis.
Ja, es ist NORMAL. Die Bürgschaft bedeutet nicht, dass gleich Geld fliesst: nur dann, wenn DU die Miete Nicht bezahlen könntest
ist das normal zu der Kaution noch eine Bürgschaft zu verlangen
Üblich ist die Kaution aber es kommt durchaus vor das man eine Bürgschaft verlangt. Schau mal hier rein:
https://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-trotz-buergschaft/