Ist ein Berufsbetreuer verpflichtet, für ein Opfer zweier Mordversuche, von Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und eines Einbruchs einen Antrag auf?


13.06.2020, 22:38

Das Opfer ist übrigens ein 100% geistig- und körperlich Behinderter.

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Betreuer muss alles das tun, das dem Wohle des Betreuten dient. Dies steht aber nur auf dem Papier. denn niemand vom Betreuungsgericht wird dies kontrollieren.

Wenn der Betreuer dies nicht tut, hat der Betreute gegenüber dem Betreuer einen Schadensersatzanspruch, der zivilrechtlich geltend gemacht werden kann.

Allerdings ist es sehr schwierig diesen Anspruch durchzusetzen, weil

1 die Betreute geistig behindert ist und sich nicht einfach einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer Rechte suchen wird und kann.

2. der Betreuer diese auch in rechtlicher Hnsicht vertritt Und wenn der Betreuer nicht will, gibt es keine Institution, die ihn zur Rechenschaft zieht. Denn hierzu bedarf es eines Antrages des Betreurs oder der Betreuten..

3 Nur der Betreute selbst ist beschwerde- und klageberechtigt, so dass - abgesehen von dem Betreuer - keine andere Person Schadenersatzklage einreichen kann.

Die einzige Möglichkeit zu einem erfolgreichen Klageverfahren besteht darin, dass sich ein Sponsor findet, der die Betreffende hinter dem Rücken des Betreuers unterstützt und den Anwalt der Betreuten finanziert.

Solche selbstlosen Helfer außerhalb der Betreuungszene hatten übrigens die Betreuungsopfer Gustel Mollath und Vera Stein.

In beiden Fällen zeigte sich, dass die Justiz ihnen faire Gerichtsverfahren verweigerte, so dass der Staat schließlich für die Rechtsbeugungen der Justiz in Regress genommen werden konnte mit dem Ergebnis, dass Herrn Molloth 600.000 Euro und Frau Stein 75.000 Euto als Wiedergutmachung zugesprochen wurde.

Diese beiden Jusrizopfer sind jedoch nur die Spitze eines Eisberges von jährlich ca. 200.000 über den Tisch gezogenen Betreuungsopfern.

Dise Betreuten haben nicht den Zuspruch eines Sponsors und sind ihren Betreuern und Betreuungsrichtern hlflos ausgeliefert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Fleischklos61 
Fragesteller
 14.06.2020, 05:56

Danke. Genau das erlebe ich immer wieder. Ich bin so ein selbstloser Helfer. Weil diese Betreuerinoffebar schwer narzistsich ist und sie dann endlich verbal einen Opferentschädigungsantrag stellen wollte und dies dann auf Nachfrage bejahte - was gelogen war - habe ich für den Betreuten mich als Zweitbetreuer einsetzen lassen, um nun selber bei einer der privatrechtlichen Stiftungen (DDR-Opferentschädigung für Psychiatrieinsassen) eine Entschädigung zu beantragen. Obwohl ich dem betreuungsrichter am Anfang sagte, daß - wenn ich das mache - allein von Anfang bis Ende durchziehe - will er nun, obwohl dazu bereits eine Anhörung stattfand - durch eine zweite gleiche Anhörung mir diese Betreuung entziehen, um der Hauptbetreuerin nunmehr dadurch den Zugriff auf 14 000 Euro zu ermöglichen. Diese zweite Anhörung fand vor ein paar Tagen statt. Es war eine Inszenierte Inquisition, mein Betreuter vorher präpariert und unter Druck gesetzt, hinterm ihm den von ihm verhaßten schwer narzistsichen Heimleiter plaziert, dann die Verfahrenpflegerin und die Hauptbetreuerin. Auch der Richter ist eingebunden - wie ich merkte - und am Ende fragte er den Betreuten: "Wollen Sie nun einen oder zwei Betreuer haben? Mein Betreuter antwortete: "Einer reicht." Der Betreuungsrichter stand wortlos auf und dann auch die anderen Beteiligten und damit war die Anhörung beendet. Ich stand fassungslos da. Kommen die damit durch? Ich sah die Angst im Gesicht des Betreuten. Kann ein 100% geistig- und körperlich Behinderter überhaupt einen eigenen Willen haben und so eine Entscheidung treffen?

Kennen Sie das Anwaltsbüro, daß Gustl Mollath vertrat?

Novosibirsk  14.06.2020, 10:02
@Fleischklos61

Herr Mollath hatte mehrere Anwälte: Einmal den RA Strate, der ihn unter Verzicht auf sein Honorar aus der Psychiatrie herausholte.

Und zum anderen den RA Braun, der die Wiedergutmachungszahlung von 600.000 Euro erstritt.

Der zweite Rechtsstreit war erst möglich, nachdem der erste abgeschlossen war. 

Der erfolgreiche Ausgang beider Gerichtsverfahren war zudem nur möglich, weil in allen Gerichtssitzungen sich kritische Gerichtsreporter befanden, die anschließend über die üblichen Rechtsbeugungen der Richter in überregionalen Zeitungen berichteten und diese bloßstellten. 

Nur unter diesem Druck der Politik und der Öffentlichkeit gaben die Richter schließlich klein bei und Herrn Mollath recht. Alle diese Erfolge waren nur möglich, weil Herr Mollath eine Person des öffentlichen Lebens geworden war. 

