Was verdient ein gerichtlich bestellter Betreuer (kein Berufsbetreuer)?

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Er verdient nicht , er erhält eine Aufwandsentschädigung.

Dabei kann er zwischen der Pauschale von 399 Euro wählen , oder jede Aufwendungen einzeln abrechnen , damit auch Aufw über 399 wieder erstattet werden.

Führt der Betreuer mehrere Betreuungen, so steht ihm die Aufwandspauschale für jede der betreuten Personen zu

Für ehrenamtliche Betreuer, die keine Vergütung beanspruchen, besteht die Möglichkeit, jährlich eine Aufwandspauschale abzurechen § 1835a BGB. Die Höhe der Pauschale beträgt ab 1.8.2013 das 19fache des Stundenhöchstsätzes der Zeugenentschädigung (= 21 Euro) nach § 22 JVEG von jährlich 399 Euro (zuvor 323 Euro).

Hierdurch sollen die gesamten Aufwendungen abgegolten werden; (bis 31.12.98 nur geringfügige Aufwendungen). D.h., dass übersteigende Aufwendungen nicht erstattet werden. Der ehrenamtliche Betreuer kann aber statt der Pauschale auch die Aufwendungen einzeln (gem. § 1835 BGB) abrechnen. Dann müssen aber alle Aufwendungen (nicht nur die, die über 399 Euro jährlich liegen), nachgewiesen werden. Die vom Gesetzgeber anläßlich des Betreuungsgesetzes beabsichtigte Vereinfachung wäre dann hinfällig.

quelle : https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufwandspauschale

Kerosine  22.01.2019, 19:04

Wieso fragst du dann unten, wenn du es so toll weist?🤭

Ein ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer bekommt 400 € für das ganze Jahr.

Halbrecht  22.01.2019, 18:55

pro klient ? oder für alle ? Und wo steht das geschrieben ? In jedem Bundesland ist es so oder auf welches beziehst du dich ?

Paguangare  22.01.2019, 18:58
@Halbrecht

Das ist dann pro Klient, denn der Aufwand ist ja in etwa proportional zur Anzahl der betreuten Personen. Da kann man relativ wenig zusammenfassen.

Ich weiß nicht, ob es Unterschiede zwischen Bundesländern gibt.

Reich werden kann man damit nicht, denn man kann es kaum schaffen, ehrenamtlich nebenbei Dutzende von betreuten Personen zu haben.

Halbrecht  22.01.2019, 20:12
@Paguangare

wohl wahr, wer verantwortungsvoll betreuen will wird maximal drei gut betreuen !

Kein Berufsbetreuer? Also ein ehrenamtlicher?

Dann 400 € Aufwandsentschädigung im Jahr.

Halbrecht  22.01.2019, 20:12

ich wußte es ja nicht , aber bevor ich auf eine Antwort warte, habe ich eben mal recherchiert :))