Was tun wenn der Verurteilte nicht zahlen kann

8 Antworten

Auch wenn ein Verantwortlicher für eine "Tat" strafrechtlich nicht belangt wird, steht dem Geschädigten immer noch der Zivilklageweg über´n Anwalt offen. Aber man sollte sich im Vorfeld klar darüber sein, was dieser Weg mit sich bringt. Letztendlich müsste der Verursacher auch den eigenen Anwalt bezahlen, wenn der allerdings mittellos ist, sieht die Sache nicht rosig aus. Für den eigenen Anwalt heißt es erst mal in Vorlage treten (oder die Rechtsschutz, falls vorhanden, übernimmt die Kosten). Wenn derjenige, der für den Schaden aufkommen muss, nichts hat, holt man sich einen Titel, woraufhin beim Täter über Gerichtsvollzieher versucht wird, Geld oder gleichwertige materielle Werte einzutreiben - das zieht sich - Wenn dann der Übeltäter eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgibt, dauert´s noch länger. Aller drei Jahre kann der diese wiederholen (bzw. muss er das sogar, wenn die Forderung noch offen ist). Diese erhöht sich zwar mit den Jahren um die zu berechnenden Zinsen, aber bis dahin existiert das Auto mit Sicherheit nicht mehr und unter´m Strich bleibt nur Ärger.

Wenn der Mensch noch andere anstehende Sachen am Laufen hat, dann kann das passieren, dass da mehrere Sachen zusammengefasst werden.

1300 Euro ist ein Haufen Holz, jedoch ist die Schadenshöhe gar nicht ausschlaggebend, sondern die strafrechtliche Würdigung der Taten selbst ist das. Der hat besoffen Euer heiligs Blechle ramponiert, strafrechtlich kommt dabei nicht viel rum, trotz Eures Schadens ist das letztlich aus strafrechtlicher Sicht heraus maximal eine Sachbeschädigung, je nach dem wie besoffen der war, nur über den sogenannten Ersatztatbestand zu ahnden, weil besoffen ein Schuldausschließungsgrund ist.

Was Dir anscheinend noch niemand erklärt hat, im Strafverfahren geht es gar nicht um Euren Schaden und dessen Ersatz. Es geht rein um die Bestrafung. Niemand sagt dem hierbei, dass der Euren Schaden zu bezahlen hat. Das kümmert dabei niemanden.

Selbst wenn man den deswegen nun hart bestrafen würde, niemand würde hierbei den Ersatz Eures Schdens auch nur am Rande ansprechen.

Zudem kann das auch eine Weile gehen, es ist nicht selten, dass Strafverfahren ein Jahr und länger dauern.

Schadensersatz ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, welche Du auch zivilrechtlich durchsetzen musst, zusätzlich zum laufenden Strafverfahren. Das bedeutet mahnen, bei Nichtbezahlung auf Schadenersatz klagen. Zahlt der immer noch nicht, musst Du in Vollstreckung gehen. Das macht niemand für Dich.

Das bedeutet, dass Du erstmal die Kosten dafür vorstrecken musst, Gerichtskosten, Anwaltskosten, Vollstreckungskosten, alle diese Sachen hast erst einmal Du zu bezahlen und musst diese Kosten zudem beim Gegenüber einfordern.

Kann der nicht zahlen - was hier aufgrund Deiner Schilderungen wohl leider zu befürchten ist - dann bleibst Du nicht nur auf Deinem Schaden sitzen, sondern auch auf den Kosten.

Das ist unerquicklich für Dich, denn auf diese Weise kannst Du schon jetzt davon ausgehen, dass Du Deinen Schaden selbst am Hals haben wirst, mit einiger Wahrscheinlichkeit.

Recht haben und Recht bekommen, das sind leider zwei völlig verschiedene Angelegenheiten.

Die einzige Möglichkeit: eine Zivilklage gegen den Betrunkenen.

Durch die Anzeige bei der Polizei hat er jetzt eine Geldstrafe erhalten. Sie kassiert der Staat, ihr nicht!

Den Schaden an Eurem Wagen müsst Ihr auf jeden Fall erst einmal selbst übernehmen. Wenn dann die Schadenssumme feststeht, könnt Ihr diesen Betrunkenen wegen seiner Sachbeschädigung in einem Zivilprozess zur Rechenschaft ziehen. Er wird dann verurteilt, den Schaden zu bezahlen. Kann er das nicht, weil er Sozialhilfeempfänger ist, kann essein, dass ein Gerichtsvollzieher überprüft, ob man ihm Wertgegenstände wegnimmt und sie versteigert. Den Erlös bekommt Ihr dann.

Die strafrechtliche Verurteilung hat nichts mit euren zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen zu tun. Die könnt ihr geltend machen.

Mit einem gerichtlichen Titel könnt ihr auf 30 Jahre die Zahlung fordern. Sollte bei dem Kerl also irgendwann mal irgendwoher Geld auftauchen, kann umgehend vollstreckt werden.

LondonerNebel  02.02.2012, 14:16

Klingt in der Theorie prima. Nur bedeutet die "rechtsstaatliche Variante" reichlich Rennerei, Ärger und zusätzliche Kosten, und dies alles ohne jede Erfolgsgarantie. Unterm Strich ist es sinnvoller, nervenschonender und damit gesünder, die Reparartur selbst zu zahlen...

outfreyn  02.02.2012, 14:20
@LondonerNebel

Das hängt natürlich in allererster Linie vom entstandenen Schaden ab. Bei Beträgen unter 1000 € hast Du sicherlich Recht.

Es gibt in einigen Versicherungen (ich glaube bei meiner Privat-Haftpflicht ist das mit dabei) so eine Art "Mit-Versicherung des Schädigers". MIr ist jetzt der genaue Fachbegriff entfallen. Auf jeden Fall bekommt man dann auch den Schaden ersetzt, wenn die andere Person nicht versichert ist. Keine Ahnung ob es das auch bei der KFZ-Versicherung (Teilkasko/Vollkasko) gibt oder ob ihr das evtl. noch über eure Privat-Haftpflicht regeln könnt.

Ansonsten sehe ich da eher schwarz. Ihr könnt über den Zivilklageweg gehen, aber ob ihr euer Geld von einem Sozialhilfeempfänger bekommt ist mehr als fraglich. Denkt an die Kosten die auf euch zukommen und auf denen ihr evtl. sitzenbleibt, falls ihr keine Rechtsschutzversicherung habt bzw. diese die Übernahme der Kosten wg. Aussichtslosigkeit bzw. nach dem Aufwand-Nutzen-Prinzip ablehnt!

Ihr könnt auch selbst aktiv werden und einen vollstreckbaren Titel beim Amtsgericht erwirken, aber wenn der Mann nichts hat, dann ist da auch nichts zu holen.

Andererseits wirkt dieser Titel meines Wissens nach für 30 Jahre. Da kann sich viel tun. Er könnte im Lotto gewinnen oder wieder einen festen Job finden. :-)