wer hat Erfahrungen mit gerichtlich bestelltem Betreuer?

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Hallo rosti, möglicherweise hat der Begutachtete Schwierigkeiten, einen Teil seiner Alltagsgeschäfte (Umgang mit seinem Vermögen, eigene Gesunderhaltung, Öffnen der Post etc.) richtig wahrzunehmen. So etwas kann z.B. bei psychischen Erkrankungen passieren und auch in Verbindung mit einer Suchterkrankung (z.B. Alkoholsucht) sich verstärken. In solchen Fällen benötigt der Betroffene Hilfe durch eine andere Person, die mit ihm zusammen oder selbst die Geschäfte für ihn wahrnimmt.

Sicherlich gibt es einen Grund für die Erwerbsminderungsrente?

War der Betroffene zuvor nicht in der Lage, eine Vorsorgevollmacht einzurichten und eine Person seines Vertrauens zu bevollmächtigen (z.B. Ehegatte, Sohn, Bruder), muss vom zuständigen Betreuungsgericht ein sog gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das Gericht wird im Regelfalle zusammen mit der Betreuungsstelle zunächst versuchen, einen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer in der Familie zu finden. Wenn das nicht gelingt - weil sich keiner eignet, keiner da ist, oder die Familienmitglieder dieses nicht wollen - bestellt das Gericht einen professionellen gerichtliche Betreuer. Das kann ein selbständiger Berufsbetreuer sein, oder einer, der in einem Betreuungsverein angestellt ist.

Die Prüfung, ob eine gerichtliche Betreuung für jemanden eingerichtet werden muss, kann jeder beim Amtsgericht (genauer: Betreuungsgericht) anregen. Das ist zunächst nichts Verwerfliches, sondern zeigt geradezu, dass jemand genauer hingesehen hat, dass dort jemand (in Deinem Fall der Begutachtete) Hilfe braucht und offenbar keiner im Umfeld vorhanden ist, der die Hilfestellung gibt. Das ist verantwortungsvoller als bloßes Wegschauen.

Im Regelfall (und so sieht es das Betreuungsrecht auch vor), sollte die Betreuung nur so lange und auch nur in einem bestimmten Umfange bestehen (sog. Aufgabenkreise), wie die Betreuung wirklich notwendig ist.

Bevor aber jemand wirklich unter Betreeung gestellt wird, erfolgt eine Vorstellung beim örtlich zuständigen Amtsarzt. Die Betreuungsstelle des Landkreises gibt ebenfalls eine Stellungnahme ab, da auch hier zunächst nach anderen Hilfsmöglichkeiten gesucht wird. Nur der Betreuungsrichter darf eine Betreuung anordnen. Diese wird vom Gericht auch stets nur befristet angeordnet.

Wenn Du Dich näher erkundigen möchtest (solltest Du auch), empfehle ich Dir den örtichen Betreuungsverein (leider hat nicht jeder Landkreis einen) oder die Betreunngsstelle (ist im Regelfalle beim Gesundheitsamt des Landkreises angesiedelt). Die Betreuungsvereine bieten oftmals auch kostenfreie Fortbildungsabende für Interessierte an.

Viel Erfolg.