Kann man eine Verfahrenspflegerin als befangen erklären und als gerichtlich bestellter Betreuer im Verfahren ablehnen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst es versuchen, dei Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert ist m.E. aber denkbar gering. Bei solchen Personen wird in der Regel eine gewisse Professionalität vermutet, sodass sie Fälle, die nebenbei fast 15 Jahre auseinanderliegen, zu trennen wissen.

Abgesehen natürlich davon, dass es mir unplausibel erscheint jemanden als befangen abzulehnen, nur weil man mit diesem schon mal in einem Prozess zu tun hätte. Würde man das durchziehen, dann könnte man ja ab irgendeinem Punkt jeden Richter im näheren Umkreis als befangen ablehnen, nur weil man ein ziemlich klageaffiner Genosse ist.

Kurz gesagt... sollte sie wirklich befangen sein bzw. es deutliche Gründe dafür oder Anhaltspunkte, die darauf hinweisen geben, dann ja. Allein weil ihr schonmal miteinander zu tun hattet reicht, denke ich, nicht aus.

Das "bösartig" der Verfahrenspflegerin ist ja zunächst mal nur eine Behauptung deinerseits. Gibt's dafür Belege?

Nur weil sie vor 14 Jahren mal gegen dich entschieden oder zu einer solchen Entscheidung beigetragen hat, ist sie weder bösartig noch befangen.

Sie ist Teil einer Verschwörung des Betreuungsgerichts gegen mich, man will mich eliminieren, weil man an die 14 ooo Euro Vermögen des Betreuten will. Es entwickleten sich "Begehrlichkeiten" des Hauptbetreuers und eben dieser Verfahrenspflegerin. an diesem Geld. Sie inszenierten eine Anhörung des Betreuten, jedoch war ich Gegenstand zweier dieser Anhörungen und so merkte ich sofort: Die Damen sind scharf auf das Geld des Betreuten. Ich bin nur der Ergänzungsbetreuer, dem man das Geld (Kapitalentschädigung) besorgen ließ, weil man selbst dazu zu faul war, jetzt aber nun doch an dieses Geld will. Beweisen kann ich es nicht.

@Fleischklos61

Dann wird's nichts mit der Ablehnung. Wer ohne Beweise von Verschwörung redet, wird als einer dieser Spinner abgetan.

@Fleischklos61

Ich halte das für unwahrscheinlich, dass jemand wegen gerade einmal 14.000 € seine Stellung als Verfahrenspflegerin und damit auch seine sichere Altersvorsorge riskiert.

Wenn du einen Befangenheitsantrag begründen kannst, wird ihm auch stattgegeben.

Es reicht natürlich NICHT, einfach etwas zu behaupten.

Ja klar kann man dieses und sollte es unverzüglich dem Gericht melden und auf neuen verfahrenspfleger Drängen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung