Auto von privat gekauft und offenbar getäuscht wurden ?

4 Antworten

Grundsätzlich sind Nebenabreden zum schriftlichen Vertrag rechtsgültig und auch gerichtlich durchsetzbar.

Die Übertragung der Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung auf den Käufer hingegen ist problematisch.

Daher wäre deine einzige reale Chance, dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachzuweisen.

Hierzu müsstest du die Zusicherung, die Kette sei gewechselt worden, beweisen können. Weiter müsstest du beweisen, dass diese Zusicherung nicht der Wahrheit entsprach.

Beides ist nicht so einfach, da zum Einen das Chat Protokoll nicht zwingend als Beweismittel anerkannt wird und zum Anderen nicht zwingend eine Rechnung vorliegen muss. Der Verkäufer hätte die Kette ja auch selbst wechseln können, dann gibt es keine Rechnung. Ausserdem würde in diesem Fall wieder der vereinbarte Gewährleistungsausschluss gelten.

Zunächst einmal ist die Gewährleistung - auch bei einem Privatkauf - nur dann ausgeschlossen, wenn dies ausdrücklich so im Kaufvertrag steht! Ansonsten hast Du einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer!

Wurde die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, hast Du nur dann eine Chance, wenn Du dem Verkäufer beweisen kannst, dass er arglistig handelte, den Mangel also absichtlich verschwieg.

Hier stehen Deine Chancen nicht all zu schlecht, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte:

  • Ein Richter wird vermutlich per Sachverständigengutachten ermitteln lassen, ob es sich bei der Steuerkette um einen Altschaden handelt. Sollte sich Deine Version hierbei bestätigen, wäre dies ein starkes Indiz für Arglist.
  • Dein Whatsapp Screenshot belegt, dass der Verkäufer nach eigenen Angaben die Steuerkette gewechselt hat. Sollte sich durch das Gutachten herausstellen, dass die Kette älter ist, dann würde dies für Arglist wohl ausreichen.

Gleiches gilt - grundsätzlich auch für den Pflegezustand des Wagens. Allerdings hat dieser Mangel ja nichts mit den 2700€ zu tun.

Auto behalten und Geld zurück wird nicht funktionieren. Wenn du den Kauf wegen arglistiger Täuschung anfechten willst, dann wird er rückabgewickelt. Die Beweislage ist aber dafür ziemlich dünn. Viel besser wäre es, wenn solche Sachen im Kaufvertrag stehen würden...

Ich will dich nicht beunruhigen aber meine Freundin hatte sowas auch mal bei ihren Golf und alles mit Richter und bla gemacht und die hatte es auch per Whats app geschickt bekommen und der Richter meinte der Beweis wäre nicht ausreichend und Whats app zählt er nicht es müsste schwarz auf weiß auf den Vertrag mit stehen -.- In deinen Fall hoffe ich doch das der Richter den Typen eine Fette Geldstrafe gibt und du dein Geld bekommst ! Aber mache dir nicht so große Hoffnungen ! 

Alles gute and good luck ;)