Dein Fall liegt aber ganz anders. Es gibt keine kritische Öffentlichkeit, so dass die Justiz alle Möglichkeiten der Rechtsbeugung nutzt, ohne befürchten zu müssen, ihr Gesicht zu verlieren. 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Betreute wegen ihrer geistigen Beeinträchtigung tatsächlich betreuungsbedürftig ist und somit der Betreuungsbeschluss als solcher nicht in Zweifel gezogen werden kann. 

Dies war bei Herrn Mollath ganz anders. Dort wurde das Betreuungsrecht dazu missbraucht, um ihn als angeblich betreuungsbedürftige Person mit gefakten psychiatrischen Gutachten aus dem Verkehr zu ziehen.

Um in Deinem Fall voranzukommen, müsste die Betreute an das Betreuungsgericht einen schriftlichen Antrag auf Wechsel des Betreuers stellen, Dich als Betreuer vorschlagen und sich anschließend nicht mehr durch Fangfragen des Richters hiervon abbringen lassen. 

Diesem Antrag der Betroffenen muss zwingend entsprochen werden und kann nicht mit der angeblichen Nichteignung des Betreuers wegen dessen angeblicher mangelnder Qualifikation abgelehnt werden. 

Denn es ist nicht die Aufgabe eines Betreuungsrichters eine Prognose über die Eignung des Wunschbetreuers abzugeben, denn geeignet ist jedermann, der seine eigenen Angelegenheiten regeln kann. 

Leider kennen Betreuungsrichter dieses Urteil nicht und bestimmen nach Gutsherrenart, wer Betreuer werden darf. 

Da es für Richter keine Fortbildungspflicht gibt und diese wegen ihrer grundgesetzlich abgesicherten "Unabhängigkeit" nicht von ihrem Arbeitgeber zur Fortbildung verpflichtet werden können, verstoßen diese ständig gegen betreuungsrechtliche Regelungen und lehnen die Vorschläge der Betroffenen ab.

 Dies führt dazu, dass nur diejenigen Betreuten ihren Wunsch nach einem bestimmten Betreuer durchsetzen können, die ihren Widerspruch bis vor den BGH bringen und dort ein Urteil zu ihren Gunsten erstreiten. 

vgl. 

https://www.gutefrage.net/frage/gesetzlicher-betreuer-loswerden#answer-342999074

Fleischklos61 
Fragesteller
 14.06.2020, 13:59
@Novosibirsk

Der Schwanz ist leider noch schlimmer. Die Mutter des Betreuten war paranoid-schizophren, die ersten beiden Kinder wurden ihr bereits 6 Wochen nach der Geburt weggenommen und ins Säuglingsheim gesteckt. Als die Tochter später einmal zu Besuch kam, zerschlug sie auf dem Kopf des Kindes aus Wut eine Kaffeetasse. Der später geborene Sohn hat vermutlich auch mit der Kaffeetasse Bekanntschaft gemacht, er war im Trotzalter und spurte nicht. Ab dem 3. Lebensjahr wurde er dadurch schwer geistig behindert. Die DDR vertuschte es, weil das Referat Jugendhilfe mitdrinhing. Wo ein weiteres Kind - vermutlich ein weiterer Sohn ist buchstäblich verschwunden, es gibt weder eine Geburtsurkunde noch eine Sterbeukunde. Sie berichtete, daß er 14 Tage gelebt hat und dann starb. Ein völliges Rätsel zu DDR-Zeit. Möglicherweise Zwangsadoption oder sie hat den Sohn unerkannt zu Hause geboren und sterben lassen und irgendwo verscharrt. Die Stasiakte dokumentiert aber 5 Kinder und die wußten es, denn bei Auslandsreisen waren Kinder objektiv eine starke Bindung an die DDR und somit Vorteil für den Antragsteller.

Der Richter ist offensichtlich geisteskrank. Er lächelt dauernd vor sich hin, auch wenn er allein ist und übern Gang geht. Das ganze Betreuungsgericht wimmelt von Damen, die unter narzistsicher Persönlichkeitsstörung leiden, eine ist schwer auf Kriegsfuß mit ihrer Umwelt, die andere völlig mannstoll, die dritte überkandidelt, hält sich für Auserwählt und der "Hot Wolee" zugehörig. Die haben sich gesucht und gefunden. Da laufen auch mit Sicherheit Transaktionen in die eigene Tasche. Außenstehende werden draußen gehalten.

Danke für Ihre Ausführungen, die ich voll teile. Ja so ist das in D. Ohne die BILD oder den Spiegel ins Boot zu holen, wird es nicht gehen.

Novosibirsk  15.06.2020, 06:31
@Fleischklos61

Es hat sich im Vergleich zur DDR-Justiz in der BRD-Justiz nicht viel geändert. Bürger, die unliebsame Anträge stellen, werden verdächtigt, "verrückt" zu sein und mit Hilfe eines gefakten psychiatrischen Gutachtens zersetzt und aus dem Verkehr gezogen.

Bürger, die sich mit gleichen Mitteln wehren wollen und einen Antrag auf Feststellung der Unzurechnungsfähigkeit eines Richters stellen, müssen mit einer Klage wegen Richterbeleidigung rechnen.

Meine Einblicke in den Justizsumpf beruhen auf eigenen Erfahrungen.

Als Witwe eines Oberstaatsanwaltes wurde ich selbst von einer Richtergruppe abgezockt. Zur Zeit bin damit beschäftigt, die ganze Bande wegen strukturellen Rassismus zu verklagen.

Vgl. https://www.gutefrage.net/frage/erfahrung-mit-gesetzliche-betreuung#answer-343605289

Ja, ein solcher Antrag gehört zu den Berufspflichten eines Betreuers.