Was wird benötigt für Elternbürgschaft?

6 Antworten

  1. Nein, das ist nicht normal. Dafür ist die Kaution
  2. Du gebrauchst weder einen Gehaltsnachweis, noch die Schufaauskunft. Deine Eltern müssen eine Bürgschaftserklärung unterschreiben. Wenn der Vermieter sowas haben will, sollte er auch für den Vordruck sorgen.

Die Eltern müssen per se nichts - sagen die nein bekommt die Wohnung jemand anderes.

Das findet man ganz leicht bei google ...

Der Vermieter hat natürlich ein verständliches Interesse daran im Schadensfall, verbunden mit der Zahlungsunfähigkeit des Mieters, eine Absicherung im Hintergrund zu haben.

So sind es, vor allem in Ballungsräumen, in Gegenden in denen Wohnraum knapp ist, etliche Vermieter, die zusätzlich zu einer ohnehin vom Mieter hinterlegten Kaution noch eine Bürgschaft verlangen.

Und zum Teil mit dieser Strategie auch Erfolg haben.

Denn um eine, vielleicht noch relativ günstige Wohnung in einem Ballungsraum zu erhalten, würden manche Mieter auch ihre Großmutter verkaufen.

Doch es existiert der § 551 Absatz 1 BGB, nach dem die Höhe der Sicherheit, die zu leisten ist, nicht den Betrag von 3 Nettokaltmieten übersteigen darf.

Das gilt nicht für eine einzelne Sicherheitsleistung, sondern vielmehr für die gesamte Sicherheitsforderung.

Will meinen, wenn ein Vermieter die zusätzliche Absicherung durch einen Bürgen verlangt, darf die Bürgschaft, die dieser dann übernimmt, nicht höher sein, als die Differenz zwischen der Summe aus drei Monatsmieten, netto und kalt, und dem, was bereits an Kaution, in welcher Form auch immer, hinterlegt ist.

Mietbürgschaft

Ich, _______ _________[Vorname und Nachname des Elternteils, das die Bürgschaft übernimmt: beide Eltern sind selbstverständlich möglich, in der Regel aber nicht notwendig], wohnhaft in _________[Straße und Hausnummer, PLZ, Ort], geboren am __.__.___ , mit Personalausweis Nr.

_________ , übernehme die Mietbürgschaft für alle Forderungen des Vermieters _______ _________

[Vorname und Nachname] aus dem Mietverhältnis vom _________[Datum des Mietvertrages]

bezüglich der Wohnung in _________ [Straße, Hausnr., PLZ, Ort] gegenüber dem Mieter_______

_________ [Vorname und Nachname des Mieters], geboren am __.__.___ , mit Personalausweis Nr.

_________ .

Ich verpflichte mich für sämtliche aus dem bezeichneten Mietvertrag entstandenen Verpflichtungen bis

zu einer Höhe von ______ €, also maximal drei Monats- Netto- Kaltmieten, zu bürgen.

Mit der Beendigung des Mietvertrages wird diese Mietbürgschaftserklärung unwirksam.

_________ [Ort], _________ [Datum] _________ [Unterschrift des Mietbürgen]

https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/elternbuergschaft-fuer-mieter

Woher ich das weiß:Recherche

Man sollte dem FS unbedingt!!! mitteilen das "bürgen" eine freiwillige Leistung ist, niemand kann dazu verpflichtet werden.

Grundsätzlich sollten sich auch Eltern sehr gut überlegen ob sie das Risiko eingehen möchten.

@LouPing

Sehr gut!

Aber das steht alles im Artikel und ich hoffe, die Eltern denken sehr gut darüber nach, auf was sie sich einlassen.

Dass der Vermieter eine Bürgschaft verlangt und damit eine zusätzliche Absicherung, ist relativ normal. Ob sie im Zweifel was für ihn bewirkt, ist was anderes. In jedem Fall aber ist sie ein Vertrauensbeweis. Wenn Deine Eltern nicht für Dich bürgen, zeigen sie, dass sie Dir nicht einmal als Eltern vertrauen. Warum sollte Dir dann ein Vermieter vertrauen?

Ohne Gehaltsnachweis und Schufa ist natürlich eine solche Bürgschaft ziemlich wertlos. Wie soll der Bürge zahlen können, wenn er selber pleite ist und kein Einkommen hat?

Im Übrigen: Wir verlangen keine zusätzliche Bürgschaft, aber wenn z. B. ein Student von sich aus eine Elternbürgschaft samt zusätzlichen Dokumenten vorlegt, geht die Bürgschaftserklärung weit über das hinaus, was eine Kaution absichert.

Eine Bürgschaft kann man verlangen, dann ist die Leistung daraus begrenzt. Wenn man aber keine verlangt und trotzdem freiwillig eine bekommt, ist sie nicht begrenzt.

mein Anwalt sagte mir, daß wenn eine 3monatige Kaution hinterlegt ist, die Bürgschaft der Eltern oder anderen Menschen nicht mehr gilt. Der Bürge brauche nur 3 Monate zu zahlen und nicht dauerhaft. Das ist mit der Kaution eh erledigt.

@adelaide196970

Da hat der Anwalt im Prinzip schon recht. Insofern können Eltern gefühllos bürgen. Interessent bekommt die Wohnung und alles ist ok.

Kommt ein Bewerber von sich aus auf die Idee, schon bevor der Vermieter fragt, eine Elternbürgschaft anzubieten, gilt die Begrenzung nicht.

@bwhoch2

wie beweist man das hinterher, diese sogenannte Freiwillige Bürgschaft, die immer gilt im Gegensatz zu der 3 monatigen ,die auf Verlangen des Mieters zustandekam.

Es gibt Formulare, die du dir runterladen kannst. Wenn der Vermieter nichts anderes verlangt, genügt die Bürgschaft und es erfordert keinen zusätzlichen Nachweis.

Ja, es ist NORMAL. Die Bürgschaft bedeutet nicht, dass gleich Geld fliesst: nur dann, wenn DU die Miete Nicht bezahlen könntest

ist das normal zu der Kaution noch eine Bürgschaft zu verlangen

Üblich ist die Kaution aber es kommt durchaus vor das man eine Bürgschaft verlangt. Schau mal hier rein:

https://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-trotz-buergschaft/


und was braucht man von den Eltern für diese Bürgschaft . Nur den Gehaltsnachweis oder auch eine schufa Auskunft ?

Das, was der Vermieter eben haben möchte neben dem der schriftlichen Bürgschaft wie die z.B. von LaOfThRealm