Auto von privat gekauft und offenbar getäuscht wurden ?

4 Antworten

Grundsätzlich sind Nebenabreden zum schriftlichen Vertrag rechtsgültig und auch gerichtlich durchsetzbar.

Die Übertragung der Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung auf den Käufer hingegen ist problematisch.

Daher wäre deine einzige reale Chance, dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachzuweisen.

Hierzu müsstest du die Zusicherung, die Kette sei gewechselt worden, beweisen können. Weiter müsstest du beweisen, dass diese Zusicherung nicht der Wahrheit entsprach.

Beides ist nicht so einfach, da zum Einen das Chat Protokoll nicht zwingend als Beweismittel anerkannt wird und zum Anderen nicht zwingend eine Rechnung vorliegen muss. Der Verkäufer hätte die Kette ja auch selbst wechseln können, dann gibt es keine Rechnung. Ausserdem würde in diesem Fall wieder der vereinbarte Gewährleistungsausschluss gelten.

Wenn der Verkäufer die Kette selbst gewechselt hat, muss er irgendwo doch die Teile gekauft haben. Wenigstens dafür sollte er irgend einen Beleg beibringen können.

Hätte er mir aber auch sagen können das er die selber wechseln lassen hat und nicht in der Werkstatt

Zunächst einmal ist die Gewährleistung - auch bei einem Privatkauf - nur dann ausgeschlossen, wenn dies ausdrücklich so im Kaufvertrag steht! Ansonsten hast Du einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer!

Wurde die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, hast Du nur dann eine Chance, wenn Du dem Verkäufer beweisen kannst, dass er arglistig handelte, den Mangel also absichtlich verschwieg.

Hier stehen Deine Chancen nicht all zu schlecht, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte:

  • Ein Richter wird vermutlich per Sachverständigengutachten ermitteln lassen, ob es sich bei der Steuerkette um einen Altschaden handelt. Sollte sich Deine Version hierbei bestätigen, wäre dies ein starkes Indiz für Arglist.
  • Dein Whatsapp Screenshot belegt, dass der Verkäufer nach eigenen Angaben die Steuerkette gewechselt hat. Sollte sich durch das Gutachten herausstellen, dass die Kette älter ist, dann würde dies für Arglist wohl ausreichen.

Gleiches gilt - grundsätzlich auch für den Pflegezustand des Wagens. Allerdings hat dieser Mangel ja nichts mit den 2700€ zu tun.

Wobei sich die Frage stellt, ob der WhatsApp Screenshot als Beweismittel zugelassen wird.

@Interesierter

Das ist eigentlich egal. Ich würde es zulassen. Aber selbst wenn man es nicht als Strengbeweis zulässt, dann kann der Screenshot im Rahmen der freien Würdigung berücksichtigt werden. Irgendwie wird er schon in den Prozess einfließen.

Danke für eure Antworten.
Laut Opel ist die Kette keine paar Wochen alt.
Opel hat mir in der Rechnung auch mit gegeben das die defekte Kette dafür schuld war.
Ich denke wenn Gewährleistung auf das Teil ist dann muss auch der Verkäufer die Rechnung mit geben

Auto behalten und Geld zurück wird nicht funktionieren. Wenn du den Kauf wegen arglistiger Täuschung anfechten willst, dann wird er rückabgewickelt. Die Beweislage ist aber dafür ziemlich dünn. Viel besser wäre es, wenn solche Sachen im Kaufvertrag stehen würden...

Das wurde mir vor und nach dem Kaufvertrag versichert.
Das muss doch zählen ?
Er sagt er legt die Rechnung nur vor wenn es vor Gericht geht.
Er kann sie mir doch einfach geben und ich hätte das auf Gewährleistung reparieren lassen können. Wo wäre das Problem gewesen ?

@unbelannt

Naja, es wäre halt wirklich besser wenn man das ganze schrifltich im Kaufvertrag stehen hat. So ein schriftlicher Vertrag hat eben andere Beweiskraft als eine WhatsApp-Nachricht...

Ich will dich nicht beunruhigen aber meine Freundin hatte sowas auch mal bei ihren Golf und alles mit Richter und bla gemacht und die hatte es auch per Whats app geschickt bekommen und der Richter meinte der Beweis wäre nicht ausreichend und Whats app zählt er nicht es müsste schwarz auf weiß auf den Vertrag mit stehen -.- In deinen Fall hoffe ich doch das der Richter den Typen eine Fette Geldstrafe gibt und du dein Geld bekommst ! Aber mache dir nicht so große Hoffnungen ! 

Alles gute and good luck ;) 

Warum zählt das nicht?
Wenn er sagt wurde gemacht und am Ende wurde es nicht gemacht ?
Er sagt er lege die Rechnung nur vor wenn es vor Gericht geht .
Ist doch merkwürdig
Hätte mir ja einfach die Rechnung geben können dann hätte ich das auf Gewährleistung reparieren lassen können.

@unbelannt

weil es in dem Sinne ein ungültiges Dokument ist für den ...  ( Whats app) ... jedoch würde ich den schreiben , Ich möchte gerne die Rechnung sehen ansonsten muss ich andere Wege einleiten" ... erstmal dann sehen was kommt und wenn der sich keine Birne draus macht dann weisst du 100% ig das er die Rechnung hat ... ja ja es gibt heutzutage viele Luis >.<

Er sagt er legt die Rechnung nur vor wenn es vor Gericht geht.
Er kann sie mir doch einfach geben und ich hätte das auf Gewährleistung reparieren lassen können. Wo wäre das Problem gewesen ?

@unbelannt

Ach solche denke du rennst zur Polizei und zeigst den kleinen Feigling an >.< ... mensch wenn dann lass es reparieren und gut musst ja wohl ist richtig , aber eine andere Lösung wirst du nicht haben und wenn der Pflegehirsch noch die Gerichtsverhandlung noch gewinnt weil er alles hat und zu dir sagte nein dann kannst nochmehr zahlen ...

@unbelannt

Das Problem ist, dass du gegenüber dem Reparaturbetrieb keine Ansprüche geltend machen kannst, da zwischen euch kein Vertragsverhältnis besteht.

Die Ansprüche deines Verkäufers hätten zwar mit dem Kauf übertragen werden können, das aber wurde durch den Gewährleistungsausschluss verhindert. Ohne ausdrückliche Übertragung gehen die Ansprüche nicht automatisch auf den Käufer über.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewährleistung-bei-Weiterverkauf---f80378.html